Drucksache - DS/0328/VI
Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: In
Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) hat das Bezirksamt
Lichtenberg nach Behandlung im Ausschuss Haushalt / Personal /
Verwaltungsmodernisierung die als Anlage beigefügte Zielvereinbarung mit dem
Leiter des bezirklichen Steuerungsdienstes abgeschlossen. ______________________ Emmrich Zielvereinbarung Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung
.................................................................................................... S.
2 2. Rechtliche Grundlagen
...................................................................................... S.
3 3. Leistungs- / Handlungsziele
.............................................................. Anlage 1 + 2 4. Interne Organisationsziele des Steuerungsdienstes .................... S.
3 1. Vorbemerkung Diese Zielvereinbarung wird
aufgrund § 2 VGG und der internen Rahmenregelung vom 16.Januar 2001,
BA-Beschluss Nr. 09/01, fortgeschrieben durch BA-Beschluss Nr. 138/02 vom
02.Juli.2002 abgeschlossen. Sie regelt nach Maßgabe des
Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes (VGG) die Grundlagen, Ziele, Zielüberwachung
sowie die beiderseitigen Aufgaben, Kompetenzen und Pflichten der Zusammenarbeit
im Jahr 2007 zwischen
dem
Bezirksamt Lichtenberg, vertreten durch die Bezirksbürgermeisterin, Frau
Emmrich und
dem
Steuerungsdienst, vertreten durch Herrn Reich Die Regelungen der Dienst- und
Fachaufsicht des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin und der Status des
Bezirksamtes gegenüber dem Steuerungsdienst bleiben hiervon unberührt. Die Beteiligten sind durch diese
Zielvereinbarung angehalten, sich besonders für die Belange der Bürger
einzusetzen. Es besteht die gemeinsame Auffassung, dass der Steuerungsdienst
aufgabenbedingt –nicht zuletzt durch Umfang und Intensität seiner
Bürgerkontakte im Bereich des Stadtteilmanagements- einen positiven Beitrag für
das Bild und das Ansehen der öffentlichen Verwaltung in Berlin leistet. Diese Zielvereinbarung wird unter
Berücksichtigung der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung für den
Steuerungsdienst und unter Beachtung der politischen Verantwortung des Bezirksamtes sowie der
Bezirksamtsmitglieder geschlossen. Sie konzentriert sich dabei auf die
strategischen und operativen Ziele und bestimmt die Indikatoren zur Messung der
Zielerreichung. Der
Steuerungsdienst hat im Sinne von § 2 VGG folgende Aufbauorganisation:
Er stellt durch interne Ziel-,
Service- und Projektvereinbarungen sicher, dass zu den Zielen konkrete
Maßnahmen und Meilensteine verabredet werden. Außerdem werden die Ziele des
Qualitäts- und Personalmanagements intern individuell vereinbart. Für alle erwähnten Leistungen
sollen bis zum 31.12.2007 messbare Qualitätsindikatoren abgestimmt werden,
soweit dies noch nicht geschehen ist. Im übrigen geben die Erfolgsindikatoren
die ersten Etappenziele an. 2. Rechtliche
Grundlagen Im Steuerungsdienst werden vor
allem folgende rechtliche Grundlagen angewandt: · Viertes Gesetz zur Reform der
Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform - Grundsätzegesetz / VGG) · Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG),
in der jeweils geltenden Fassung · Landeshaushaltsordnung (LHO) i.d.F.
vom 24. Juli 2001 (einschl. AV-LHO) 3.
Leistungs- /
Handlungsziele → siehe
Anlagen 1 und 2 4. Interne
Organisationsziele des Steuerungsdienstes 4.1 Qualitätsmanagement
Berlin, Lichtenberg, den .04. 2007 --------------------------------------------------- ------------------------------------------------- Für
den Auftraggeber : Für den
Auftragnehmer: Bezirksamt Lichtenberg von
Berlin, Steuerungsdienst,
vertreten durch StD-L vertreten durch die
Bezirksbürgermeisterin Anlage 1
Operative Ziele
allgemein: 1. Vertretung
des Bezirkes im Projektteam Budgetierung der Bezirke 2.
Mitarbeit
in überbezirklichen Arbeitsgruppen zu betriebswirtschaftlichen Themen
insbesondere auch Gender Mainstreaming und Gender Budgeting Anlage 2 - Verwaltungsmodernisierung
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