Drucksache - DS/0025/VI  

 
 
Betreff: Integriertes Personal- und Organisationsentwicklungskonzept der Bezirksverwaltung Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage z. Ktn. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die BVV, das als Anlage beigefügte

Das Bezirksamt bittet die BVV, das als Anlage beigefügte

 

„Integrierte Personal- und Organisationsentwicklungskonzept

der Bezirksverwaltung Lichtenberg“

 

zur Kenntnis zu nehmen.

 

Begründung:

 

Mit dem Personal- und Organisationsentwicklungskonzept werden mehrere Ziele zugleich verfolgt

·       Bezirksamt und BVV haben im Jahre 2005 Leitziele für den Bezirk definiert. Die gesamte Arbeit der Bezirksverwaltung muss auf die Erreichung dieser Ziele ausgerichtet werden.

·       Die Arbeitsfähigkeit der Bezirksverwaltung muss trotz Haushaltskonsolidierung und begrenztem Einstellungskorridor in quantitativer und qualitativer Hinsicht sichergestellt werden.

·       E-Government kann ohne Änderung der Aufbau- und Ablauforganisation nicht funktionieren.

·       Die betriebliche Gesundheitsförderung wird insbesondere vor dem Hintergrund der Alterstrukturentwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen.

 

Schwerpunkte des Konzeptes  sind zunächst die Personalentwicklung und das Gesundheitsmanagement sowie in Ansätzen die Organisationsentwicklung.

Personal- und Organisationsentwicklung sind nach dem mit dem Konzept verfolgten Ansatz zwei Seiten derselben Medaille. Zur Organisationsentwicklung werden in den kommenden Jahren insbesondere vor dem Hintergrund der Nutzung IT-technischer Verfahren (Stichwort: e-Government) und der Entwicklung des Bezirks zur Bürgerkommune noch weitergehende Grundsätze zu entwickeln sein.

 

 

 

Emmrich

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Integriertes

Personal- und

Organisationsentwicklungskonzept

der
Bezirksverwaltung
Lichtenberg

1.    Vorbemerkungen. 4

2.    Was ist Personalentwicklung?. 5

3.    Zielorientierung. 7

3.1.     Leitziele des Bezirksamtes Lichtenberg. 7

3.2.     Ziele der Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg. 8

4.    Allgemeine Grundlagen für Personal- und Organisationsentwicklung. 13

4.1.     Leitbild. 13

4.2.     Anforderungsprofile. 14

4.3.     Personalgewinnung. 15

4.4.     Personalauswahl 15

5.    Allgemeine Grundsätze der Führung und Zusammenarbeit 16

5.1.     Zielvereinbarungen. 16

5.2.     Mitarbeiter – Vorgesetzten- Gespräche ( MAVG) 17

5.3.     Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 18

5.4.     Konfliktmanagement 19

5.5.     Mitarbeiterbefragungen. 20

6.    Fortbildung. 20

6.1.     Fortbildungsbedarfsplanung. 20

6.2.     Fortbildung - Sonderseminare. 22

7.    Entwicklung und Qualifizierung der Führungskräfte. 25

7.1.     Führungskräfte-Fortbildung. 25

7.2.     Coaching. 26

7.3.     Führungskräfte – Feedback. 27

8.    Führungskräftenachwuchs. 28

8.1.     Führungskräftenachwuchsplanung. 28

8.2.     Rotation. 29

9.    Weitere Aspekte der Personalentwicklung. 31

9.1.     Frauenförderung. 31

9.2.     Ausbildung  im Bezirksamt Lichtenberg. 31

9.3.     Laufbahnbefähigung „Gehobener Dienst“ 33

9.4.     Projektarbeit / Sonderaufträge. 33

9.5.     Anerkennung herausragender  Leistungen. 34

10.      Gesundheitsmanagement 35

10.1.       Förderung der Schwerbehinderten. 36

10.2.       Gefährdungsanalysen und Altersstruktur 38

10.3.       Sucht - Prävention. 39

10.4.       Rückenschule. 39

10.5.       Schutz der Nichtraucher/innen. 40

11.      Handlungsfelder einer quantitativen Personalentwicklung. 41

11.1.       Ärztlicher Dienst 41

11.2.       Sozialdienst 41

11.3.       Grünflächenpflege / Landschaftsbau. 42

12.      Anlage 1 – Personaldaten. 43

12.1.       Ausgangsdaten für die Bezirksverwaltung Lichtenberg. 43

12.2.       Stelleneinsparungen in den Jahren 2003 bis einschl. 2006. 48

13.      Anlage 2 - Ausgewählte  strukturelle und personalentwicklerische  Maßnahmen. 51

13.1.       Bibliotheken. 51

13.2.       Musikschule. 52

13.3.       Sozialamt 52

 

Vorbemerkungen

Die Berliner Verwaltung befindet sich seit 1994 in einem permanenten Erneuerungs- und Umstrukturierungsprozess.  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lichtenberger Bezirksverwaltung mussten betriebswirtschaftliche Instrumente erlernen, sich veränderten Anforderungen in neu gebildeten Organisationseinheiten stellen oder aber den Bezirk wegen der hohen Zahl von Stelleneinsparungen verlassen.

Führungskräfte mussten lernen,  sich in der Anwendung der betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente zu üben, die Organisation und die Arbeit ihres Verantwortungsbereiches auf Kunden- und Ergebnisorientierung bei gleichzeitiger Reduzierung der  Produktkosten auszurichten, Verantwortung für die Arbeitsergebnisse und den wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen  zu übernehmen, Ziele zu definieren und diese zu verfolgen, Ansprechpartner/in und Entwickler/in ihrer Mitarbeiter/innen zu sein.

Die Neuausrichtung der Verwaltung erfolgte parallel zu drastischen Personalabbaumaßnahmen. Die Zahl der Beschäftigten im Bezirksamt Lichtenberg (einschl. des früheren Bezirks Hohenschönhausen) ist innerhalb von 12 Jahren von 7200 auf nunmehr 2130 zurückgegangen. Die Einsparungen waren nicht nur verbunden mit  einem Aufgabenwegfall, sondern gingen auch einher mit Produktivitätssteigerungen.

Der Veränderungsprozess setzt sich mit anderen Schwerpunktsetzungen  auch in den kommenden Jahren fort.

Die Einführung von e-Government stellt neue Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf IT-Arbeitsplätzen und dies vor allem im Bereich der Medienkompetenz – eine der Schlüsselqualifikationen der Zukunft. E-Government führt zu neuen Formen der Zusammenarbeit, der Arbeitsorganisation und der Kommunikation. Telearbeitsplätze werden vor diesem Hintergrund auch in der Verwaltung eine zunehmend größere Bedeutung einnehmen.

Im Rahmen der  Einführung einer partizipativen Haushaltsplanung und –durchführung kommt den Mitarbeiter/innen bei der Umsetzung der Bürgerbeteiligung eine Schlüsselfunktion zu, soziale Kompetenz und Bürgerfreundlichkeit müssen weiter entwickelt werden.

