Drucksache - DS/0490/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Grundlage der rechtssicheren Beschaffung von Fahrzeugen für das Bezirksamt ist das am 23. Juli 2010 in Kraft getretene Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), das alle öffentlichen Beschaffungsstellen des Landes Berlin gemäß § 7 BerlAVG verpflichtet, bei der Beschaffung ökologische Kriterien unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten anzuwenden.
Der Berliner Senat hat am 23. Oktober 2012 die Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt – VwVBU" beschlossen, die am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.
Die Vorschrift dient einer praktikablen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum umweltverträglichen Beschaffungswesen. Zudem soll durch diese Vorschrift die erforderliche Vereinfachung sowie die gebotene Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen erreicht werden.
Siehe:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/beschaffung/index.shtml
Der Anhang 1 zur VwVBU nennt die Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung (Leistungsblätter), darunter zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang1.pdf
Anhang 4 bietet eine Berechnungshilfe für Lebenszykluskosten bei Straßenfahrzeugen.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/beschaffung/VwVBU_Anhang4.xls
Die Beschaffung von Elektrofahrzeugen ist hierbei weder vorgeschrieben noch in den Berechnungsmodellen vorgesehen.
Ungeachtet dessen hat das Bezirksamt eine Analyse veranlasst, ob in ausgewählten Fällen Elektrofahrzeuge den Kriterien der Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ entsprechen. Hierzu werden zunächst die Beschaffungsvorhaben erfasst. Nach Abschluss der Recherche wird das Bezirksamt erneut berichten und die BVV über die Ergebnisse informieren.
Beispielhaft und ergänzend wird darauf verwiesen, dass im Amt für regionale Ordnungsaufgaben seit November 2012 Hybridfahrzeuge getestet werden.
Die Entscheidung für die Hybridfahrzeuge fiel aus ökologischer Überlegung, obwohl der Aufwand je Fahrzeug (30 % höhere Leasingkosten insgesamt) bei angenommener Halbierung der Kraftstoffkosten bei geringerem Verbrauch insgesamt etwas höher als die Kosten für Diesel-Fahrzeuge prognostiziert wurde.
Angesichts der Entwicklung der Kraftstoffpreise hat sich das Verhältnis jedoch weiter verschlechtert.
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