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Betreff: |
Lichtenberger Räumlichkeiten sind neutrale Orte |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Fraktion SPD | Bezirksamt |
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Drucksache-Art: | Antrag zur Beschlussfassung | Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.) |
Beratungsfolge: |
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Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat eine Präzisierung seiner Hausordnung beschlossen. Folgende Regeln gelten: - Im Geltungsbereich der Hausordnung des Bezirksamtes sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die die sachgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgaben ernsthaft stören oder gefährden. Insbesondere gilt dies für die Verwendung von Symbolen, Kennzeichen oder Kleidungsstücken mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten.
In den Räumen, in denen die Bezirksverordnetenversammlung oder ihre Ausschüsse tagen, gelten die Sonderregelungen aus der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung. - Symbole, Kennzeichen und Kleidungsstücke sind geeignet, die sachgemäße Erfüllung der Verwaltungsaufgaben ernsthaft stören oder gefährden, wenn ein Bezug zu verfassungsfeindlichen oder strafrechtlich sanktionierten Auffassungen, Gesinnungen und Handlungen deutlich wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie mit den grundlegenden Zielen der Verfassung nicht vereinbar sind. Dazu zählen insbesondere der Umgang mit Gewalt (Verherrlichung, Aufruf zur Gewalt), die Verunglimpfung staatlicher Behörden oder von Personen, die im staatlichen Auftrag tätig sind, die Verunglimpfung von Minderheiten und die Förderung von Intoleranz.
Dies schließt entsprechende politische Meinungsäußerungen, Abkürzungen, Codierungen mit ein. - Personen, die entsprechende Kleidungsstücke tragen oder Symbole und Kennzeichen verwenden, ist der Zugang zu den Gebäuden des Bezirkes oder den Orten, an denen Verwaltung oder Teile der Verwaltung des Bezirkes Lichtenberg tagen, zu verwehren. Personen, die sich bereits innerhalb der Gebäude befinden, werden durch den Haussicherheitsdienst beziehungsweise Hausherren aufgefordert, das Kleidungsstück abzulegen oder die Kennzeichen zu verdecken. Bei Weigerung ist die Bezirksverwaltung beziehungsweise der Hausherr darüber hinaus befugt, einen Hausverweis auszusprechen. Im Wiederholungsfall oder bei schweren Verstößen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
- Außerhalb der rechtlichen Regelungen zu 1) bis 3) missbilligt das Bezirksamt ausdrücklich auch die im obigen Sinne missbräuchliche Nutzung von Firmenlabels. Das Tragen von Modemarken mit expliziter Kundenorientierung im verfassungsfeindlichen Umfeld ist in den in 1. genannten Räumen und Gebäuden ausdrücklich unerwünscht.
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