Drucksache - DS/0973/VIII  

 
 
Betreff: Bauliche Instandsetzung der Jugendverkehrsschulen in Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.10.2018 
23. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
15.11.2018 
24. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Haushalt und Personal Entscheidung
12.12.2018 
25. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal vertagt   
09.01.2019 
26. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Haushalt und Personal mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.02.2019 
27. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
20.02.2020 
40. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., SPD PDF-Dokument
BE HAP PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Jugendverkehrsschule am Standort Baikalstraße 4 baulich instand zu setzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die oberste Etage ist zurzeit aufgrund des fehlenden Rettungsweges gesperrt. Die Kernaufgaben können vom Träger dennoch sichergestellt werden.

 

Jugendverkehrsschulen sind nicht Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive (BSO). Demzufolge sind bauliche Maßnahmen in der BSO auch nicht finanziell untersetzt. Das Schul- und Sportamt wird die entsprechend notwendigen baulichen Maßnahmen zur nächsten Investitionsplanung vorschlagen. Es ist beabsichtigt, dem Schul- und Sportamt im Rahmen der nächsten Investitionsplanung entsprechende Mittel bereitzustellen.

 

 
 

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