Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht die Möglichkeiten und die erforderlichen Schritte für eine dauerhafte Sicherung der Bestandsnutzungen im Gewerbegebiet Herzbergstraße in Verbindung mit der Entwicklung alternativer Konzepte in dessen Randbereichen zu prüfen und die BVV über das Ergebnis im Juni 2016 zu informieren.
Begründung:
Mit der Studie zum Gewerbegebiet Herzbergstraße (DS 1651/VII) wurde festgestellt, dass für das Gewerbegebiet bisher nicht in ausreichendem Maße Planungs- und Baurecht geschaffen werden konnte. Bei Grundstückseigentümern und Mieter besteht Unsicherheit in Bezug auf die künftige Entwicklung. Es ist notwendig, diese unbefriedigende Situation zu beenden.