Drucksache - DS/1629/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
das Bezirksamt hat beschlossen, dass für das beantragte Vorhaben „Neubau eines Bau- und Gartenfachmarkts mit Stellplatzanlage“ vom 08.10.2014, zuletzt geändert am 28.04.2015 (160-2014-2686-L3), die Voraussetzungen gemäß § 33 Absatz 1 BauGB, vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Senatsverwaltung, vorliegen. Anlage 1: Geltungsbereich Anlage 2: Vermerk zur Planreife
Begründung:
Im Vorgriff auf die künftigen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 11-65 VE soll die Zulässigkeit des Bau- und Gartenfachmarkts gemäß § 33 Abs.1 BauGB ermöglicht werden.
Es liegt der Antrag auf Baugenehmigung „Neubau eines Bau- und Gartenfachmarkts mit Stellplatzanlage“ vom 08.10.2014, zuletzt geändert am 28.04.2015 (160-2014-2686-L3) vor.
Die Zulässigkeitskriterien gemäß § 33 Abs.1 BauGB sind erfüllt.
Über die Absicht von § 33 Abs.1 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit des Vorhabens während der Planaufstellung (Planreifeerklärung) Gebrauch zu machen, ist die zuständige Senatsverwaltung zu unterrichten.
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