Drucksache - DS/0663/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Umsetzung des Ersuchens schien zunächst - so wurde auch im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr informiert - möglich und auch zweckmäßig.
Nach genauer Prüfung der Sachlage wurde festgestellt, dass die benannten Flächen sich im Besitz einer Eigentümergemeinschaft befinden und Privatflächen sind.
Das Bezirksamt war bemüht sich mit den Eigentümern in Verbindung zu setzen, um das Anliegen vorzutragen, denn mit Zustimmung der Eigentümer könnte auch, auf der dem öffentlichen Verkehr dienenden Privatstraße, eine Anordnung erfolgen.
Die Eigentümergemeinschaft reagierte jedoch nicht auf Schreiben des Bezirksamtes.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |