Drucksache - DS/0302/VIII  

 
 
Betreff: 1 Jahr Jugendberufsagentur - eine erste Bilanz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin FamJugGesBüD 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
13.07.2017 
10. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK (Anlage)  

Das Bezirksamt wurde ersucht,

im 2. Quartal des Jahres in Kooperation mit den beteiligten Partnerinnen und Partnern eine Zwischenbilanz zur Arbeit der Jugendberufsagentur vorzulegen. In dieser soll u. a. dargestellt werden, inwiefern es gelungen ist:

 

  • unversorgte, ausbildungsplatzsuchende Bewerbern*innen in Ausbildung zu bringen;
  • jungen Menschen ohne Schulabschluss die Gelegenheit gegeben wurde, diesen nachzuholen;
  • Jugendlichen passende Beratungs- und Unterstützungsangebote zu machen, z. B. auch bei Vorliegen von Suchtproblemen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Umsetzung der Jugendberufsagentur (JBA) Berlin wurde im Berliner Abgeordnetenhaus am 26. März 2015 beschlossen.

Übergreifendes Ziel der Jugendberufsagentur Berlin ist es, jede/n Berliner Jugendliche/n oder junge/n Erwachsene/n, die/der in der Regel das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zu einem erfolgreichen Berufsabschluss und einer darauf aufbauenden Integration in den Arbeitsmarkt zu führen.

Am 18. April 2016 eröffnete die Jugendberufsagentur ihren Standort in Lichtenberg. Die ersten vier Standorte in Berlin wurden bereits im Oktober 2015 eröffnet, seit November 2016 verfügt die Jugendberufsagentur Berlin über 12 Standorte und ist damit in allen Berliner Bezirken vertreten. Die Entscheidung für eine Lösung mit einer Jugendberufsagentur und 12 Standorten ermöglicht die Berücksichtigung bestehender regionaler Unterschiede zwischen den Berliner Bezirken.

Den Rahmen für die Arbeit der JBA Lichtenberg bildet eine landesweite Kooperationsvereinbarung mit gemeinsam vereinbarten Zielen, Aufgaben und einheitlichen Mindeststandards für die Zusammenarbeit vor Ort. Diese umfassen die Definition der Zielgruppe der JBA Berlin, einen gemeinschaftlichen Aufgabenkatalog, den Personaleinsatz in den regionalen Standorten und einen Mindestkatalog an Leistungen, der auch die durch die Bezirke bereitgestellten sozialintegrativen Leistungen nach § 16a SGB II beinhaltet.

Die besondere Herausforderung in der rechtskreis übergreifenden Zusammenarbeit liegt darin, einen gemeinsamen Konsens der öffentlichen Träger Arbeitsagentur, Jobcenter, Jugendamt und Schule herbeizuführen. Denn diese arbeiten auf Basis unterschiedlicher gesetzlicher Grundlagen und Zuständigkeiten und verfolgen damit zunächst vermeintlich unterschiedliche Ziele und Aufgaben.

Die Agentur für Arbeit berichtet, dass der Implementierungsprozess der Jugendberufsagentur Berlin über eine Phase von mehreren Jahren erfolgt. Die erwarteten positiven Effekte sowohl für den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt werden sich erst zu einem späteren Zeitpunkt in Zahlen ablesen lassen. Vom augenblicklichen Kenntnisstand der Agentur für Arbeit ist damit zu rechnen, dass durch das neue gebündelte Beratungsangebot der JBA die Anzahl der erfassten unversorgten Bewerber*innen um einen Ausbildungsplatz, der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen U25 und der Arbeitslosen U20 und U25 zunächst statistisch ansteigen wird. Die erwarteten Wirkungen, wie die signifikante Senkung der Anzahl Jugendlicher und junger Erwachsener ohne qualifizierte Berufsausbildung können sich erst mittel- und langfristig einstellen.

 

Das Jobcenter Lichtenberg verweist darauf, dass die JBA während des laufenden Ausbildungsjahres (jährlich vom 01.10. – 30.09.) eröffnet wurde und somit noch keine aktuell vergleichbaren, abschließenden Daten zur Entwicklung der unversorgten, ausbildungsplatzsuchenden Bewerber*innen im Zeitraum des einjährigen Bestehens der JBA vorliegen. Erste Daten zum Abschluss des Ausbildungsjahres werden im Spätherbst erwartet.

 

Nachfolgend werden erste Erkenntnisse der JBA Lichtenberg dargestellt.

 

Angebote und Leistungen zu sozialintegrativen Leistungen

Die Jugendberufsagentur (JBA) in Lichtenberg bietet Erstberatungen zu sozialintegrativen Leistungen nach § 16a SGB II an. Diese sozialintegrativen Leistungen umfassen

(1) psychosoziale Betreuung, (2) Drogenberatung und (3) Schuldnerberatung.

 

Im Bereich der psychosozialen Betreuung erfolgte keine Beratungsleistung. In der Suchtberatung fand eine interne Fallbesprechung im Oktober 2016 statt. Eine Suchtberatung erfolgte nicht, so das derzeit keine Sprechstunden in der JBA stattfinden.