Eine in die Zukunft gerichtete quantitative und qualitative Personalentwicklung  kann sich nicht darauf beschränken, den künftigen Personalbedarf ausschließlich am externen Arbeitsmarkt decken zu können, schon gar nicht vor dem Hintergrund der noch über mehrere Jahre anhaltenden Konsolidierung des Berliner Haushalts. Die Bezirksverwaltung Lichtenberg wird sich vielmehr um eine gezielte und systematische Personalentwicklung bemühen, die, bei richtigem Einsatz des verfügbaren Instrumentariums, eine bedarfsgerechte Förderung und Qualifizierung der Beschäftigten sicherstellt und ihnen gleichzeitig die erwarteten Möglichkeiten für eine berufliche Anpassung und ein berufliches Weiterkommen eröffnet.

Mit dem Dritten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz - VGG) ist die Bezirksverwaltung Lichtenberg konkret gefordert, durch eine Personalplanung die bedarfs-, anforderungs- und eignungsgerechte Beschäftigung des Personals sicherzustellen und eine gezielte Personalentwicklung zu unterstützen.

Personalentwicklung richtet sich somit grundsätzlich an alle planmäßigen Beschäftigten. Durch zielgerichtete, planmäßige Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden den Beschäftigten die zu einer erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Qualifikationen vermittelt. Nach der Zwecksetzung der erworbenen Qualifikationen kann zwischen berufsbegleitender und berufsverändernder Personalentwicklung unterschieden werden.

Was ist Personalentwicklung?

Nach gebräuchlichen Definitionen in der Berliner Verwaltung ist Personalentwicklung ein systematisch gestalteter Prozess mit dem Ziel, das Lern- und Leistungspotenzial der  Mitarbeiter/innen zu erhalten und in Abstimmung mit dem Bedarf der Verwaltung und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse ziel- und zukunftsorientiert zu fördern.

Diese Definition enthält bereits drei wesentliche Elemente der Personalentwicklung:

§     Bedarf der Verwaltung in quantitativer und qualitativer Sicht ausgerichtet an Zielen und Aufgaben.

§     Individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten an Weiterentwicklung und Förderung, die ermittelt bzw. von den Mitarbeiter/innen eingefordert werden müssen.

§     Kombination der Interessen von Dienststelle und Beschäftigten. Planlose und ungesteuerte Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Fortbildungsseminaren lässt keine Erfolgskontrolle zu. Die Förderung von Beschäftigten, die gar keine Weiterentwicklungsbedürfnisse haben, ist für die Verwaltung nutzlos.

Zentrale Fragen der Personalentwicklung sind also:

§     Was müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, um künftige Aufgaben optimal bewältigen zu können?

§     Was müssen sie lernen, um die Ziele des Bezirksamtes noch besser zu verfolgen?

§     Welche Bildungs- und Entwicklungsperspektiven haben die Mitarbeiter/innen?

Personalentwicklung im Bezirksamt Lichtenberg bezieht  deshalb noch weitere Aspekte mit ein:

§     Organisationsentwicklung

Die gezielte Fort- und Weiterbildung der Führungskräfte und der Mitarbeiter/innen erfolgt immer auch im Kontext mit dem Aufgabenportfolio, d.h. auch die Organisation wird in ihrer Gesamtheit entwickelt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Beschäftigten in einer Organisation muss und wird einhergehen mit der Entwicklung der Organisation. Die Organisation wird so zur lernenden und damit erfolgreichen Organisation.

Der Thematik der Organisationsentwicklung ist auf absehbare Zeit vor dem Hintergrund knapp bemessener Budgets einerseits, Ausrichtung des gesamten Verwaltungshandelns auf Bürgerorientierung  und e-Government andererseits eine besondere Bedeutung beizumessen:

o       Arbeitsvorgänge sind auch zur Entlastung der Mitarbeiter/innen auf Notwendigkeit zu beschränken

o       Schnittstellen sind zu reduzieren

o       Eigenverantwortung der Mitarbeiter/innen ist durch ziel- und bürgerorientierte Aufbau- und Ablauforganisation zu stärken

o       Arbeitsabläufe sind  auf Effizienz und Effektivität zu überprüfen

o       Die Arbeitsprozesse sind unter e-Government-Bedingungen so zu gestalten, dass operative Aufgaben von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar wahrgenommen werden können.

§     Gesundheitsmanagement

Das Bezirksamt Lichtenberg ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, diese umfassen die Verhütung von Unfällen sowie die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschl. Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für die Umsetzung des Arbeitsschutzes weitergehende Ziele definiert:

„Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht das Freisein von Krankheiten und Gebrechen“

Personalentwicklung kann an diese Beschreibung von Gesundheit nahtlos anknüpfen, da ihr Handlungsfeld darin besteht, das persönliche Qualifikations- und Leistungsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, zu verbessern und auszubauen.

Die organisatorischen Voraussetzungen für eine ganzheitliche Betrachtung von Personalentwicklung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung liegen im Bezirksamt Lichtenberg vor, so dass Dienstleistung und Beratung aus einer Hand angeboten werden können.

Zielorientierung

Personalentwicklung kann nur erfolgreich betrieben werden, wenn bei allen Beteiligten Klarheit über die zu erreichenden Ziele, die durch die Verantwortlichen der jeweiligen Organisationseinheiten (Bezirksamt, Leitungen von Leistungs- und Verantwortungszentren und Serviceeinheiten)  festgelegt werden, besteht.

Leitziele des Bezirksamtes Lichtenberg

Bezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung haben folgende Leitziele für die Entwicklung des Bezirks beschlossen:

Bürgerkommune:

·        Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft im Bezirk

·        Umfassende Einbeziehung der Bürger/innen in kommunale Entscheidungsprozesse

·        Transparentes Handeln der Verwaltung

·        Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements

·        Bürgerhaushalt

·        Öffentliche Auseinandersetzung über Bedarfe, Ressourcen und zukünftige Entwicklungen

·        Transparenz in die Haushaltssituationen und  -entscheidungen bringen

·        Verantwortung stärken

·        Motivation zur Mitwirkung fördern

·        Gestaltungsmöglichkeiten erhalten und erweitern

Attraktiver Lebens- und Wohnort:

·        Generationsübergreifendes Wohlbefinden

·        Kinder – und familienfreundlicher Bezirk

·        Bildungsstandort

·        Wirtschaftsstandort

Gleichstellung:

·        Geschlechtergerechtigkeit

·        Interkulturelle Öffnung

·        Integration von Menschen mit Behinderungen

Effizienter Einsatz von Ressourcen:

·        Zielgenauigkeit

·        Synergieeffekte durch Ressourcenbündelung

·        Wirksamkeitsprüfung

·        Sozialraumorientierung und Budgetierung unter Berücksichtigung regionaler Aspekte

Ziele der Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg

Eine wesentliche Aufgabe der Verantwortlichen besteht darin, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen herbeizuführen, indem sie versuchen, die persönlichen Entwicklungs- und Karriereziele des einzelnen in die allgemeinen Ziele  des Bezirkes und der Organisationseinheit zu integrieren. Das ist idealer Weise bei der Laufbahnplanung der Fall, die von den individuellen Aufstiegswünschen der Beschäftigten ausgeht und versucht, diese mit den verwaltungsinternen Vorstellungen bei der Besetzung vorhandener oder zu schaffender Positionen in Übereinstimmung zu bringen.

 

Aus Sicht der Bezirksverwaltung geht es darum, durch Vermittlung entsprechender Qualifikationen den personellen Bedarf zu decken und den bestmöglichen Einsatz der Mitarbeiter/innen innerhalb der einzelnen Organisationseinheiten sicherzustellen. Dies ist die allgemeine Zielsetzung der Personalentwicklung.

