Drucksache - DS/1447/VI
Beschluss: Das
Bezirksamt wurde ersucht, in den Eingangsbereichen von Schulen und
Jugendfreizeiteinrichtungen sowie anderer öffentlicher Einrichtungen
(Volkshochschulen, Bibliotheken etc.) jeweils eine CD-DVD-Recyclingbox
inklusive eines Datenzerstörers aufzustellen bzw. anzubringen und darüber in
geeigneter Weise in den öffentlichen Medien des Bezirkes zu informieren. Hierzu berichtet
das Bezirksamt wie folgt: Für das
Bezirksamt ist die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme nicht erkennbar. Die Schulen
haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Datenträgerentsorgung über das
Bezirksamt durchführen zu lassen. Dieses Angebot stellt eine datenschutzgerechte
Entsorgung solcher Abfälle dar. Seitens der Schulen wird dieses Angebot nahezu
nicht genutzt, da entsprechende Datenträger kaum zur Entsorgung anfallen. Das im
Antrag genannte spezifische Angebot stellt nur auf das Recycling von
Datenträgern in CD- und DVD-Form ab. Hierfür gibt es aber in den Schulen nahezu
kein Aufkommen. Das Angebot
der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen und die Schulen lediglich als
Standorte der Recyclingbehälter zu nutzen, wird vom Bezirksamt abgelehnt. Dabei wird
zum einen davon ausgegangen, dass schulfremde Personen von den Schulen vor
allem ferngehalten werden sollen bzw. nur nach einem klaren Regime (Anmeldung,
Rufanlagennutzung etc.) die Häuser betreten dürfen. Schülerinnen
und Schüler anzuhalten, genannte Datenträger, ggf. weiteres Recyclingmaterial
zur Entsorgung in die Schule mitzubringen, wird ebenfalls nicht als zielführend
erachtet. Außerdem
bestehen bauaufsichtsbehördliche Bedenken. Eingangsbereiche, Flure und Foyers
der Gebäude sind brandlastfrei zu halten, eine Aufstellung von Gegenständen
ist, um Fluchtwege freizuhalten, weitgehend untersagt. Die
Ablagebox der benannten Firma besteht z.B. aus Wellpappe, so dass eine offene
Aufstellung generell ausscheidet. Eine Aufstellung in verschlossenen Räumen
würde organisatorische Aufwendungen nach sich ziehen, die nicht angemessen
sind. Ähnlich
stellt sich die Situation in Jugendfreizeiteinrichtungen sowie anderen
öffentlicher Einrichtungen (Volkshochschulen, Bibliotheken etc.) dar. Fazit: Die
Entsorgung einrichtungseigener Materialien ist geregelt. Die Aufstellung von
Recyclingboxen für die Öffentlichkeit ist mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden. Dem Ersuchen der BVV wird deshalb nicht gefolgt. __________________________ _____________________________ Emmrich Dr.
Prüfer Bezirksbürgermeisterin |
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