Drucksache - DS/0313/VI
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der
Beschluss des Antrages zur Geschäftsordnung der CDU-Fraktion „Vertagung
des Antrages zur Beschlussfassung DS/0255/VI“ während der 7.
BVV-Sitzung/VI steht im Widerspruch zur Geschäftsordnung der BVV-Lichtenberg
und wird aufgehoben. Begründung: § 25
(3) der Geschäftsordnung der BVV-Lichtenberg sieht vor, dass vor dem Beschluss
über die Vertagung eines Beratungsgegenstandes ein Vertreter jeder Fraktion die
Möglichkeit gehabt haben muss das Wort zum Beratungsgegenstand zu ergreifen.
Das ist in vorliegendem Falle nicht geschehen. Die einreichende Fraktion hatte
nicht einmal die Möglichkeit zur Begründung des Antrages (§ 25 (1) GO
BVV-Lichtenberg). Zudem
hat es zu dem Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion keine Aussprache nach §
26 (1) gegeben. Eine Gegenrede zu einem Geschäftsordnungsantrag ist für die
Meinungsfindung unabdingbar. |
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