Drucksache - DS/1313/VII
Das Bezirksamt wurde ersucht, in geeigneter Form für die in Lichtenberg ansässigen Wochenmärkte zu werben und - im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeit - neue Standorte zu unterstützen. Darüber hinaus wurde das Bezirksamt ersucht, im Dialog mit den Wochenmarktbetreibenden Lösungen für Probleme mit der Parkplatzsituation bei der Organisation und der Durchführung der Wochenmärkte zu suchen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Seit über 10 Jahren verfügt Lichtenberg über einen festen Marktbestand zwischen 12 - 14 Wochenmärkten. Dabei werden ca. 10 Märkte dauerhaft stabil am gleichen Standort und durch den gleichen Wochenmarktbetreiber unterhalten. Die bestehenden Märkte haben sich aufgrund des guten Angebotes langjährig etabliert.
Nur wenige Wochenmärkte werden über kürzere Zeiten und durch wechselnde Betreibende geführt. Diese Wochenmärkte erfahren offenbar nur eine geringe Nachfrage und werden aufgegeben.
Die Wochenmarktbetreibenden müssen selbst beurteilen, welche Standorte geeignet sein könnten und einen möglichen Bedarf abklären.
Soweit Anträge von Wochenmarktbetreibenden für konkrete Standorte im Bezirksamt eingehen, werden diese anhand der örtlichen Bedingungen geprüft und bei Eignung genehmigt. Dabei wird die notwendige Unterstützung schnell und unkompliziert gewährt. So werden straßenrechtliche Anforderungen abgeklärt, und ggf. straßenrechtliche Anordnungen für die Zeit des Marktes getroffen, um den Händlern das Abstellen ihrer Fahrzeuge bzw. das Be- und Entladen zu ermöglichen.
Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist zur Situation um die Wochenmärkte in Lichtenberg keine Problemlage erkennbar, die einer gesonderten Einflussnahme und Lösung bedürfte. So werden auch keine gesonderten Standortofferten für Wochenmärkte durch das Bezirksamt angeboten.
Das Bezirksamt verweist auf seinen Internetseiten auf Verzeichnis der Berliner Wochenmärkte der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Forschung und Technologie http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/service/maerkte-feste/. Werbung für private Wochenmärkte ist nicht zulässig.
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