Drucksache - DS/0410/VI
Das
Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu
nehmen: 1.
Kooperation von Schule und Jugend bei Kindeswohlgefährdung Mit dem gemeinsamen Schul- und Jugendrundschreiben Nr.
1/2006 über die gegenseitige Information und Zusammenarbeit von Jugendämtern
und Schulen soll eine Verbesserung der gegenseitigen Informationsweitergabe
insbesondere bei Kindeswohlgefährdung erreicht werden. Darin werden Jugendämter
und Schulen verpflichtet, in allen Fällen von
miteinander die Gefährdung abwendende Vereinbarungen zur
Information und Zusammenarbeit zu entwickeln. Der Bezirk Lichtenberg hat in Umsetzung des Rundschreibens
ein Koordinierungsgremium gebildet, um künftige Verfahren der Zusammenarbeit zu
beschreiben. Das Koordinierungsgremium, dem Leitungskräfte der Abteilung
Familie, Jugend und Gesundheit, der Abteilung Schule, Sport und Soziales sowie
der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Außenstelle
Lichtenberg - angehören, hat im Dezember 2006 den Prozess zur Erarbeitung einer
Kooperationsvereinbarung zu Grundsatzfragen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt
und Schule (Anlage 1) angestoßen. Die gemeinsame Auftaktveranstaltung am 06.März 2007
innerhalb einer Dienstberatung der Grundschulleiter diente in erster Linie dem
gegenseitigen Kennen lernen und dem Austausch grundsätzlicher Positionen zur
Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung. Das Jugendamt informierte über die
Prozesse der Einführung der Sozialraumorientierung und die damit seit Januar
2007 veränderte Organisationsstruktur innerhalb des Jugendamtes. 2 2 Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung wurde beschlossen,
die Ausgestaltung unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Besonderheiten in
die Verantwortung der vier Regionen Hohenschönhausen-Nord,
Hohenschönhausen-Süd, Lichtenberg-Nord und Lichtenberg-Süd und den dort
ansässigen Schulen zu geben. In gemeinsamer Verantwortung sollen die Regionalleiter des
Jugendamtes und Schulleiter bis März 2008 die regionalen Vereinbarungen
erstellen, Verfahrensabläufe zu den Themenschwerpunkten festlegen,
Verantwortlichkeiten und Vernetzung regeln. Hierbei werden zunächst alle
Grundschulen des Bezirkes einbezogen. Das Koordinationsgremium wird im Oktober 2007 einen
Zwischenstand erheben. Ein wesentliches Schwerpunkthema innerhalb der Kooperation
der Abteilung Familie, Jugend und Gesundheit, Jugendamt und der Abteilung
Schule, Sport und Soziales, Amt für Schule und Sport, stellt der
Informationsaustausch zur Überwachung der Schulpflicht bei Schulanfängern dar.
Dazu gehören die Schulanmeldung, die schulärztliche Untersuchung und die
Sprachstandsfeststellung bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern sowie
Schulversäumnisse. Es ist davon aus zu gehen, dass Kinder in höchstem Maße in
ihrer Entwicklung gefährdet sind, wenn sie der Schulpflicht entzogen werden
bzw. sie nicht wahrnehmen. Ausgehend von dem Schulrundschreiben Nr. 53/2006 zum
einheitlichen Verfahren zur Überwachung der Schulpflicht, in dem ein Zeit- und
Maßnahmenplan grundsätzliche Verfahrensfragen zu diesem Thema regelt, wurde
eine verbindliche im Bezirk Lichtenberg einheitliche Vorgehensweise als
Bestandteil der Kooperationsvereinbarung (Anlage 2) ausgearbeitet. Geregelt sind die gegenseitige Information, wenn Eltern
ihren Anmelde- bzw. Aufsichts- pflichten nicht nachkommen, daraus folgen
Handlungsabläufe und Verantwortlichkeiten zum Verfahren. Unter Berücksichtung der notwendigen Datenschutzbestimmungen
wird das Jugendamt über nicht pflichtgemäße Anmeldung von Schulanfängern und
den dazu gehörenden notwendigen Untersuchungen informiert und kann somit die
eigenen Instrumentarien zur Prüfung von Kindeswohlgefährdung rechtzeitig in
Anwendungen bringen und wenn notwendig geeignete Hilfen einleiten. Mit der Einhaltung der abgestimmten Verfahren wird eine
Lücke bei der Gewährleistung des Kinderschutzes geschlossen. Über die Kooperationsvereinbarung hinaus gibt es im Bezirk
Lichtenberg seit mehreren Jahren gemeinsame Aktivitäten, die eine positive
Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt widerspiegeln. Hierzu gehören die
Schulstationen und präventive Angebote zur Integration junger Menschen im
Vorfeld von Hilfen zur Erziehung (PAZI-Projekte) an Schulen. Zu den Inhalten
wurde bereits berichtet, es wird auf die BA–Vorlagen Nr. 191/06 und Nr.
243/06 verwiesen. Im Zusammenhang mit dem Thema der Kindeswohlgefährdung ist
die Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Prävention Schulunlust“ an
Grundschulen zu sehen. 2. AG
„Prävention Schulunlust“ an Grundschulen Prävention im Grundschulalter ist notwendig, um frühzeitig
u. a. Schuldistanz zu begegnen. Die Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften und
Erziehern ist hierbei unerlässlich. In der Handreichung für Schule und Jugendhilfe zur
Schuldistanz, herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport in Kooperation mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt von 2003,
wurde schon darauf hingewiesen, dass bestimmte Verhaltensweisen und Merkmale
auf potentiell gefährdete Schüler/innen hinweisen. 3 3 Rechtzeitiges angemessenes Handeln kann der Entstehung von
Schuldistanz zuvorkommen. Die im März 2006 gegründete Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit
ein Modellprojekt zur Früherkennung von Schuldistanz an Grundschulen des
Bezirkes Lichtenberg. Durch gezielte Beobachtungskriterien und einer Checkliste
von Verhaltensweisen als Frühindikatoren soll es Lehrern ermöglicht werden,
frühzeitig Schülerinnen und Schüler zu
erkennen, die sich bereits im laufendem Schulbetrieb von der Schule
distanzieren. Durch das rechtzeitige Erkennen von ersten Anzeichen von
Schulunlust können individuelle Präventionsmaßnahmen insbesondere von Schule,
aber auch ein individuelles Präventionskonzept mit Jugendhilfe und anderen
Institutionen entwickelt und somit ein mögliches Fernbleiben vom Schulbesuch
vermieden werden. Die Arbeitsgruppe wird den begonnenen Prozess fortführen,
mit dem Ziel, nach Fertigstellung das Modellprojekt an ausgewählten
Grundschulen des Bezirkes zu erproben. 10360
Berlin, .06.2007 Emmrich Räßler-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Familie,
Jugend und Gesundheit Anlagen Anlage
1: Kooperationsvereinbarung Anlage
2: Flussdiagramm Schulanmeldungen |
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