Drucksache - DS/0698/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rahmen des bezirklichen Bündnisses Wohnen und gegenüber dem Land Berlin als Eigentümer der HOWOGE dafür einzusetzen, dass:
Begründung: Am 31.01.2013 erhielten Mieterinnen und Mieter in der Albert-Hößler-Straße eine Modernisierungsankündigung der HOWOGE verbunden mit der Aufforderung bis zum 04.03.2013 in die Modernisierungsarbeiten schriftlich einzuwilligen. Diese Modernisierung soll in den nächsten Jahren blockweise im gesamten Wohnungsbestand der HOWOGE im Wohngebiet Frankfurter Allee Süd erfolgen. Dabei kommt es nach den Planungen der HOWOGE zu einer anteiligen Umlage der anfallenden Kosten. Ob diese anteilige Umlage der Kosten mietrechtlich zulässig ist, muss seitens der HOWOGE geprüft und begründet werden. Das betrifft insbesondere die Frage, ob und inwieweit es sich bei den einzelnen Posten tatsächlich um umlagefähige Modernisierungen oder vielmehr um dem Vermieter obliegende Instandsetzungen handelt. Im Interesse der Mieterinnen und Mieter soll der Bezirk im Rahmen des Bündnisses für Wohnen tätig werden sowie das Land Berlin als Eigentümer der HOWOGE auf diesen Vorgang aufmerksam gemacht werden, verbunden mit der Bitte entsprechend auf die zuständigen Stellen bei der HOWOGE einzuwirken.
Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der am 4.3.2013 verstrichenen Duldungserklärungsfrist der HOWOGE gegenüber den Mietern. Der Zeitraum bis zum Beginn der Instandsetzungen und Modernisierungen soll bestmöglich zur Umsetzung des obengenannten Antragszieles genutzt werden.
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