Drucksache - DS/0887/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht, in der Robert-Siewert-Straße das Fahrradfahren zwischen dem Gregoroviusweg und der Neuwiederstraße Straße auf der Fahrbahn zu ermöglichen, indem auf diesem Straßenabschnitt die gehweggebundenen Radwege beiderseits der Fahrbahn zum halbseitigen Parken frei- bzw. vorgegeben werden.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Die Robert-Siewert-Straße ist im Bereich zwischen Neuwieder Straße und Gregoroviusweg eine Wohngebietsstraße innerhalb einer Tempo 30-Zone mit mäßigem Verkehrsaufkommen. Es gibt im besagten Abschnitt ältere Radangebotsstreifen auf dem Unterstreifen des Gehwegs, welche einen Altbestand weit vor Einrichtung der Tempo 30-Zone darstellen. Diese Radverkehrsanlagen wurden für die damals unter Warmbader Straße geführte Tangente nach Biesdorf errichtet, welche mit Bau der Bahntrasse gekappt wurde. Das bestehende Parkverhalten des ruhenden Verkehrs verringert aber, wie in Tempo 30-Zonen gewünscht, die gefahrene Geschwindigkeit. Das Bezirksamt sieht daher keine Erleichterung bzw. keinen Sicherheitsgewinn durch das Einrichten des halbseitigen Gehwegparkens. Tendenziell würde diese Maßnahme die gefahrene Geschwindigkeit erhöhen und erfahrungsgemäß eher kontraproduktive Wirkung erzielen. Weiter stellte das Bezirksamt nach Prüfung fest, dass der Gehwegunterstreifen die Auflastung eines halbseitigen Gehwegparkens baulich nicht verkraften würde und diese daher abzulehnen sei.
Nach Mitteilung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) aus Januar 2014 lägen keine Beschwerden des Betriebsdienstes für den besagten Abschnitt der Robert-Siewert-Straße vor.
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