Drucksache - DS/0206/VI
Das Bezirksamt wurde ersucht verstärkt Maßnahmen zur Minderung des Strom-, Wärme – und Kraftstoffverbrauchs zu unternehmen, um einen Beitrag zur Erfüllung der Berliner Klimaschutzziele zu leisten. Dazu gehört auch gemeinsam mit dem Berliner Senat verbindliche Energieeinsparziele für die Lichtenberger Verwaltung (inkl. Eigenbetriebe) festzulegen, Energiesparpartnerschaften einzugehen, Energieausweise einzuführen und Energiesparmaßnahmen durchzusetzen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt Lichtenberg sieht einen Schwerpunkt seiner Arbeit, insbesondere im Bereich des Immobilienmanagements in der Senkung des Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauchs als Beitrag zur Erfüllung der Berliner Klimaschutzziele und zur Entlastung des Haushaltes. Mit Beschluss des Bundesrates vom 24.7.2007 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ab 1.10.2007 in Kraft. Energieausweise für Nichtwohngebäude sind somit zwingend ab 1.7.2009 erforderlich. Die Energieausweise sind 10 Jahre gültig und sollten jederzeit nachvollziehbar sein. Für die Dienstgebäude des BA Lichtenberg liegen schon freiwillige Energieausweise als Verbrauchsausweise vor. Für Schulen und Gebäude mit eine NGF >1.000 m² werden diese schrittweise eingeführt. Das Ziel ist die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen für alle Gebäude des Bezirksamtes Lichtenberg. Energiebedarfsausweise werden bei Erfordernis erstellt. Berlin hat sich bis zum Jahr 2010 zum Ziel gesetzt eine Kohlendioxidminimierung von 25 % gegenüber 1990 zu erreichen. Bis zum Jahr 2003 konnte der CO2- Ausstoß bereits um ca. 15 % reduziert werden. (Quelle Sen Stadt). Neben der Einführung von bezirklichen Energiebeauftragten im Rahmen des § 20 des Berliner Energiespargesetzes (BEnSpG) und der Schaffung von dezentralen (bezirklichen) Energiewirtschaftsstellen wurden auch Energiesparbeschlüsse gefordert, deren Umsetzung jedoch sehr unterschiedlich erfolgte. Durch die Arbeit der zentralen Energiewirtschaftsstelle werden die europaweiten Vergabeverfahren zur Belieferung des Landes Berlin mit Strom und Gas koordiniert und durchgeführt. Folgende ökologischen Anforderungen an den Strombezug wurden 2002 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen: - mindestens 50% des Stroms aus KWK -Anlagen - 2% jährliches Wachstum des zertifizierten Stromes aus erneuerbaren Energien, mit ¼ aus Photovoltaikanlagen - Losweise Vergabe mit Berücksichtigung der Öko-Stromquote - Getrennte Ausweisung der Netzentgelte - Kein Atomstrom Das Bezirksamt Lichtenberg ist an die jeweiligen Strom und Gaslieferenten gebunden. Durch den hohen Investitionsbedarf bei Energieträgerumstellungen wurde das Berliner Wärmelieferungsmodell entwickelt und daraus das Modellprojekt Energiesparpartnerschaft (ESP) vom Berliner Senat beschlossen. Beschaffungsrichtlinien für energieeffiziente Geräte und Fahrzeuge wurden eingeführt. Energiesparmaßnahmen werden auf vielfältigste Weise im Bezirksamt umgesetzt. So werden energetische Gebäudesanierung mit Nutzung verschiedener Fördermittel (UEP, SSSP, KfW, BIQ) zur Dämmung von Gebäuden und obersten Geschossdecken eingesetzt, aber auch die Sanierung von Fernwärmestationen, einschließlich Leistungsreduzierung und Anpassung an den tatsächlichen Verbrauch durchgeführt. Die Sanierung alter Gasheizungsanlagen und damit Einsatz von kleinen BHKW wird geprüft und in einem ersten gemeinsamen Projekt mit der GASAG in der Jugendfreizeitstätte Degenerstraße 40 verwirklicht. Der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen, Einbau von Thermostatventilen und kontinuierlicher Leuchtenaustausch sind nicht nur Bestandteile von Investitionsplanungen, sondern auch in der Bauunterhaltung verankert. Seit 2005 besteht eine enge Zusammenarbeit mit der FHTW. Studenten führen Untersuchungen in bezirklichen Liegenschaften zum Energieverbrauch und möglichen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen von Semesterarbeiten durch. Die Projektarbeiten stehen dann der Verwaltung unter anderem als Entscheidungshilfe zur Verfügung. Nutzerschulungen zum sparsamen Umgang mit Energie erfolgen teilweise schon in den Verwaltungsgebäuden sind aber künftig noch auszubauen. Fifty/Fifty - Energiesparen an Schulen wurde abgelöst, dafür der Wettbewerb „Coole Schule - Prima Klima“ erstmals ab 2006/2007 durchgeführt. Das BA Lichtenberg hat im Rahmen der Solardachbörse bereits 6 Dachvermietungsverträge abgeschlossen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden (siehe Anlage 1). Der Bezirk hat bisher leider keine eigene Photovoltaikanlage bei der eine Vergütung des erzeugten Stromes erfolgt. Die vorhandenen Anlagen speisen den Strom ins eigene Hausnetz und den möglichen Überschuss ins Vattenfall Stromnetz. Zu Energiesparpartnerschaft (Contracting) „Ziel und Inhalt der Energiesparpartnerschaft Berlin ist es, das vorhandene Energiesparpotential von unterschiedlichen Liegenschaften durch private, fachkompetente und finanzkräftige Energiedienstleistungsunternehmen (Energiesparpartner) zu erschließen. Über eine Mischung von hochrentablen mit weniger rentablen Energiesparobjekten sollen Pools von Liegenschaften gebildet werden und für eine bestimmte Laufzeit auf externe Partner nach Ausschreibung übertragen werden.“ Quelle: Klaus Kist auf den Berliner Energietagen 2002 In der allgemeinen Information der Deutschen Energieagentur (dena) wird Contracting beschrieben als:“… eine Variante öffentlich Privater Partnerschaften (PPP Public Private Partnership)… und ist eine vertraglich vereinbarte Dienstleistung zwischen dem Gebäudeeigentümer und einem spezialisierten Energiedienstleistungsunternehmen (Contractor). Dieser plant, finanziert und realisiert Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. zur Optimierung der Energieversorgung und übernimmt die Betriebsführung, Instandhaltung und laufende Optimierung der installierten Anlagen über den Vertragszeitraum (7-12 Jahre). Die Refinanzierung der Aufwendungen erfolgt durch eine Beteiligung an den eingesparten Energiekosten (Energiespar-Contracting)…“. Durch die Poolbildung von mehreren Gebäuden ist der Contractor darauf ausgerichtet mit minimalem Aufwand innerhalb der langen Vertragslaufzeit ein hohes Einsparergebnis zu erzielen, berücksichtigt dabei selten die höhere Gesamteffizienz von Einzelmaßnahmen. Neben den positiven Aspekten der Energiesparpartnerschaft (ESP) wie externes Know-How, Fremdkapital, externe Risikoübernahme und der Energieeinspargarantie können auch Energiesparmaßnahmen mit Amortisationszeiten von bis zu 10 Jahren im Pool enthalten sein. Der Vertragsaufwand ist jedoch sowohl in der Vorbereitungsphase als auch über den langen Vertragszeitraum (bis zu 12 Jahren) sehr hoch, vor allem wenn Anpassungen durch Nutzungsänderungen und Gebäudeaufgaben notwendig werden. In der Umsetzung von ESP ergeben sich Schnittstellen zwischen dem Contractor und dem Gebäudeeigentümer bzw. Betreiber, vor allem hinsichtlich der Störungsursachen und ihrer Behebung. Darüber hinaus ist durch die besondere Wärmeversorgungssituation in den bezirklichen Liegenschaften mindestens der Versorger zur Regelung der Eigentumsgrenzen bei ESP zu beteiligen, da 126 Fernwärmestationen mit einer Leistung von 40.221 kW (88%) überwiegend durch Vattenfall versorgt werden und 36 Gasheizungsanlagen mit einer installierten Leistung von 5.541 kW, die alle nach 1992 saniert wurden, betrieben werden. Aus diesen Gründen setzte das BA Lichtenberg schon zeitig auf Energiesparmaßnahmen aus eigenen Kräften die mit Intracting ohne Vertrag vergleichbar sind, um die Einsparungen selbst zu erhalten. Als Beispiel: Sanierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik in der Sonderschule Paul-Junius-Straße 15. Der Heizenergieverbrauch (klimabereinigt) betrug im Jahr 2003 noch 4.172.030 kWh/a 2003 und konnte auf 3.367.032 kWh/a 2006 reduziert werden, was ca.20% entspricht. Berlin, den 07.08.2007 Für den Leiter der Abteilung: Christina Emmrich Kerstin Beurich Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin für Schule, Sport und Soziales Anlage 1 Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden (Schulen)
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