Drucksache - DS/1952/VI
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der DS/1952/VI:
Der Antrag selbst ist in dieser Form aus Sicht des Jugendhilfeausschusses nicht zustimmungsfähig. Zum einen ist unklar, wer die im Antrag genannten zuständigen Stellen sind, zum anderen sind die rechtlichen Vorrausetzungen in § 6 Abs. 1 KitaFöG bereits geregelt. Weiterhin hat eine Abfrage der AG Kita keine Kita ermittelt, die bereit ist eine Sondereinrichtung zu schaffen.
Nach Bericht von Frau Scharlipp (u. a. auch Sprecherin der AG 78 FamBild) über ihre Erfahrungen mit Kindern mit Hörschäden und dem Angebot, ggf. Referent/innen zu diesem Thema zu benennen, wird vorgeschlagen dieses Thema dem neuen JHA mitzugeben. Weiterhin plant die AG Kita in Auswertung des Kitafachtags vom 02.05.2011 im kommenden Jahr einen weiteren Fachtag, diesmal zum Thema „Inklusion“. Der JHA regt an, das Thema dort zu diskutieren.
Begründung der Dringlichkeit: Es ist die letzte BVV in dieser Legislaturperiode und die Drucksache sollte noch in dieser Zeit abgeschlossen werden.
Text des Ursprungsantrages: Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die rechtlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kinder mit Hörschäden in „normale“ Kitas aufgenommen werden können. Gleichzeitig ist/sind in Berlin-Lichtenberg eine Kita oder mehrere Kitas in Lichtenberg dafür zu gewinnen, die Gebärdensprache als integrierten Bestandteil des Kitabildungskonzeptes einzuführen
Abstimmungsergebnis: 6:0:3
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