Drucksache - DS/1016/VII
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Drucksache 1016/VII:
Die vorliegende Nachweisung der im Haushaltsjahr 2013 bis zum 30.06.2013 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einschließlich der Begründungen für den Bezirk Lichtenberg wird genehmigt.
Begründung: Nach § 37 Abs. 7 in Verbindung mit § 38 Abs. 1 LHO sind der Bezirksverordnetenversammlung nach Ablauf des ersten Halbjahres die bis dahin zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen zur nachträglichen Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 11 / 0 / 1 |
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