Drucksache - DS/1726/VI
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt ist dem Beschluss der BVV nachgekommen und hat sich in dieser Angelegenheit an den Tierpark Berlin sowie an die Wohnungsbaugenossenschaft „Vorwärts“ gewandt, die Eigentümerin der benannten Häuserzeile ist.
Der Direktor des Tierparks teilte mit, dass er einer Fassadengestaltung positiv gegenüber steht, jedoch eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist.
Die WBG „Vorwärts“ teilte in einem Brief und in mehreren Telefonaten mit, dass die Fassadengestaltung schon mehrfach bei ihr Diskussionsgegenstand war. Auch die Betreiber des angrenzenden Einkaufcenters „Bärenschaufenster“ zeigten sich interessiert an einer Gestaltung der Fassade. Die WBG teilt jedoch auch unmissverständlich mit, dass die jetzige Ausführungsform der Fassade ein derartiges Vorhaben wegen technischer Schwierigkeiten nicht zulässt. Sie schlägt daher vor, eine Gestaltung der Fassade dann wieder in Betracht zu ziehen, wenn die WBG die geplante Fassadensanierung in Angriff nimmt und diese fertig gestellt ist. Leider ist es der WBG zurzeit noch nicht möglich, dafür einen Zeitrahmen zu benennen – er liegt aber in jedem Fall nach 2014.
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