Nachstehende Einzelziele der Personalentwicklung sind - in unterschiedlicher Ausprägung - zu setzen:

·        Stärkung der Eigenverantwortung

·        Sicherung des notwendigen Bestands an Fach- und Führungskräften

·        Erhaltung, Weiterentwicklung und Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten an veränderte Aufgabenstellungen

·        Vermittlung von Zusatzqualifikationen als Grundlage einer größeren Flexibilität und Anpassungsfähigkeit beim Personaleinsatz

·        Förderung von Projekt- und Teamarbeit

·        Gewinnung von Nachwuchskräften aus den eigenen Reihen

·        Förderung des beruflichen Fortkommens der Beschäftigten durch Erschließen erkennbarer Aufstiegsmöglichkeiten

·        Verbesserung des Sozialverhaltens und der Bürger-/Kundenorientierung

·        Entwicklung von Medienkompetenz

·        Erhöhung der Bereitschaft, Änderungen zu verstehen oder herbeizuführen

·        Erhöhung von Arbeitszufriedenheit

·        Verbesserung des Leistungsverhaltens der Beschäftigten

·        Aufdecken von Fehlbesetzungen

·        Vermeidung von Absentismus

 

Adressaten der Personalentwicklung

Personalentwicklung bezieht in ihrer Zielsetzung alle Mitarbeiter/innen ein.

Damit sich das individuelle Leistungspotenzial voll entfalten kann, müssen notwendige Qualifizierungsmaßnahmen definiert und zielgruppenspezifisch umgesetzt werden. Differenziertes Vorgehen ist deshalb Grundlage einer erfolgreichen Personalentwicklung.

Beteiligte und Verantwortliche der Personalentwicklung

Für die Gestaltung und Realisierung einer erfolgreichen Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg von Berlin sind das Bezirksamt als Kollegialorgan, Beschäftigte, Führungskräfte in den Organisationseinheiten, der Personal- und Finanzservice und die Beschäftigtenvertretungen gleichermaßen beteiligt.

Um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden und eine sinnvolle Koordination sicherzustellen, ist zu klären, wer für welche Aufgaben und Entscheidungen zuständig und verantwortlich ist. Grundsätzlich kommen nachstehende Ebenen in Betracht:

·               Bezirksamt

·               Festlegung der Rahmenbedingungen

·               Regelung der Zuständigkeiten

·               Festlegung des Budgetrahmens

·               Mitglieder des Bezirksamtes als Leiter/in einer Abteilung

·               Verteilung der Aufgaben auf die Organisationseinheiten

·               Ziele definieren

·               Ziele Vereinbaren

·               Zielerreichung kontrollieren

·               Erarbeitung von Leitbildern initiieren, steuern und begleiten

·               Führungskräfte mit Ergebnis- und Personalverantwortung

·               Arbeitsmotivation der Mitarbeiter/innen erhalten und verbessern

·               Potentiale der Mitarbeiter/innen erkennen und fördern

·               Fähigkeiten / Potenziale  der Beschäftigten erkennen und entwickeln

·               Team- und Projektarbeit fördern

·               Ziele vereinbaren

·               Sicherstellen, dass  Mitarbeiter/innen befähigt sind, übertragene Aufgaben wahrnehmen zu können

·               Eigenverantwortung der Mitarbeiter/innen stärken

·               Gleichbehandlung gewährleisten

·               Mitarbeiter- und Rückkehrgespräche führen

·               Personal- und Finanzservice

·               Beratung des Bezirksamtes

·               Beratung der Führungskräfte und Beschäftigten

·               Ermittlung/Analyse des Personalentwicklungsbedarfs

·               Führen der Fortbildungsdatenbank

·               Planung und Durchführung verwaltungsinterner Bildungsmaßnahmen

·               Auswahl und Organisation externer Bildungsmaßnahmen

·               Erfolgskontrolle, Fortbildungscontrolling

·               Budgeterstellung und Kostenkontrolle

·               Mitarbeiterbefragungen durchführen und auswerten

·               Bereitstellung des gesamten organisatorischen Instrumentariums 

 

Personal- und Organisationsentwicklung als Führungsaufgabe

Grundsatz:        Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung erfüllen Managementaufgaben,

                        Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Fachkräfte

Personalentwicklung ist eine nicht delegierbare Aufgabe der Führungskräfte. Sie sind für die Aufgabenzuteilung und die Organisation der Zusammenarbeit in ihrer Organisationseinheit verantwortlich. Damit können sie ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich deren Stärken und Schwächen, Motivation, Leistungsbereitschaft und Fähigkeiten am besten einschätzen. Aus diesem Wissen können sie konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der aktuellen Aufgabenerfüllung, zur individuellen Fortentwicklung sowie zur Vorbereitung auf künftige Verwendungen ableiten und umsetzen helfen.

Bei der Beratung der Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Planung ihres Werdeganges kommt den Vorgesetzten deshalb eine Schlüsselrolle zu. Sie sind die eigentlichen "Entwickler/innen" ihrer Mitarbeiter/innen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitschaft, Fachwissen zu teilen, die eigenen Mitarbeiter/innen zu fachkompetenten Ansprechpartnerinnen/-partnern  weiterzuentwickeln und deren Fachkompetenz auch zu nutzen.

Rolle des Personal- und Finanzservice

Der Personal- und Finanzservice hat eine besondere Verantwortung für alle Fragen des Personalmanagements. Diesem Anspruch wird durch Offenheit, Transparenz und Dialogbereitschaft Rechnung getragen. Bei der Personalentwicklung unterstützt der Personal- und Finanzservice durch seine Personalentwicklungsberater/innen die Führungskräfte in den Organisationseinheiten, stellt die Instrumente der Personalentwicklung zur Verfügung und begleitet die Führungskräfte bei der Umsetzung. Jeder kann sich in Personalfragen, insbesondere über künftige Verwendungs-, Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten beraten lassen.

Die beim Personal- und Finanzservice tätigen Personalentwicklungsberater/innen sind die direkten Ansprechpartner/innen für die Führungskräfte in allen mit Personalentwicklung zusammenhängenden Fragen. Da sie in die laufenden Aufgaben der Personalwirtschaft und Personalverwaltung nicht eingebunden sind, nehmen sie als Berater/innen gegenüber Führungskräften eine gewisse selbstständige und unabhängige Beratungsposition wahr.

Eigenverantwortung der Beschäftigten

Gemeinsam mit den Führungskräften und dem Personal- und Finanzservice sind alle Mitarbeiter/innen aufgerufen, ihrerseits Chancen zur eigenen beruflichen Entwicklung zu erkennen und zu nutzen und ihren Werdegang im Dialog mit den Führungskräften und dem Personal- und Finanzservice zu gestalten.

Personalentwicklung kann deshalb nicht nur als Dienstleistungsangebot verstanden werden, sondern erfordert von jedem Einzelnen Engagement und Offenheit für Veränderungen.

Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Personalentwicklung dazu beitragen soll, die Erwartungen und Wünsche hinsichtlich der Möglichkeiten auf persönliche Entfaltung und berufliches Weiterkommen zu befriedigen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Anlagen und der Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung sollte im Gespräch ermittelt werden, welche speziellen Ziele im konkreten Fall angestrebt werden können.

