Drucksache - DS/0313/VI  

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses des Antrages zur Geschäftsordnung der CDU-Fraktion "Vertagung des Antrages zur Beschlussfassung DS/0255/VI" von der 7. BVV-Sitzung/VI
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion NPDFraktion NPD
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
8. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag NPD PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Beschluss des Antrages zur Geschäftsordnung der CDU-Fraktion „Vertagung des Antrages zur Beschlussfassung DS/0255/VI“ während der 7. BVV-Sitzung/VI steht im Widerspruch zur Geschäftsordnung der BVV-Lichtenberg und wird aufgehoben.

 

Begründung:

§ 25 (3) der Geschäftsordnung der BVV-Lichtenberg sieht vor, dass vor dem Beschluss über die Vertagung eines Beratungsgegenstandes ein Vertreter jeder Fraktion die Möglichkeit gehabt haben muss das Wort zum Beratungsgegenstand zu ergreifen. Das ist in vorliegendem Falle nicht geschehen. Die einreichende Fraktion hatte nicht einmal die Möglichkeit zur Begründung des Antrages (§ 25 (1) GO BVV-Lichtenberg).

 

Zudem hat es zu dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion keine Aussprache nach § 26 (1) gegeben. Eine Gegenrede zu einem Geschäftsordnungsantrag ist für die Meinungsfindung unabdingbar.

 
 

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