Drucksache - DS/0057/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-107 - frühzeitige Beteiligungen
Arbeitstitel: Nördlich Schleizer Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtÖkologische Stadtentwicklung und Mieterschutz
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.01.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz Entscheidung
02.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz vertagt   
02.03.2017 
4. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz im Ausschuss abgelehnt   
Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen mitberatend
09.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen erledigt   
Schule und Sport mitberatend
21.02.2017 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
02.03.2017 
4. (Sonder-) Sitzung in der VIII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
27.04.2017 
7. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
Aufhebungsantrag CDU PDF-Dokument
BE ÖStadtMS PDF-Dokument

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 0057/VIII – Aufhebungsantrag der Fraktion der CDU:

 

Begründung:

Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hat den Aufhebungsantrag am 2.3.2017 beraten. Er folgt der Empfehlung des Ausschusses Wirtschaft, Arbeit, Soziales und Gemeinwesen, den Aufhebungsantrag abzulehnen (Abstimmung zum Aufhebungsantrag: 2/9/3) sowie der Empfehlung des Ausschusses Schule und Sport den Aufhebungsantrag aus schulischer Sicht abzulehnen (Abstimmung: 9/0/2). Der Ausschuss Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz verweist darauf, dass die im Aufhebungsantrag unter Punkt 2 geforderte Bindung an eine spezifische Nutzung und konkrete Nutzer nicht Gegenstand des B-Plan-Verfahrens ist. Mit der Ablehnung der Aufhebung gilt die Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes als zur Kenntnis genommen.

 

Text des Ursprungsantrages:

Siehe Vorlage zur Kenntnisnahme des Bezirksamtes vom 19.1.2017.

 

Text des Aufhebungsantrages:

1. Die Vorlage zur Kenntnisnahme DS/0057/VIII wird aufgehoben.

2. Das Bezirksamt wird ersucht, die Änderung der Grenzen des B-Plans zu veranlassen. Es sollen der Schulstandort Schleizer Straße 67 und der Standort Ferdinand-Schulze-Straße 71 (Nachnutzung Wohnen) herausgelöst werden. Hinsichtlich der Nachnutzung des Standortes Ferdinand-Schulze-Straße 71 soll eine vertragliche Absicherung mit dem Eigentümer erfolgen, dass der Standort für soziales Wohnen an einem Freien Träger vermietet werden kann. Der Standort Schleizer Straße 67 soll als Schulstandort gesichert werden.

3. Der BVV soll eine neue Vorlage mit geänderten Planungsgrenzen vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 9 / 4 / 0

 

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