Drucksache - DS/0113/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Die Drucksache DS/0113/VIII ist mit sofortiger Wirkung in der Form aufzuheben und in der Begründung nachzubessern. 2. Der Beschluss des Bezirksamtes unter b) „eine eingeschränkte Beteiligung zur Einholung der Stellungnahmen der von den Änderungen oder Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit ….“ist aufzuheben und zu demokratischen Prinzipien zurückzukehren.
Begründung: 1. Die Begründung gemäß Anlage 3. Veranlassung der Erforderlichkeit lässt nicht erkennen, warum das Bebauungsplanverfahren so lange geruht hat und wer dafür verantwortlich ist. 2. Es ist den Mitgliedern der BVV nicht klargemacht worden, wer den „Verwertungsdruck“ ausübt und warum.
Begründung Dringlichkeit: 1. Der Bebauungsplan 11-14b soll zeitnah abgeschlossen werden. 2. Die Vorlage zur Kenntnisnahme lag der Fraktion der AfD erst am 08.02.2017 vor, die beschließende Fraktionssitzung fand erst am 13.02.2017 statt.
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