Drucksache - DS/1701/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat beschlossen:
a) über den Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen erst zu entscheiden, wenn ein städtebauliches Gesamtkonzept für die brachliegenden Flächen nördlich der Landsberger Allee zwischen Arendsweg und Ferdinand-Schultze-Straße vorliegt.
Anlage 1: Geltungsbereich des Antrages
b) über den Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen erst zu entscheiden, wenn ein städtebauliches Gesamtkonzept für die brachliegenden Flächen nördlich der Landsberger Allee zwischen Arendsweg und Ferdinand-Schultze-Straße vorliegt.
Anlage 2: Geltungsbereich des Antrages
b) die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.
Anlage 3: BegründungAnlage 1
Geltungsbereich des Antragesüber die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanesfür die Grundstücke Landsberger Allee 315/319 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ohne Maßstab
Anlage 2
Geltungsbereich des Antragesüber die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanesfür die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Ohne Maßstab
Begründung zum Beschluss des Bezirksamtes
Ein Antrag des Vorhabenträgers bezieht sich auf die Grundstücke Landsberger Allee 315/319. Diese Grundstücke befinden sich innerhalb des festgesetzten Bebauungsplanes XXII-3a. Der Bebauungsplan hat für die betroffenen Grundstücke ein Kerngebiet gemäß § 7 Abs. 1 Baunutzungsverordnung festgesetzt. Wohnungen sind in diesem Teil des Kerngebietes nicht zulässig.
Die vom Vorhabenträger vorgelegte Planung sieht die Errichtung von sechsgeschossigen Wohngebäuden mit einem Staffelgeschoss entlang der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie im Blockinnenbereich vor. Insgesamt sollen etwa 18.000 m² Geschossfläche und damit 191 Wohnungen errichtet werden. Das Projekt widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes XXII-3a.
Der zweite Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens betrifft die Grundstücke Landsberger Allee 341/343. Es ist die Errichtung von ca. 900 Wohnungen geplant.
Die Grundstücke dieses Antrages befinden sich in den Geltungsbereichen der Bebauungsplanverfahren XXII-3ba und XXII-3bb, die im Wesentlichen die Festsetzung eines Mischgebietes und von allgemeinen Wohngebieten sowie die Sicherung einer öffentlichen Parkanlage zum Ziel haben. Die Planungen des Vorhabenträgers weichen erheblich von dem städtebaulichen Konzept, welches den Bebauungsplanverfahren zugrunde liegt, ab.
Darüber hinaus hat der Eigentümer/Verfügungsberechtigte der Grundstücke Landsberger Allee 325/339 einen Antrag gestellt, den festgesetzten B-Plan XXII-3a für seine bisher nicht bebauten Grundstücke zu ändern, um die Errichtung von Wohngebäuden zu ermöglichen.
Grundsätzlich liegt die geplante Entwicklung von Wohnbauflächen im Interesse des Bezirks. Aufgrund der Größe und des Zusammenhangs der Flächen und des geplanten Umfangs an Wohnungsbau besteht die Notwendigkeit der Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes, um u.a. den notwendigen Infrastrukturbedarf zu ermitteln. Aus diesem Gesamtkonzept heraus sind dann die Planungen der einzelnen Grundstückseigentümer weiter zu entwickeln.
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