·               Anpassung der persönlichen Qualifikationen an die Ansprüche des Arbeitsplatzes entsprechend des Anforderungsprofils

·               Grundlage für beruflichen Aufstieg

·               Erhöhung der individuellen Mobilität am Arbeitsmarkt (externer wie auch verwaltungsinterner)

·               größere Chance der Selbstverwirklichung am Arbeitsplatz durch Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben

·               Übernahme größerer Verantwortung

 

Allgemeine Grundlagen für Personal- und Organisationsentwicklung

Leitbild

Ziel

Die vom Bezirksamt und der BVV beschlossenen Leitziele sind Grundlage der Personal- und Organisationsentwicklung. Jede Organisationseinheit (Leistungs- und Verantwortungszentrum, Serviceeinheit, Steuerungsdienst, Rechtsamt) arbeitet nach einem aus den Leitzielen und den wahrzunehmenden Aufgaben abgeleitetes und mit dem zuständigen Bezirksamtsmitglied abgestimmtes Leitbild, mit dem sich die Mitarbeiter/innen identifizieren, weil sie ihre Arbeit daran ausrichten können.  Das Leitbild ist unabdingbare Grundlage  für Zielvereinbarungen und eine systematische und zielgerichtete Personalentwicklung.

Umsetzung

Die Leitbildentwicklung erfolgt in der Regel zunächst im Top-down-Verfahren. Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes legt auf der Basis der Leitziele des Bezirksamtes Zielprioritäten für die Abteilung fest und klärt mit den jeweiligen OE-Leitungen, welche konkreten Sachziele erreicht werden sollen. Auf der Basis dieser Zielvorgaben und der wahrzunehmenden Aufgaben müssen OE-Leiter/innen gemeinsam mit den Mitarbeiter/innen ein Leitbild  für ihre Organisationseinheit erarbeiten, an denen Strukturen, Arbeitsabläufe, Arbeitsverhalten und Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, ausgerichtet werden. Die gemeinsame Leitbildentwicklung ist ein wesentlicher Beitrag zur Personal- und Organisationsentwicklung. Das Leitbild wird in der Regel in moderierten Workshops erarbeitet (bottom-up). In größeren Organisationseinheiten bietet sich zunächst eine Erarbeitung auf Fachbereichsebene an. Evtl. Schulungsbedarf ist bei PE vorab anzumelden.

Die Erarbeitung der Leitbilder ist für alle Organisationseinheiten am 31. Dezember 2007 abgeschlossen.

Anforderungsprofile

Ziel

Anforderungsprofile sind am Leitbild ausgerichtet und unerlässliche Steuerungs- und Führungsinstrumente. Sie schaffen die Grundlage für anforderungsgerechte Stellenausschreibungen, Personalauswahl, dienstliche Beurteilung und eine systematische Personalentwicklung. Sie geben den Beschäftigten transparente Informationen über die von ihnen erwarteten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Anforderungsprofile liegen flächendeckend für alle Aufgabengebiete, die von Beamten oder Angestellten wahrgenommen werden, vor und werden stets fortgeschrieben. Für die Beschäftigten des Hauses besteht die Möglichkeit, sich über die bestehenden Anforderungen und die erwarteten Kompetenzen zu informieren.

Mitarbeiter/innen können die aufgabenkonkreten Anforderungen mit den  Vorgesetzten in Zielvereinbarungs-, Mitarbeiter- und Beurteilungsgesprächen ansprechen.

 

Umsetzung

Anforderungsprofile sind entsprechend den sich ständig ändernden Anforderungen und Strukturen in der Bezirksverwaltung fortzuschreiben und anzupassen. Dies ergibt sich auch durch Schwerpunktsetzungen und Leitziele des Bezirksamtes sowie aus der Umsetzung des Leitbildes. Der Kompetenzkatalog wurde bzw. wird deshalb um folgende Bereiche erweitert:

  • Zielorientierung unter Berücksichtigung von Leitzielen und Leitbild
  • Bürgerorientierung und Sozialkompetenz in Zusammenhang mit der Entwicklung des Bezirks zur Bürgerkommune
  • Gender-Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Medienkompetenz
  • Allgemeine Gleichbehandlung

Anforderungsprofile werden im Personal- und Finanzservice zentral verwaltet und in Abstimmung mit den Ämtern fortgeschrieben.

Personalgewinnung

Ziel

Ziel der Personalgewinnung ist es, den ermittelten Personalbedarf und den vorhandenen Personalbestand möglichst in Deckung zu bringen und freie bzw. frei werdende Stellen zeitnah zu besetzen. Die Attraktivität der angebotenen Arbeitsplätze hängt unter anderem davon ab, inwieweit es gelingt, Arbeitsplätze mit Entfaltungsmöglichkeiten anzubieten und das „richtige“ Personal hierfür zu gewinnen.

Umsetzung

Freie und besetzbare Stellen sollen möglichst frühzeitig ausgeschrieben werden. Der Personal- und Finanzservice unterstützt die Führungskräfte bei der Fertigung der Stellenausschreibungstexte, organisiert das Ausschreibungsverfahren, beobachtet den verwaltungs-internen Arbeitsmarkt, hält ständigen Kontakt zum Zentralen Personalüberhangmanagement  und stellt die notwendigen Anträge. Anforderungen an das Aufgabengebiet sind konkret und nachvollziehbar zu beschreiben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erfolgreich an Maßnahmen der Nachwuchskräfte-Schulungen teilgenommen haben, werden gezielt angesprochen.

Personalauswahl

Ziel

Die Personalauswahl und die jeweils genutzten Verfahren haben zum Ziel, die bestgeeignete Bewerberin/ den bestgeeigneten Bewerber für die zu besetzende Stelle zu finden. Das Verfahren soll für die Bewerberinnen und Bewerber fair, nachvollziehbar und ohne Benachteiligungen im Sinne des AGG sein.

Umsetzung

Der Abgleich, der in dem Anforderungsprofil und der Stellenausschreibung beschriebenen Anforderungen mit dem Befähigungsprofil der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt mittels unterschiedlich strukturierter Auswahlverfahren. Grundsätzlich findet ein strukturiertes Interview statt, das je nach Stellenanforderung in Einzelfällen durch andere Methoden  ergänzt wird. Bei Beschäftigten des Landes Berlin sind darüber hinaus grundsätzlich die in den dienstlichen Beurteilungen bestätigten Leistungen und Befähigungen heranzuziehen.

Im Rahmen des gesamten Auswahlverfahrens, d.h. von  der Sichtung der Bewerbungsunterlagen bis zur Mitteilung über Zu- bzw. Absagen  wird von allen Beteiligten strikt auf die Einhaltung der Grundsätze der allgemeinen  Gleichbehandlung (AGG) geachtet.

Einzelheiten zu den Auswahlverfahren und den jeweils einzusetzenden Methoden sind in besonderen Leitfäden geregelt.

Allgemeine Grundsätze der Führung und Zusammenarbeit

Führung und Zusammenarbeit sollen zielorientiert, mitarbeiterbezogen und situationsbestimmt praktiziert werden. Zielvereinbarungen, Delegation, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Teamarbeit, Information und Kommunikation, Motivation, Anerkennung und Kritik, Förderung und Fortbildung, gemeinsame Konfliktbewältigung sowie Ergebniskontrolle sind wichtige Grundlagen und Instrumente einer erfolgreichen Führung.

Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich gegenseitig beraten und unterstützen und vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Beide Seiten sind gehalten, auf ein gutes Arbeitsklima hinzuwirken, das durch den Respekt vor dem anderen, eine offene und freundliche Begegnung sowie eine positive, konstruktive Grundstimmung geprägt ist.

Die Beschäftigen zeigen Eigeninitiative und nutzen die gegebenen Fortbildungsangebote.

 

Zielvereinbarungen

Ziel

Zielvereinbarungen sind gem. § 2 a VGG in allen Behörden zwischen der Leitung der Abteilung und den Leistungs- und Verantwortungszentren abzuschließen. Sie legen qualitative und quantitative Leistungsziele verbindlich fest.

Zielvereinbarungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Sachzielen und persönlichen Zielen unterstützen die Beschäftigten in der Ausrichtung ihrer Arbeit an den Zielen des Bezirksamtes, im ergebnisorientierten Arbeiten und geben Orientierung durch die Setzung von Prioritäten. Dies führt zu mehr Freiraum und größerer Eigenverantwortung der Beschäftigten sowie Transparenz. Die Vorgesetzten erhalten die Möglichkeit, sich auf Steuerungs- und Führungsaufgaben zu konzentrieren.

Umsetzung

Führungskräfte sind verpflichtet, mit den Mitarbeiter/innen in der Regel im Rahmen von Mitarbeiter-/Vorgesetzten-Gesprächen auf der Grundlage des Leitbildes und der konkreten Anforderungsprofile Ziele zu definieren und zu vereinbaren. 

Alle Beschäftigten können im Rahmen des gesamten Zielvereinbarungsprozesses von den einzelnen Beschäftigten bis zur Amts-/Abteilungsleitung und zurück (bottom-up/top-down-Verfahren) eigene Ideen und Ziele einbringen. Sie sind für die Umsetzung der vereinbarten Ziele/ Maßnahmen verantwortlich. Bei Gefährdung der Zielerreichung haben sie ihre Vorgesetzten zu informieren.

Führungskräfte haben die Verantwortung, sich über den jeweiligen Zielerreichungsstand zu informieren, diesen zu unterstützen und ggf. eine Abänderung oder Aktualisierung zu vereinbaren.

Zielvereinbarungen mindestens mit den Mitarbeiter/innen, insbesondere soweit sie auch Leitungsfunktionen wahrnehmen, sind nach Festlegung  des Leitbildes für die Organisationseinheit spätestens bis 31.12.2008 abzuschließen.

 

Mitarbeiter – Vorgesetzten- Gespräche ( MAVG)

Ziel

Das Mitarbeiter–Vorgesetzten-Gespräch hat als ein „Vier-Augen-Gespräch“ zum Ziel, im Rahmen eines standardisierten Verfahrens Klarheit und Sicherheit in der jeweiligen Arbeitssituation zu schaffen, die Motivation und Arbeitszufriedenheit zu verbessern und somit zu besseren Arbeitsergebnissen zu führen.

Umsetzung

Das Mitarbeiter–Vorgesetzten-Gespräch ist in der Regel einmal im Jahr, mindestens jedoch gem. § 6 Abs. 6 VGG alle drei Jahre zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/ Mitarbeiterin zu führen. Alle Führungskräfte haben einmal jährlich ihren unmittelbaren Mitarbeiter/innen die Führung von MAVG anzubieten, den Mitarbeiter/innen steht es frei, von diesem Angebot Gebrauch zu machen.

Folgende Bestandteile sollen mindestens besprochen werden:

§     Arbeitsumfeld und Rahmenbedingungen,

§     Zusammenarbeit und Führung,

§     Rückmeldung des Leistungsverhaltens,

§     berufliche Förderung und Entwicklung,

§     Vereinbarungen über persönliche und Arbeitsziele.

Die Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Für die Vorbereitung der Beschäftigten standen und stehen Schulungsangebote zur Verfügung.

 

Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ziel

Die Einarbeitung - die fachliche Integration - dient den neuen Mitarbeiter/innen dazu, sich in ihrem neuen Arbeitsbereich schnell zurechtzufinden. Ein größtmöglicher fachlicher Informationstransfer und praktisches Heranführen an das neue Aufgabengebiet/ den neuen Arbeitsplatz dient einer hohen Identifikation mit dem Arbeitsplatz sowie den Zielen des Bezirksamtes.

Die Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sowohl für ihre Motivation und Leistungsbereitschaft als auch für eine möglichst frühzeitige sachgerechte Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben wichtig. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die einen neuen Arbeitsbereich übertragen bekommen.

Ziel der Einführung ist dabei das Kennenlernen des persönlichen Arbeitsumfeldes.

 

Umsetzung

Integration in sozialer - (Einführung) und fachlicher (Einarbeitung) Hinsicht sowie die Sicherstellung des Wissenstransfers ist unmittelbare Führungsaufgabe. Ebenso wichtig sind Eigeninitiative und die individuelle Bereitschaft  der vorhandenen Wissensträger, neue Mitarbeiter/innen einzuarbeiten.

 

Konfliktmanagement

Ziel

Das Ziel eines generellen Konfliktmanagements ist die Konfliktberatung in allen Fällen von auftretenden Konflikten, eine isolierte Betrachtung z.B. nur des Problems Mobbing soll vermieden werden. Unter Mobbing ( englisch: to mob = pöbeln; mob = Meute) werden feindselige Handlungen von und gegen Kolleginnen/ Kollegen oder Vorgesetzte verstanden, die systematisch und regelmäßig stattfinden. Häufig haben sie ihren Ursprung in einer unbewältigten oder unzureichenden Konfliktbearbeitung. Betriebliche Gesundheitsförderung hat zum Ziel, das körperliche und seelische Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.

Mobbing hat - in Form andauernder Intrigen oder Schikanen - massive negative Auswirkungen. Informations-, Sensibilisierungs- und Beratungsangebote können die Betroffenen unterstützen, gleichzeitig lernen die Beschäftigten eigenverantwortlich Probleme frühzeitig anzusprechen und nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.

Gerade im Anfangsstadium von Konflikten gibt es für die Beteiligten eine Reihe von Möglichkeiten, die Konflikte sinnvoll anzupacken.

Umsetzung

Für die Bewältigung von Konflikten in der Bezirksverwaltung wird ein einheitliches Konfliktmanagement aufgebaut, das Konflikten in ihrer Gesamtheit begegnet und eine Klärung versucht.

Hierbei bleiben die originären Verantwortlichkeiten der Führungskräfte und auch die Zuständigkeiten der Beschäftigtenvertretungen gewahrt. Die beabsichtigte Konfliktberatung soll erst dann eingreifen, wenn erste Konfliktmaßnahmen durch Führungskräfte und/oder die Beschäftigtenvertretung nicht ausreichen und weiter geführt werden müssen.

Dazu ist die Gewinnung und spezielle Aus- und Fortbildung von geeigneten eigenen Mitarbeiter/innen als Konfliktberater/innen Voraussetzung.

Im Ergebnis der Mitarbeiterbefragung zum Gesundheitsmanagement haben sich bereits mehrere Mitarbeiter/innen mit ersten Vorkenntnissen freiwillig bereit erklärt, bei der Planung und späteren Durchführung von Konfliktberatung mitwirken zu wollen.

