Drucksache - DS/0908/VIII
Für Bauprojekte, für die bei Änderung am Modell der kooperativen Baulandentwicklung bereits eine abgestimmte und unterzeichnete Grundzustimmung vorlag, galt eine Übergangsregelung. Bei diesen Projekten war weiterhin die bisherige Quote mit 25 Prozent der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Die Übergangsregelung galt für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bis zum 31.07.2018. Bei allen städtebaulichen Verträgen, die nach diesem Stichtag unterzeichnet werden, ist zwingend die erhöhte Quote von 30 % der Geschossfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen anzuwenden.
Stadträtin Monteiro erklärte in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz am 16.08.2018, dass sie das Stadtentwicklungsamt angewiesen habe, für laufende Projekte das Verfahren so zu beschleunigen, dass bis zum Stichtag möglichst viele Verträge nach den alten Quoten zu Stande kämen.
Das Bezirksamt wird um folgende Aufkunft gebeten:
1. Warum hat das Bezirksamt einen Abschluss noch vor dem Stichtag anvisiert?
2. Warum hat das Bezirksamt dabei in Kauf genommen, dass von den Investoren dadurch weniger Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen errichtet werden müssen?
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