Drucksache - DS/0103/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt Lichtenberg wird ersucht in Abstimmung mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) sich gegenüber dem Landesgesetzgeber dafür einzusetzen, dass das Deutsch-Russische Museum in Berlin-Karlshorst als Ort von herausragender und überregionaler Bedeutung, der in besonderer Weise an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert, zu der Liste des Berliner Gedenkstättenschutzgesetzes vom 25.05.2006 hinzugefügt wird.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Sowohl die Regelungen des Bannmeilengesetzes als auch die des Gedenkstättenschutzgesetzes sollen in das geplante „Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz“ integriert werden und sind Bestandteil des Entwurfs des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes.
Dabei ist im Entwurf auch die Aufnahme des Deutsch-Russischen Museums in Karlshorst als Gedenkstätte vorgesehen. Die Erweiterung der Gedenkstättenregelung ist somit Gegenstand der Verhandlungen zum Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz. Das Bezirksamt wird zu gegebener Zeit erneut berichten.
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