Drucksache - DS/1777/VII  

 
 
Betreff: Gedenkorte nicht verschwinden lassen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Museum Lichtenberg und ggf. andere interessierte Stellen dafür Sorge zu tragen, dass bei Bauarbeiten oder Renovierungen im Bezirk Gedenkorte (wie bspw. Stolpersteine) nicht verschwinden und nach den jeweiligen Arbeiten wieder an der vorherigen Stelle vorhanden sind.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Verlegung von Stolpersteinen ist bundesweit eine in ehrenamtlicher Initiative durchgeführte Aufgabe des Erinnerns an die nationalsozialistischen Verbrechen, insbesondere an vertriebene und ermordete Menschen jüdischen Glaubens. In Berlin werden diese Initiativen durch die mit Senatsmitteln gesicherte Koordinierungsstelle Stolpersteine unterstützt.

 

In den Bezirken Berlins stehen nur in ausgewählten Fällen Mittel und Personal zur Unterstützung der lokalen Initiativen bereit. In Lichtenberg werden die Vereine Pad e.V. und Licht-Blicke e.V. bei der ehrenamtlichen Geschichtsarbeit durch das Jugendamt unterstützt.

 

Das Museum Lichtenberg gibt den Initiatoren von Stolpersteinen bei der Recherche von historischen Dokumenten Unterstützung. Nach Absprache stellt es eigenes Archivgut bereit oder unterstützt die Recherchearbeit mit Empfehlungsschreiben an Landes- oder Bundesarchive. Die Ergebnisse der ehrenamtlichen Forschungen werden in Ausstellungen des Museums präsentiert. Die Nutzung des Museums für Versammlungen der lokalen Akteure ist nach Absprache gewährleistet.

 

Personal und Mittel für die Verwaltung, die Pflege und den Erhalt dieser Gedenksteine stehen im Bezirksamt nicht zur Verfügung.

 

Bei Bauarbeiten werden die ausführenden Firmen darauf hingewiesen, dass sich an den entsprechenden Stellen Gedenkorte wie z.B. Stolpersteine befinden. Diese müssen gegebenenfalls zum Schutz während der Baumaßnahme entfernt werden und zum Abschluss der Baumaßnahme sind diese wieder einzusetzen. Leider kam es bereits vor, dass Firmen dieses Versäumnis erst durch explizite Aufforderung nachholten. Erschwerend hinzukommt, dass das Bezirksamt oft fachlich nicht für die Durchführung der Baumaßnahme zuständig ist, sodass das Bezirksamt auch weiterhin auf die Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen ist.

 
 

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