Drucksache - DS/0076/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Aus der als Anlage beigefügten Kandidatenliste werden 6 Bürger_innen als Bürgerdeputierte und 6 Bürger_innen als stellv. Bürgerdeputierte in den Jugendhilfeausschuss der VIII. Wahlperiode gewählt.
Begründung:
Für die neue Wahlperiode (VIII. Wahlperiode) sind gemäß § 35 (6) des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin (GVBl Nr. 18 vom 16. Mai 2001, Seite 134), auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksverordnetenversammlung Bürgerdeputierte für den Jugendhilfeausschuss zu wählen.
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