Drucksache - DS/1422/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zukünftig analog dem Bericht der
Senatsverwaltung für Inneres gemäß §11 des Landesgleichberechtigungsgesetzes
(LGBG) der Bezirksverordneten-versammlung Ausführungen über die
Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen in den Jahresbericht des
Bezirksamtes aufzunehmen. Begründung: Die Aufgabenwahrnehmung der Bezirksamtsverwaltung
Lichtenbergs unterliegt – ebenso wie in den anderen Berliner Bezirken
– rasanten Veränderungen, zum Beispiel durch den Paradigmenwechsel in
vielen Bereichen weg von der eigenen Aufgabenerfüllung hin zur Steuerung von
Angeboten, oder durch den Personalabbau im öffentlichen Dienst Berlins. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ist eine
besondere Aufgabe aller öffentlichen und privaten Organisationen, welche
Menschen beschäftigen, sie genießen daher auch gesetzlichen Schutz. Bei den
laufenden strukturellen Veränderungen sollten ihre Belange nicht aus dem Blick
geraten, deshalb wird hier angeregt in Abständen zur Entwicklung zu berichten. |
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