Drucksache - DS/1688/VI
Das Bezirksamt wurde
ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bei den vorgesehenen umfänglichen Baumaßnahmen an der Straße Am Tierpark dafür zu sorgen, dass es auch für Radfahrer/Radfahrerinnen möglich wird; diese Straße während dieser Zeit zu nutzen. Das beinhaltet, den konkreten Bedingungen angepasst, insbesondere: - Schaffung entsprechend gesicherter und nötigenfalls beleuchteter Furten oder Umfahrungsmöglichkeiten, - gut verortete und eindeutige Ausschilderung und Markierung, - die eindeutige und gefahrlose Nutzbarkeit baubedingter Übergangslösungen. Die dabei gesammelten Erfahrungen sollen auch bei bezirklichen Straßenbaumaßnahmen genutzt werden. Das Bezirksamt bittet die
BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Für diese hier vorgesehenen Baumaßnahmen erfolgen die erforderlichen verkehrlichen Anordnungen durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Als gesetzliche Grundlage für die Anordnungen dient die Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Speziell in der Straße Am Tierpark/Treskowallee wird mit großem Aufwand der Verkehr während der Bauzeit geregelt. Ein Ingenieur-Büro wurde im Vorfeld der Bauausführung mit der Verkehrsplanung während der Bauzeit beauftragt. Diese Aufgabe ist so komplex, dass etwa 15 % des Auftragswertes für den jetzt begonnenen Abschnitt im Straßenbau (östliche Fahrbahn zwischen Gregoroviusweg und gegenüberliegende Franz-Mett-Straße) allein hierfür aufgewendet werden müssen. In Abstimmung mit der VLB werden an vier Stellen provisorische Ampeln aufgestellt, umfangreiche Beschilderungen vorgenommen und provisorische Markierungen aufgetragen, die für jeden Verkehrsteilnehmer Regelungen beinhalten. Die Baustellengestaltung für den Radverkehr ist ein Teil
dieses Konzepts und wurde durch den zuständigen Bauleiter am 13.04.2010 im
BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr erläutert. Obwohl
zusätzliche Umfahrungsmöglichkeiten oder Furten für den Radverkehr aus
Platzgründen nicht zur Verfügung stehen, ist dessen sichere Gestaltung (bei
allen baustellenbedingten Einschränkungen) gewährleistet. Berlin,
den .05.10 Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen,
Umwelt und Verkehr |
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