Drucksache - DS/2085/VII  

 
 
Betreff: Gute Arbeit und gute Fachkräfte für den Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
07.09.2016 
65. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.12.2016 
3. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
Dringliche BE HA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

bei Ausschreibungen von neu zu besetzenden Stellen in der Verwaltung Einstellungen von außen grundsätzlich unbefristet vorzunehmen.

Darüber hinaus soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass in den vom Bezirksamt kontrollierten öffentlichen Unternehmen Einstellungen auch grundsätzlich unbefristet erfolgen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Vom Grundsatz her werden die im BA Lichtenberg zu besetzenden Stellen unbefristet ausgeschrieben und besetzt. Dies gilt insbesondere für die aufgrund der altersbedingten Fluktuation wieder zu besetzenden Stellen. Unabhängig davon können hier im Einzelfall auch befristete Arbeitsverträge geschlossen worden sein, wenn das Aufgabengebiet  / die Stelle im geltenden Personalkonzept nicht als fortbestehend ausgewiesen war, der / die  Stelleninhaber*in vorzeitig z. B. in den Ruhestand getreten ist oder sich wegbeworben hat und die Zeit bis zu dem im Personalkonzept festgelegten Zeitpunkt noch überbrückt werden sollte. Oft konnten die jeweiligen Stelleninhaber*innen das in der befristeten Tätigkeit erworbene Wissen im anschließenden Auswahlverfahren zur zugehörigen unbefristet ausgeschriebenen Stelle erfolgreich einbringen.

 

Darüber hinaus ergaben sich befristete Arbeitsverträge

  • beim Arbeitsmarktförderinstrument FAV, das für die Einstellung der Schulhausmeisterassistenten genutzt wurde (15 Vollzeitäquivalente in 2015),
  • in Vertretungsfällen (z. B. Kompensation von krankheitsbedingten Fehlzeiten, Elternzeiten etc.), 
  • im Jobcenter Lichtenberg bis Jahresende 2015, weil ab 01.01.2016 die dauerhafte Zuweisung der gesamte Belegschaft erfolgte (Vermeidung der Zersplitterung des Zuweisungsvorgangs),
  • im Rahmen von Zielvereinbarungen / Qualitätssicherungsprogrammen der Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin)
  • sowie aus den zugewiesenen Stellen des Landes Berlin / der Sen Fin, die für zusätzliche Aufgaben oder aus der AG wachsende Stadt und wachsende Stadt - Flüchtlinge den Bezirken zur Verfügung gestellt werden und häufig bis Ende des Doppelhaushalts befristet sind.

Es entzieht sich hiesiger Kenntnis, wie andere Bezirksverwaltungen mit den aus der Befristung resultierenden stellenwirtschaftlichen Fragen umgehen. 

 

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass eine unbefristete Stelle in der Regel nur einmal ausgeschrieben und dann für mehrere Jahrzehnte besetzt ist. Eine befristete Stelle wird im Schnitt hingegen nur für mehrere Monate ausgeschrieben. Dementsprechend ist es systembedingt, dass Ausschreibungen zu befristeten Stellen überproportional häufig vorkommen und bei weitem nicht das tatsächliche Verhältnis von befristeten zu unbefristeten Stellen im Bezirksamt Lichtenberg wiedergeben.

 

Für den zum Bezirksamt Lichtenberg gehörenden LHO Betrieb Verbund Lichtenberger Seniorenheime ist die grundsätzlich (zunächst) befristete Einstellung auf die kaufmännisch ausgerichtete Wirtschaftsform zurückzuführen. Der Betrieb arbeitet nach einem Wirtschaftsplan und wird durch die Pflegeversicherung/Pflegeentgelte finanziert. Diese Finanzierung richtet sich nach den Pflegebedürftigkeitsgraden der Bewohner und nach der Belegung. Die Belegung ist schwankend, insofern auch der Personalbedarf. Daher ist eine Befristung aus kaufmännischer Sicht (schwankende Belegung / Kostensätze) angebracht.

Ähnliche Kostenstrukturen gibt es im Kita-Eigenbetrieb.

Ziel dieser Drucksache ist laut Begründung, dass sich die Position des Bezirksamtes und der vom Bezirksamt kontrollierten Betriebe im Wettbewerb um gutes Personal verbessert. Das Bezirksamt geht davon aus, dass die Geschäftsführungen der Eigenbetriebe und des LHO Betriebes ebenfalls ein vitales Interesse daran haben und selbst die beste fachliche Kompetenz besitzen, um ihre Betriebe für arbeitssuchende Fachkräfte im betriebswirtschaftlichen Rahmen attraktiv zu gestalten.

 

 
 

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