In der zweiten Sitzung des regionalen Koordinierungsausschusses am 13.03.2017 wurde daher beschlossen einen Lotsensystem übergangsweise zu implementieren.

 

Die Schuldnerberatung erfasste statistisch 27 Fälle in der Anlaufphase bis zum 31.10.2016. In den nachfolgenden Monaten ergaben sich insgesamt 12 Beratungsfälle, die sich wie folgt gliedern:

 

Zeitraum

Beratungsfälle

November 2016

6

Dezember 2016

2

Januar 2017

0

Februar 2017

4

 

 

 

Angebote und Leistungen der Jugendhilfe

 

Angebote und Leistungen der Jugendhilfe in der JBA umfassen gemäß den landesweiten Standards mindestens folgende Punkte:

 

  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Erstberatungen aller Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen mit vermutetem Hilfebedarf
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Beratung und Begleitung bzw. Vermittlung und Einleitung von Hilfeleistungen der Jugendämter nach SGB VIII, die anderen Einrichtungen erbracht werden (z.B. Tageseinrichtungen, Tagespflege, Familienhilfe und Hilfen zur Erziehung).
  •                                                                                                                                                                                                                                                                                                  Leistungen der Jugendberufshilfe nach §13 SGB VIII für junge Menschen mit besonderem sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf

 

Von Seiten des Jugendamtes wird nach den ersten sechs Monaten berichtet, dass das Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Jugendberufsagentur von allen Partnern zur individuellen Beratung der jungen Menschen und deren Familien mit stetig steigender Tendenz genutzt wird. Der Bekanntheitsgrad der Jugendberufsagentur hat sich durch die enge  Vernetzung der Partner mit dem Regionalen Sozialen Dienst und zu den einzelnen Trägern der freien Jugendhilfe erhöht. Dadurch ist es möglich den jungen Menschen eine passgenauere Unterstützung an die Seite zu stellen. Es erfolgt eine zeitnahe Beratung mit anschließender Hilfebedarfsprüfung. Eine Doppelung von Beratungsterminen kann vermieden werden.  Seit der Eröffnung der Jugendberufsagentur wurden insgesamt 205 Kunden beraten  (Stand zum 31.01.2017).  

 

 

Beratung berufliche Schulen

 

Die „Beraterin berufliche Schulen“ bietet in der JBA berufliche Orientierung und Beratung in Fragen schulischer Ausbildungs- und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten sowie Beratung von

jungen Menschen, deren Schullaufbahn noch nicht beendet und bei denen ein Beratungsbedarf zu schulischen Entwicklungsmöglichkeiten vorhanden ist, an.

Die JBA berichtet, dass die jungen Menschen die schnelle Einbeziehung der Kolleg*innen aus den anderen Rechtskreisen dankend annehmen. Aus Sicht der Beraterin der beruflichen Schulen war es in den letzten Berichtsmonaten hilfreich, da die schulischen Angebote erst wieder zum neuen Schuljahr starten und eine sinnvolle Überbrückung für viele ein Thema war. Sie konnten auf der einen Seite Ihre Tagesstruktur festigen und sich andererseits vorbereitend über die möglichen Berufsfelder und Bildungsgänge informieren. Seit der Eröffnung der Jugendberufsagentur bis einschließlich Januar 2017 sind 142 Beratungen erfolgt.

 

 

Coaching Maßnahmen

 

Im Themenfeld der Berufsvorbereitung findet seit dem 20.06.2016 das Projekt Übergangscoaching Klasse 10 (Träger: Bildungsmarkt) im Konsortium an zahlreichen Oberschulen des Bezirkes statt. Von Juni bis Dezember 2016 wurden 229 Jugendliche (Mehrfachnennungen) beraten.

Das Projekt Starthilfe Network (Träger: Network) bietet seit Mai 2016 in der Jugendberufsagentur 3 h pro Woche Sprechstunden  sowie offene Angebote zum Thema Coaching  junger Menschen im Übergang Schule-Berufsleben an. Teilgenommen haben bisher 379 Jugendliche (Mehrfachnennungen) von Mai bis Dezember 2016.

 

 

Zusammenarbeit der Partner

 

Ein Arbeitskreis zum engeren Austausch unter den ausführenden Fachkräften in der JBA des Jugendamtes, der Berufsberatung und der Schülervermittlung des Jobcenters wurde eingerichtet. Desweitern findet alle 4 - 6 Wochen  ein Arbeitskreis mit dem Jobcenter (ohne Führungskräfte)  statt, in dem anstehende Probleme und Themen besprochen werden.

 

Zu individuellen Fallberatungen sind regelmäßige Treffen zwischen der Berufsberatung, dem Jobcenter, der Beraterin für berufliche Schulen und des Jugendamtes angesetzt. Zwischen den Partnern findet zudem ein regelmäßiger Jour Fixe zur Abstimmung der Zusammenarbeit vor Ort statt.

 

Ebenso erfolgen monatlich gemeinsame Fallbesprechungen zwischen der Arbeitsagentur, dem Jobcenter und der Reha-EE (Rehabilitanden der Ersteingliederung).

 

 
 

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