Drucksache - DS/1925/VII
Der Ausschuss Öffentliche Ordnung und Verkehr empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1925/VII in folgender geänderter Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie und in welchem Umfang in Lichtenberg, vor allem an den Bahnhöfen, die Abstellanlagen für Fahrräder auf fahruntüchtige Fahrräder überprüft werden können. Dabei ist ein Verfahren zu entwickeln, wie fahruntüchtige Fahrräder markiert und anschließend entfernt werden können. Die entfernten und fahruntüchtigen Fahrräder sollen entsprechend der DS/1666/VII „Fundfahrräder in Lichtenberg nutzbar machen“ einem Wiederverwendungszweck zugeführt werden.
Begründung: Aus der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Ole Kreins (DS 17/15248) ging hervor, dass der Bezirk Lichtenberg im Jahr 2014 im Gegensatz zu vielen anderen Bezirken, die bis zu 588 Fahrräder aus dem öffentlichen Straßenland entfernt haben, nur 4 Fahrräder amtlich entfernt hat. In Beantwortung der Kleinen Anfrage 533/VII informierte das Bezirksamt, dass das Ordnungsamt offensichtliche Schrott-Fahrräder an die BSR zur Beseitigung meldet. Die aktuelle Praxis – nach der das Bezirksamt bzw. das Ordnungsamt erst tätig wird, wenn durch Lichtenberger_innen und Lichtenberger Hinweise auf Schrott-Fahrräder/Müllablagerung an Fahrradbügeln existieren – führt dazu, dass sich an Stellen im Bezirk, an denen viele Fahrradabstellmöglichkeiten existieren, unbrauchbare Fahrräder ansammeln, die wiederum anderen Fahrradnutzer_innen den Abstellplatz verwehren. Die aktuell angewendete Vorgehensweise scheint deshalb nicht zielführend zu sein und sollte kritisch reflektiert werden. Die bisher erhofften Informationen über störende, nicht-fahrtüchtige Fahrräder, scheinen durch die Lichtenberger Fahrradnutzer_innen nicht in dem erhofften Maße an das Bezirksamt weitergegeben zu werden. So konnten Anfang Februar am Ring-Center allein bei den Kreuzberger Bügeln entlang der Möllendorffstraße neun Fahrräder gezählt werden, die offensichtlich unbrauchbar und nicht fahrtüchtig waren. Gleichzeitig gab es keine vorhandenen freien Bügel, weitere Fahrräder wurden links und rechts neben den aufgestellten Bügeln abgestellt. Auch an anderen Stellen, wie dem U- und S-Bahnhof Lichtenberg existiert dieses Problem.[1]
Deshalb sollte das Bezirksamt bei seinen Begehungen Orte in Lichtenberg mit einer hohen Anzahl von Fahrradabstellmöglichkeiten (wie bspw. vor Einzelhandels-Centern und zentralen S-Bahnhöfen) zielgerichtet aufsuchen, alle dort vorgefundenen fahruntüchtigen Fahrräder fotografieren und bspw. mit einem Papierstreifen durch Rad und Rahmen markieren, den Halter_innen eine wöchentliche Frist einräumen, um das Fahrrad wegzubewegen. Nach Ablauf der Frist sollten die nicht von ihren Halter_innen abgeholten Fahrräder abtransportiert, nach der vorgeschriebenen gesetzlichen Frist von Fundstücken – ähnlich wie bei herrenlosen Autos – aufbewahrt und anschließend entsorgt oder an soziale Unternehmen oder die Flüchtlingshilfe abgegeben werden. So könnten die Schrotträder einem nachhaltigen Zweck zugeführt werden. In anderen Kommunen wird die beschriebene Praxis seit Jahren erfolgreich durchgeführt.[2]
In Berlin und auch in Lichtenberg nimmt das Fahrradaufkommen jährlich zu. Dies ist zu begrüßen. Aktuell wird in einigen Berliner Bezirken die Errichtung von Doppelstockfahrradständern diskutiert und erprobt. Auch dies ist ein Ausdruck davon, dass an bestimmten Orten die vorhandenen Abstellbügel nicht mehr ausreichend sind. Neben einer gut ausgebauten Fahrradwegeinfrastruktur benötigt es aber auch ein gut funktionierendes Verfahren im Umgang mit Fahrrädern, die monatelang an öffentlichen Abstellanlagen nicht bewegt werden, fahruntüchtig werden und anderen Nutzer_innen die Möglichkeit nehmen, für ein sicheres Abstellen ihrer Fahrräder sorgen zu können.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht bezirkliche Orte in Lichtenberg zu identifizieren, an denen eine große Anzahl an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder existiert sowie an diesen Orten im Zusammenhang mit ohnehin durchgeführten Begehungen des Ordnungsamtes eine Überprüfung der Fahrräder durchzuführen, die fahruntüchtigen Fahrräder zu markieren und ggf. zu fotografieren sowie im Falle des Nichtabholens unter Beachtung gesetzlicher Fristen einzulagern und anschließend an soziale Unternehmen oder die Flüchtlingshilfe abzugeben.
Abstimmungsergebnis: 10 / 0 / 0
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