Drucksache - DS/1706/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 11 - 5 für den Abschnitt zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße sowie einer östlich parallel angrenzenden Verbreiterungsfläche von ca. 4,50 m im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen einzustellen und den Bezirksamtsbeschluss vom 10. Juli 2001 zur Aufstellung des Bebauungsplanes aufzuheben.
Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich
b) mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen. c) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Begründung:Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war die Absicht des damaligen Tiefbauamtes, den Abschnitt des Arendsweges zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße im Rahmen der Erneuerung und des standardgerechten Ausbaus nach Osten um ca. 4,50 m zur Realisierung eines Gehweges, Grünstreifen und Parktaschen zu erweitern. Für die geplante Straßenerweiterung ist die Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen erforderlich, die über ein Bebauungsplanverfahren zu regeln ist. Der Arendsweg wurde 2001 ohne Straßenerweiterung ausgebaut. Seitdem ruht das Bebauungsplanverfahren. Im Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-24 VE ist der Arendsweg bis zur Straßenmitte Bestandteil des Geltungsbereiches. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Durchführungsvertrag ca. 336 m² private Grundstücksfläche dem Land Berlin entgelt-, kosten- und lastenfrei zur Erweiterung des Arendsweges zu übereignen und die Straßenerweiterung mit Gehweg, Grünstreifen und Parktaschen zu realisieren. Mit der geplanten Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-24 VE wird seitens des Bezirks kein Erfordernis für die Fortführung des Bebauungsplanes 11-5 gesehen. Die für die Einstellung des Verfahrens notwendigen Zustimmungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung liegen vor. Anlage 1
Räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes 11- 5 für den Abschnitt zwischen Lichtenauer Straße und Schleizer Straße sowie einer östlich parallel angrenzenden Verbreiterungsfläche von ca. 4,50 m im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt - Hohenschönhausen
Maßstab 1:5000 Ziele des Bebauungsplanes
Festsetzung einer öffentlichen Straßenverkehrsfläche durch Sicherung des Bestandes und Erweiterung |
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