Drucksache - DS/0225/VIII
Die Unterkunft für obdach- bzw. wohnungslose Menschen im Wiesenweg befindet sich in einem nach Auffassung des Bezirksamts von drei Bahntrassen eng umfassten faktischen Gewerbegebiet, in dem die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht erfüllt werden können (vgl. Kleine Anfrage 50/VIII: Nachfragen zur Wohnnutzung im Bereich des Gleisdreiecks Kietzer Weg, Wartenberg-Straße, Tasdorfer Straße, Wiesenweg).
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Aus welchen Gründen hält das Bezirksamt den Betrieb der Unterkunft im Wiesenweg im Hinblick auf gesunde Wohnverhältnisse für diskriminierungsfrei?
2. Durch welche Maßnahmen werden gesunde Wohnverhältnisse in der Unterkunft im Wiesenweg gesichert?
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