Drucksache - DS/0254/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt wurde ersucht, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, die fest installierten Radarkontrolle-Anlagen (Blitzer) an der Frankfurter Allee (stadteinwärts; Höhe U Magdalenenstraße) technisch so zu erweitern, dass das Erfassen auch von Motorrädern bei der Geschwindigkeitsüberschreitung möglich ist.
Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:
Das Bezirksamt erhielt zu o. g. Drucksache eine Stellungnahme aus dem Haus des Polizeipräsidenten in Berlin. Darin wird berichtet, dass sich seit Errichtung der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (Fahrtrichtung stadteinwärts) zwischen Magdalenenstraße und Ruschestraße bis zum 31.12.2011 nur zwei geschwindigkeitsbedingte Verkehrsunfälle ereignet hätten. Lediglich 8,06 % der durch die Überwachungsanlage registrierten Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden durch motorisierte Zweiradfahrer begangen. Weiter wird ausgeführt, dass insbesondere ortskundige Verkehrsteilnehmer kurz vor der Anlage die Geschwindigkeit verringern, um sie nach dem Passieren wieder zu erhöhen. Daher würde die Erweiterung der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage um eine Heckfotoanlage keinen nachhaltigen Einfluss auf Kradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer nehmen.
Insgesamt stellt der Polizeipräsident fest, dass die Erweiterung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Frankfurter Allee derzeit in den Planungen der Polizei Berlin keine Berücksichtigung finden könne.
Um einen möglichst hohen Überwachungsdruck auf die Kraftfahrzeugführer auszuüben, setzt die Polizei vorrangig auf die mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Die Überwachung der motorisierten Zweiradfahrer erfolgt insbesondere durch die Videonachfahrsysteme (ProViDa). Dadurch müssten die Verkehrsteilnehmer immer und überall mit Kontrolle der gefahrenen Geschwindigkeit sowie Ahndung bei Überschreitungen rechnen.
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