Drucksache - DS/1282/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat beschlossen: a)
Vorbehaltlich
der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem o.g. Antrag
(Anlage 1) zuzustimmen und die Einleitung des Verfahrens (s. Anlage 2)
vorzubereiten. b)
Mit
der Durchführung des Beschlusses das Amt für Planen und Vermessen zu
beauftragen. c)
Die
Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben. Anlage 3: Begründung
Berlin, den
.04.2009
Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt
und Verkehr Anlage 3 Begründung Projekt Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem ca. 3,7 ha großen
Vorhabengrundstück ein Fachmarktzentrum zu entwickeln. Dieses sieht einen Baumarkt mit Gartencenter, einen Teppich-
und Einrichtungsmarkt sowie einen Fachmarkt für Tiernahrung vor. Auf ca. 11.900 qm Verkaufsfläche (VKF) werden
Handelsnutzungen angesiedelt, davon 1.000 qm zentrenrelevante Randsortimente.
Auf 1.900 qm VKF wird zentrenrelevantes Hauptsortiment (Tiernahrung)
vorgesehen. Ergänzend wird ein Freizeit- und Entertainmentcenter
(Spielstättenkonzept mit PC- und Internet-basierten Spiel- und
Informationswelten mit 20%igem Flächenanteil für Münzautomaten mit
Gewinnmöglichkeit, kein Alkoholausschank) mit 2.000 qm Nutzfläche geplant. Zusätzlich sind ein Fitness-Center mit 3.000 qm Nutzfläche
und ein Fast Food – Restaurant mit drive-in mit 500 qm Nutzfläche vorgesehen.
Das Projekt besteht aus vier Gebäudekomplexen von insgesamt
18.600 qm Nutzfläche (NF). Die Gebäude sind 1- bzw. 2-geschossig mit einer
maximalen Gebäudehöhe von 11,50 m projektiert. Es sind ca. 390
Stellplätze beabsichtigt. Die Zufahrten sind in der Frankfurter Allee und Buchberger
Straße, die Anlieferung ist in bzw. von der Buchberger Straße aus vorgesehen. Ein Verkehrsgutachten wird erarbeitet werden. Die bestehende Tankstelle bleibt erhalten. Durch die Baukörper wird eine bauliche Fassung des Straßenraums
der Frankfurter Allee erreicht. Ergänzend wird entlang der Grundstücksgrenze
eine Baumreihe angepflanzt werden. Weitere Maßnahmen werden im Zuge der
Projektkonkretisierung untersucht. Planungsrechtliche Grundlagen
Ob und inwieweit das Planungsziel
entwicklungsfähig ist, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Grund
der zu veranlassenden Mitteilung der Planungsabsicht entscheiden.
Für den Bereich ist Mischgebiet mit
hohem gewerblichem Anteil und Grünfläche an der Frankfurter Allee sowie im
hinteren Bereich Mischgebiet und Grünfläche dargestellt. Ein zentraler
Versorgungsbereich ist nicht vorgesehen. Die Grünflächen sind Bestandteil eines
Grünzugs, der nach Süden an den Grünzug Frankfurter Allee angebunden werden
soll. Das Planungsziel ist derzeit nicht
entwicklungsfähig. Die Bereichs-entwicklungsplanung Alt-Lichtenberg ist zu
ändern und als Sondergebiet mit hohem Gewerbeanteil, Fachmarktzentrum,
darzustellen.
Das Planungsziel wird hinsichtlich
der Verträglichkeit mit dem bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept
gutachterlich untersucht werden. Zudem wird die städtebauliche Auswirkung des
Freizeit- und Entertainment Centers bewertet.
Planverfahren Gemäß §12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des
Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach
pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Entsprechend den Ausführungsvorschriften ist die Absicht zur
Aufstellung des Bebauungsplans vorab der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
mitzuteilen. Nur auf Grund dieser Zustimmung sind die Entscheidung über den
Antrag und ggf. die Einleitung eines entsprechenden Bebauungsplanverfahrens
möglich. Anlage 2 Räumlicher Geltungsbereichdes vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes 11-46 VE für das Grundstück Frankfurter Allee 214,
216 sowie eine Teilfläche der angrenzenden Bahnanlagen zwischen Lichtenberger
Brücke und Buchberger Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil
Lichtenberg Maßstab 1:5000 Ziele
des Bebauungsplanes
Sondergebiet
Fachmarktzentrum
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