Die Gewinnung weiterer Mitarbeiter/innen, deren Fortbildungen und das Zusammenwirken mit Führungskräften und Beschäftigtenvertretung soll in einer Vereinbarung zum Konfliktmanagement unter breiter Beteiligung der Führungskräfte und der Beschäftigtenvertretungen verbindlich festgelegt werden.

Ein einvernehmliches und von allen Beteiligten mitgetragenes Verfahren soll in einer Dienstvereinbarung unter Beteiligung der Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung und der Beschäftigtenvertretungen geregelt werden.

 

Mitarbeiterbefragungen

Ziel

Durch selbst gesteuerte Befragungen der Mitarbeiter/innen können die Leitung der Dienstbehörde und die einzelnen Führungskräfte vor Ort je nach Ziel der Befragungen den aktuellen Ist-Zustand der Verwaltung oder auch einzelner Bereiche ermitteln, sowie Entscheidungen mitarbeiterorientiert umsetzen. Mit Hilfe der Daten aus den Mitarbeiterbefragungen können Veränderungen und Entwicklungen im Interesse der Beschäftigten und der Leitung der Dienstbehörde und der dezentralen Führungskräfte erkannt und gesteuert werden.

Umsetzung

Flächendeckende Mitarbeiterbefragungen werden all drei Jahre durchgeführt. Die nächste Befragung erfolgt im Mai 2007.

Bei der Planung, Durchführung und ggf. auch bei der Auswertung von Mitarbeiterbefragungen ist der Personal- und Finanzservice bei Bedarf für die Führungskräfte beratend tätig.

 

Fortbildung

Fortbildungsbedarfsplanung

Ziel

Mit veränderten Anforderungen an Organisationen und Beschäftigte ändert sich auch der

Bedarf an Fortbildung. Die Fortbildung hat im Modernisierungs- und Personalentwicklungsprozess eine zentrale Funktion und unterliegt ihrerseits einem Wandel sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der Wege. Fortbildung entwickelt sich von einer Angebots- zur Bedarfsorientierung. Dabei muss sie im Kontext stehen mit Organisations- und Personalentwicklung.

Fortbildungsbedarf wird in der Regel mitarbeiterbezogen auf der Grundlage eines Abgleichs von Anforderungs- und Befähigungsprofils oder fachbezogen ermittelt[1]. Soweit der Bedarf durch Standardprogramme der Verwaltungsakademie bzw. weiterer Fortbildungsinstitutionen des Landes Berlin nicht gedeckt wird, werden Schulungsseminare bei externen Anbietern eingekauft, Inhouse-Schulungen organisiert oder andere Konzepte wie z.B. eLearning erprobt.

So wird künftig ggf. auch eine umfassende Organisationsberatung anzubieten sein, die einganzes Maßnahmenbündel nach sich ziehen kann, und auch Prozesse der Bildungsbedarfsanalyse und des Controllings umfasst.

 

Umsetzung

Bei der Feststellung der Fortbildungsbedarfe wird es sich zunehmend mehr um die Bedarfe der Organisationseinheiten des Bezirksamtes handeln, als um weitere individuelle Anmeldungen der Beschäftigten.  Grundlage sind die in Anforderungsprofilen festgelegten Kompetenzen, die in Zielvereinbarungen bzw. im Rahmen von MAVG festgelegten Maßnahmen zur persönlichen Entwicklung sowie der ggf. im Rahmen der Nachwuchskräfteplanung notwendigen Fortbildungen. Die Organisationseinheiten werden künftig durch eine jährliche Fortbildungsbedarfsplanung unter Beteiligung der Führungskräfte und ihrer Mitarbeiter/innen und der Personalentwicklungsberatung ihre zutreffenden Fortbildungsbedarfe ermitteln. Unter Einbeziehung der zentralen Fortbildungsdaten als Ausgangspunkt, der individuellen Fortbildungswünsche der Mitarbeiter/innen in Mitarbeiter – Vorgesetzten - Gesprächen und unter Einbeziehung der Personalentwicklungsberatung zu Art, Form und Inhalt der Maßnahmen sind Fortbildungen mit Verbindlichkeit festzustellen, zu planen und für alle Beteiligten realistisch umzusetzen.

Dies muss folgerichtig zum einen bedeuten, dass spezielle Fortbildungsinhalte und – formen neu entstehen können und realisiert werden müssen, zum anderen würde eine Fortbildungsbedarfsplanung auch eine Verbindlichkeit für die angemeldeten Teilnehmer/innen beinhalten, ggf. müssen auch intern Ersatzteilnehmer bei Ausfall des angemeldeten Teilnehmers eingeplant werden.

Als Grundlage für die bei den Führungskräften und Mitarbeiter/innen bereits vorhandenen Fortbildungen und ihren einzelnen Ausprägungen dient die zentrale Fortbildungsdatei aller Beschäftigten der Bezirksverwaltung beim Personal- und Finanzservice.

Grundlage für die Bedarfsermittlung sind insbesondere folgende Erkenntnisquellen:

§     Vorerfahrungen (bewährte Seminartypen)

§     Abteilungsumfragen und Meinungsaustausch mit den Leitungskräften der Ämter  

§     Erfordernisse aus dem Prozess der Verwaltungsmodernisierung

§     Ergebnisse von Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen

§     Bedarfserhebungen bei Gruppen von Beschäftigten

§     Individuelle Bedarfswünsche

§     Organisationsentwicklungsprozesse

Der Besuch einer Fortbildung muss im dienstlichen Interesse liegen und die vom Veranstalter geforderten Voraussetzungen müssen gegeben sein.

 

Fortbildung - Sonderseminare

Ziel

Die verwaltungsinternen Fortbildungen sind dynamisch und passen sich den geänderten Anforderungen an. Dem individuellen und gruppenspezifischen Bedarf wird auch durch Sonderseminare und Inhouse-Schulungen Rechnung getragen.

Diese Fortbildungen finden in verschiedenen Formen und mit unterschiedlichen Inhalten statt. Fachliche Sonderseminare sollen die Beschäftigten auf dem neuesten Stand des jeweiligen Gebietes halten. Fachübergreifende Sonderseminare dienen vor allem der Vermittlung von Informationen über Themen, die alle betreffen, sowie Kompetenzen, die etwa zum Einsatz im Team oder in Projekten befähigen. Teil der fachübergreifenden Fortbildung ist auch der Erwerb und die Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen.

Umsetzung

Schwerpunkte für Sonder-Seminare und Inhouse-Schulungen sind u.a. 

§     Medienkompetenz

E-Government stellt grundsätzlich neue und erweiterte Anforderungen an alle Mitarbeiter/innen, dies vor allem im Bereich der Medienkompetenz.

Medienkompetenz bedeutet in diesem Zusammenhang die Fähigkeit zur selbstverständlichen Bedienung und Koordination unterschiedlichster Instrumente in der IT- Kommunikation.

Das BA hat am 21.11.03 die Einführung von e-Government-Elementen beschlossen. Ein wesentlicher Baustein ist hierbei die Entwicklung von Medienkompetenz aller in einem vernetzten IT-System arbeitenden Mitarbeiter/innen.

