Drucksache - DS/0008/VIII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-54 - Festsetzung
Arbeitstitel: Wohnen am Hechtgraben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
2. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-54 vom 21. Februar 2012 mit Deckblatt vom 7. August 2015 für das Gelände zwischen Hechtgraben, nördlicher Verlängerung des Schweriner Rings, Schweriner Ring, Verbindungsweg zwischen Schweriner Ring und Hagenower Ring, Hagenower Ring und dem Kinderspielplatz am Hagenower Ring mit Ausnahme des Grundstücks Schweriner Ring 27 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen als Rechtsverordnung.
 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
 

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
 

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-54 in Kenntnis zu setzen.

 

Begründung:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.07.2016 zur Drucksache Nr. DS/1991/VII den Bebauungsplan 11-54 vom 21. Februar 2012 mit Deckblatt vom 7. August 2015 für das Gelände zwischen Hechtgraben, nördlicher Verlängerung des Schweriner Rings, Schweriner Ring, Verbindungsweg zwischen Schweriner Ring und Hagenower Ring, Hagenower Ring und dem Kinderspielplatz am Hagenower Ring mit Ausnahme des Grundstücks Schweriner Ring 27 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Neu-Hohenschönhausen und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 11-54 entschieden.

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 


Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-54

 

für das Gelände zwischen Hechtgraben, nördlicher Verlängerung des Schweriner Rings, Schweriner Ring, Verbindungsweg zwischen Schweriner Ring und Hagenower Ring, Hagenower Ring und dem Kinderspielplatz am Hagenower Ring mit Ausnahme des Grundstücks Schweriner Ring 27 im Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Neu-Hohenschönhausen

 

ohne Maßstab

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes sowie öffentlicher

und privater Verkehrsflächen und öffentlicher Grünverbindungen

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen