In
welcher Höhe sind Haushaltsmittel des Bezirks für die Herrichtung und
Gestaltung der Räume des Unabhängigen Jugendzentrums Karlshorst (UJZ)
geflossen, wo waren diese im Haushaltsplan 2006/2007 eingestellt, sind
weitere Zahlungen für den Betrieb des UJZ geplant und wenn ja, aus welchem
Haushaltstitel und auf welcher Grundlage sollen diese geleistet werden?
Trifft
es zu, dass vom bezirklichen Bau- und Wohnungsaufsichtsamt Auflagen zu
erwarten sind, welche die Betreibung des UJZ in der Rheinpfalzallee 6 in
Frage stellen und wenn ja, welche Konsequenzen leitet das Bezirksamt
daraus ab?