Im Vorgriff auf die geplante umfassende Umsetzung von e-Government in der Bezirksverwaltung Lichtenberg und auf Wunsch zunächst einzelner Führungskräfte wurde nach Vorplanung mit dem IVM und dem Dozenten ein erstes Inhouse-Seminar nur für Führungskräfte der ersten Leitungsebene zu  Workflowmanagement sowie Einbeziehung von Intranet und Internet in die Leitungsarbeit.

Als ein Ergebnis dieses positiv bewerteten Inhouse-Seminares wurde darauf aufbauend ein Gesamtkonzept zur Qualifizierung aller Führungskräfte der Bezirksverwaltung entworfen, in welchem zunächst die Möglichkeiten vermittelt und über den effektiven Einsatz der derzeit zur Verfügung stehenden. vernetzten Technik informiert wird.

Der Personal- und Finanzservice setzt derzeit das entwickelte Konzept zur IT-Schulung aller Mitarbeiter/innen um mit den Anwenderschulungen zu Outlook, darauf folgend zu Word. Eine daran anschließende IT-Schulung zu Excel wird für einen speziellen Mitarbeiter/innen-Kreis vorgesehen.

Darüber hinaus werden von allen Mitarbeiter/innen auf IT-Arbeitsplätzen weitere breite IT-Kenntnisse verlangt. Führungskräfte müssen außerdem Fähigkeiten entwickeln, die sich aus den Anforderungsprofilen unter "Medienkompetenz" ergeben.

In der Schulungskonzeption vom April 2004 sind neben den Schulungen zu Outlook, Word und Excel auch Schulungsnotwendigkeiten zur Internettechnologie, zu einem zu entwickelnden Workflow (strukturierte, mehrschichtige digitale Vorgangsbearbeitung) und die Nutzung neuer Lernformen in e-Learning (elektronisches Lernen auch am Arbeitsplatz) beschlossen worden.

§     Gender-Kompetenz

Die Bezirksverwaltung Lichtenberg ist in Berlin federführend auf dem Gebiet  Gender Mainstreaming und Gender Budgeting.

Alle Führungskräfte, aber auch Mitarbeiter/innen sollen in die Lage versetzt werden, die Auswirkungen ihres Handelns auf die Geschlechter beurteilen und antizipieren zu können. Lichtenberg hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass Gender-Kompetenz in die fachbezogenen Fortbildungsangebote und in die Führungskräftequalifizierung der Verwaltungsakademie integriert wird. Darüber hinaus ist festgelegt, dass Gender-Kriterien in die Produktbeschreibungen aufgenommen werden.

Die weiterführenden Fortbildungen sollen insbesondere Führungskräfte befähigen und motivieren, gleichstellungspolitische Handlungsbedarfe zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu nutzen bzw. zu erweitern, um eine umfassende Anwendung des Gender Mainstreaming in ihren jeweiligen Bereichen zu gewährleisten.

§     Interkulturelle Kompetenz

Die besondere und herausgehobene Bedeutung von interkultureller Kompetenz für den Bereich der Bezirksverwaltung Lichtenberg wurde bereits in mehreren Beschlüssen des Bezirksamtes festgestellt und mit konkreten Maßnahmen / Fortbildungen unterlegt.

So floss die besondere Bedeutung interkultureller Kompetenz bereits frühzeitig in die bezirklichen Anforderungsprofile, sowohl bei den Mitarbeiter/innen als auch bei den Führungskräften, als neues Kriterium ein.

Weiterhin beschloss das Bezirksamt zuletzt am 25.03.2003, dass zur Umsetzung der Festlegungen zur interkulturellen Öffnung konkrete Projekte entwickelt werden.

Mit ausgewählten Führungskräften wurde im  August 2003 eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung – Interkulturelle Kompetenz, eine Schlüsselqualifikation für Führungskräfte – durchgeführt. Fortbildungsinhalte: Kultur und kulturelle Prägung, Auswirkungen kultureller Einflüsse auf soziale Wahrnehmungen, Kommunikation und Verhalten, Erkennen und Wissen um kulturelle Unterschiede, Umgang mit Mehrdeutigkeiten, Anforderungen interkultureller Gesprächsführung, sollen auch nach Abschluss des Pilot-Seminares weiteren Führungskräften und Mitarbeiter/innen von mit der Thematik besonders betroffenen Bereichen vermittelt werden.

§     Allgemeine Gleichbehandlung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18. Aug. 2006 in Kraft getreten. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen nicht erst abzuwarten, sondern bereits im Vorfeld zu vermeiden. Das Bezirksamt Lichtenberg hat bereits in den vergangenen Jahren vielfältige Regelungen zur Vorbeugung gegen Diskriminierung, zur grundsätzlichen Gleichbehandlung und zum Kampf gegen Rechtsradikalismus, Rassismus und Antisemitismus getroffen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist insoweit nicht als isoliertes Gesetz zu betrachten, sondern sollte Teil der Organisationskultur werden.

Leitgedanken bei der Umsetzung des AGG sollen sein:

o        Antidiskriminierung als Führungsaufgabe

o        Gleichbehandlung als Organisationskultur

 

Wegen der Multiplikatorfunktion und des erhöhten Haftungsrisikos sollen Führungskräfte und Personalverantwortliche zu Fragen des AGG geschult und für potenzielle Diskriminierungssachverhalte sensibilisiert werden. Zur Abwehr von Entschädigungszahlungen müssen Führungskräfte und Personalverantwortliche wissen, wie sie auf eventuelle Verstöße regieren müssen.

 

Entwicklung und Qualifizierung der Führungskräfte

Führungskräfte-Fortbildung

Ziel

 

Die Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung haben eine besondere Verantwortung und nehmen in der Personalentwicklung eine Schlüsselstellung ein. Sie gestalten und verantworten die Personalentwicklung im Bezirksamt. Sie managen und führen professionell mit Persönlichkeit (Leadership-Kompetenz). Führung ist im Kern Einflussnahme auf Menschen zur Erreichung der Ziele. Der Personal- und Finanzservice unterstützt die Führungskräfte bei ihrer Aufgabe der dezentralen Personalentwicklung.

Umsetzung

Nach § 6 Abs. 7 VGG sind Führungskräfte der ersten und zweiten Leitungsebene verpflichtet, mindestens alle 2 Jahre an speziellen Führungskräftequalifizierungen teilzunehmen. Die Führungskräftequalifizierung umfasst neben den fachlichen Aspekten Fortbildungen zu Managementkompetenzen, sozialen Kompetenzen und zum Führungsverhalten, Kompetenzen und Fähigkeiten, die bereits als verbindliche und verpflichtende Merkmale in die Anforderungsprofile aufzunehmen bzw. zu ergänzen sind. Die Personalentwicklung der Führungskräfte erfolgt vorrangig am Arbeitsplatz unter Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten und des Personal- und Finanzservice. Ergänzend werden die Führungskräfte in mehreren, teilweise aufeinander aufbauenden Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung der Führungskompetenzen und der Fähigkeiten zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit Einzelnen und in Gruppen geschult. Hier findet auch eine Stärkung der fachlichen und sozialen Kompetenzen im Prozess der Verwaltungsmodernisierung sowie eine Schulung in Personal- und Organisationsentwicklung statt.

