Drucksache - DS/1742/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen: a) das Ergebnis der Auswertung der erneuten Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz 3 BauGB im Bebauungsplan-Verfahren XVII-4. b) die sich aus der Abwägung der erneuten Behördenbeteiligung ergebende Änderung des Gel-tungsbereichs des Bebauungsplans XVII-4. Der neue Geltungsbereich lautet: Bebauungsplan XVII-4 für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teil-fläche östlich der Kynastbrücke sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg.
Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich (alt) Anlage 2: Räumlicher Geltungsbereich (neu) Anlage 3: Auswertung der erneuten Behördenbeteiligung
Begründung:Im Ergebnis der Abwägung der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB soll zur Beschleunigung des Verfahrens der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVII-4 auf die im Bezirk Lichtenberg liegenden Flächen verkleinert werden. Für die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg liegenden Flächen muss seitens des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg geprüft werden, ob weiterhin ein Planerfordernis besteht.
Die Notwendigkeit zur Durchführung eines bezirksübergreifenden Bebauungsplan-Verfahrens, mit dem die Planungen rund um den Bahnhof „Berlin-Ostkreuz“ koordiniert werden sollten, ist mit dem zwischenzeitlichen Abschluss der Verkehrsplanungen (Planfeststellungsbeschlüsse für den Umbau des Bahnhofs sowie zum vierstreifigen Ausbau der Hauptstraße sind gefasst) nicht mehr gegeben.
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