Drucksache - DS/0256/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
sich beim Senat und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) für die dauerhafte Fortführung des Begleitservices für Menschen mit Behinderungen und Senioren im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr einzusetzen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 01. August 2012 (siehe Zwischenbericht) an die Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen sowie an den Geschäftsführer des VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH mit der Bitte um Prüfung des Anliegens gewandt.
Die Senatorin machte in ihrer Antwort erneut deutlich, dass der VBB-Begleitservice im Rahmen von Arbeitsförderungsmaßnahmen mit Bundes- und ergänzend mit Landesmitteln finanziert wird.
In der darauf folgenden Zeit schwankte die Zahl der beim VBB-Begleitservice beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einklang mit den für diese Arbeitsfördermaßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel und erreichte im Sommer 2014 mit 66 Beschäftigten einen Tiefpunkt.
Mit Beginn des Monats August 2015 ist es der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen gelungen, die Personalstärke des Begleitservices wieder auf 93 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzustocken. Damit können nun wieder umfangreiche Angebotszeiten von 07:00 – 22:00 Uhr realisiert werden.
In Anbetracht des nachvollziehbar nachgefragten Zusatzangebotes für mobilitätseingeschränkte Menschen und der damit geschaffenen Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende wird sich das Bezirksamt gegenüber der Senatsverwaltung und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg auch weiterhin für einen Begleitservice einsetzen, der eine Begleitung von Menschen garantiert, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Eine Finanzierung des Begleitservices aus Mitteln der Arbeitsförderung muss langfristig durch eine zuverlässige und regelfinanzierte Unterstützungsstruktur ersetzt werden. Hierzu bedarf es einer schnellen und klaren Regelung im künftigen Bundesteilhabegesetz. |
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