Drucksache - DS/1272/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht
zu prüfen, in wie weit durch geeignete Mittel, wie zum Beispiel durch Schilder und Tafeln vor Ort, aber auch durch entsprechende Hinweise und Darstellungen in Publikationen, stärker als bisher auf die Förderung und Kofinanzierung aus Europamitteln hingewiesen werden kann. Das Bezirksamt wurde gleichfalls gebeten, sich mit dem Anliegen der stärkeren Darstellung der Förderung aus Europamitteln auch an im Bezirk tätige Einrichtungen, Institutionen und Vereine u. a. zu wenden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Alle Fördergeldempfänger der Europäischen Union müssen grundsätzlich klar definierte Veröffentlichungsformalitäten erfüllen. Das betrifft Mittel und Methoden der Veröffentlichung der operationellen Programme des ESF (Europäischer Sozialfond), der wirtschaftsdienlichen Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Bündnisse für Wirtschaft und Arbeit aus EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) und weiterer Förderprogramme der Europäischen Union, wie z.B. Kultur, Jugend und Bürgerinnen und Bürger.
Die Begünstigten werden durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes regelmäßig auf die Einhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU hingewiesen. Dem Bezirksamt ist gegenwärtig kein EU-gefördertes Projekt in Berlin-Lichtenberg bekannt, das nicht öffentlich nachvollziehbar auf seine EU-Förderung hinweist.
Die hierfür veröffentlichten Informationsmaterialien (z.B. Merkblatt zur Einhaltung der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU für Interventionen des EFRE; Förderfibel über Förderfähigkeit von Ausgaben für das operationelle Programm des ESF mit entsprechenden Rechtsgrundlagen) sind auf den Internetseiten des BA zu finden, unter: http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/politik/eu-beauftragter.html. Die Seite befindet sich in ständiger Aktualisierung.
Dabei wird darauf hingewiesen, dass mit der neuen EU-Förderperiode 2014 - 2020 Veränderungen der Gesetzesgrundlage und damit auch eine Überarbeitung der Informations-und Publikationsvorschriften Ende des Jahres 2014 zu erwarten sind.
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