Die Teilnahme von Führungskräften an geeigneten Fortbildungsseminaren wird von PE gesteuert und kontrolliert. Soweit der Bedarf, insbesondere auch der qualitative Bedarf, durch das IVM nicht gedeckt werden kann, werden spezielle Führungskräfteschulungen und –trainings  externer Fortbildungsinstitute geprüft. Dem Bezirksamt wird jährlich ein Bericht über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen vorgelegt.

 

Coaching

Ziel

In der Führungskräftefortbildung hat Coaching mit dem Ziel, die berufliche Handlungskompetenz zu erweitern und zu fördern einen besonderen Stellenwert. Coaching ist eine spezielle Form der berufsbezogenen Beratung mit unterstützendem und beratendem Charakter. Es dient der Verbesserung der Selbstwahrnehmung sowie der Analyse und Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen. Coaching ist ein Instrument zur Qualitätssicherung und ist im Rahmen der Führungskräftefortbildung eine notwendige Ergänzung zu den traditionellen Seminaren.

Umsetzung

Die Übernahme neuer Funktionen, Störungen in der Kommunikation oder Kooperation, Konflikte zwischen einzelnen, in Gruppen oder zwischen ganzen Arbeitsbereichen lassen für Führungskräfte häufig Fragen und Probleme entstehen, die nicht mit fachlichem Wissen/Know-how zu lösen sind. Coaching kann hier als eine Form der kontinuierlichen, fachlichen Beratung für diese Fragen und Probleme beruflichen Handelns, bei der die systematische Reflexion der eigenen beruflichen Interaktion im Mittelpunkt steht, unterstützen.

Führungskräfte können mit Unterstützung des Personal- und Finanzservice einen Berater/

eine Beraterin zur Verbesserung ihrer beruflichen Kompetenz heranziehen.

Coaching wird für einzelne Personen und Gruppen angeboten.

Die Führungskräfte müssen jedoch Bereitschaft zur kritischen Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung im Beruf, Bereitschaft zur Analyse beruflicher Beziehungen, Hierarchien, organisatorischer Abläufe, Entwicklungen und Strukturen mitbringen.

 

Führungskräfte – Feedback

Ziel

Der Maßgabe des § 6 Abs. Abs. 6 VGG entsprechend haben alle Führungskräfte alle zwei Jahre ein Führungskräfte – Feedback gegenüber ihren Mitarbeiter/innen anzubieten / durchzuführen. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, sich zum Führungsverhalten der/des Vorgesetzten zu äußern. Die Führungskraft erhält eine Rückmeldung von den Mitarbeiter/innen, wie diese ihr Führungsverhalten subjektiv empfinden. Sie kann daraus Rückschlüsse auf Führungs- und Sozialkompetenz ziehen und bei Bedarf entsprechende Kompetenzen durch Besuch von Führungskräfteseminaren ausbauen.

Umsetzung

Um diese Feedbacks einheitlich durchzuführen und unter Wahrung gegenseitiger Anonymität extern auswerten zu können, ist eine Konzeption zur Einführung eines Führungskräfte-Feedbacks notwendig.

Auswertung und Beratung der Führungskräfte und auf Wunsch mit weiterer Begleitung als Moderator/in in Auswertungsgesprächen kann durch die Personalentwicklungsberater/innen erfolgen.

Das nächste flächendeckende Führungskräfte- Feedback ist Anfang des Jahres 2007 geplant.

Für die Durchführung des Feedbacks sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

·         Die Vorbereitung des von den Führungskräften anzubietenden Feedbacks muss einheitlich in allen Organisationseinheiten und mit gleichen Informationsgrundlagen erfolgen. Alle Mitarbeiter/innen müssen über das Verfahren und den Feedback-Fragebogen vorab in Dienstberatungen, unter Einbeziehung der Personalentwicklungsberater, informiert werden.

·         Der Fragebogen ist unter Beteiligung der Führungskräfte zu erarbeiten und soll sich auf ca. 15 – 20 einheitliche Fragen für alle Führungskräfte und bis zu 5 weiteren bereichsspezifischen Fragen erstrecken. Die bereichsspezifischen Fragen sind vorab unter Beteiligung der jeweiligen Führungskräfte und ggf. ihrer Mitarbeiter/innen in Dienstberatungen festzulegen.

·         Durch diese gemeinsame intensive Vorarbeit im Zusammenwirken mit den Personalentwicklungsberatern ist eine weitere Zusammenarbeit auch bei der Auswertung und den moderierten Feedback-Rückgabegesprächen umzusetzen.

·         Vor der internen Auswertung der Feedbackergebnisse soll die Führungskraft vorab einen Fragebogen zur Selbsteinschätzung ausfüllen. Diese Selbsteinschätzung ist Bestandteil der internen Auswertung.

 

Führungskräftenachwuchs

Führungskräftenachwuchsplanung

Ziel

Das Bezirksamt plant ein Führungskräftenachwuchsprogramm „KompetenzPlus“. Ziele des Programms sind

  • die Nachwuchsgewinnung und -förderung von geeigneten und interessierten Dienstkräften für Führungsaufgaben,
  • Mitarbeiter/innen zu fördern und fordern,
  • gezielte Wissensvermittlung sowie ein Wissenstransfer zwischen erfahrenen Führungskräften und Nachwuchskräften im Rahmen von Mentoring,
  • sammeln von Erfahrungen in der Projektarbeit sowie
  • Bildung von Netzwerken.

Als Inhalte des Programms sind vorgesehen: Potenzialanalyse, Vermittlung theoretischer Grundlagen für Führung und Leitung, Austausch mit erfahrenen Führungskräften, Projektarbeit, Präsentation und Moderation in der Praxis. Als Ergebnis sollen Mitarbeiter/innen für den Führungsnachwuchs ausgewählt, geschult und generell einsetzbar sein. Eine direkte Zuordnung einer Person zu einer konkreten Stelle kann und soll dabei nicht vorrangiges Ziel sein.

Ergebnis des Programms ist ein Führungskräftenachwuchspool für das gesamte Bezirksamt.

Dem Teilbereich Führungskräftenachwuchsplanung wird angesichts der Personalsituation besondere Bedeutung zuteil.

Umsetzung

Interessierte Mitarbeiter/innen des – vergleichbar -  gehobenen Dienstes können an einer Informationsveranstaltung teilnehmen. Daran schließen sich strukturierte Interviews und andere Potenzialbetrachtungen (z.B. Assessmentcenter) für die ausgewählten Mitarbeiter/innen an. Im Ergebnis werden alle am Programm beteiligten Mitarbeiter/innen ein individuelles Förderprogramm, z.B. durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen am IVM erhalten, um die methodischen und sozialen Kompetenzen zu fördern und Führungskompetenzen zu entwickeln. Vorgesehen ist auch eine Evaluierung des Programms.

Rotation

Ziel

Arbeitsplatzwechsel auf horizontaler Ebene sind ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung. Die meisten Beschäftigten verfügen über eine Ausbildung und Berufserfahrung, die sie zu einem Einsatz in verschiedenen Verwaltungsbereichen befähigen. Diese Verwendungsbreite muss erhalten und weiterentwickelt werden. Ein Arbeitsplatz- und Aufgabenwechsel dient also auch der Erweiterung des Fachwissens, der sozialen Kompetenz und bereichert durch unterschiedliche berufliche und persönliche Erfahrungen. Er soll gem. § 6 Abs. 2 VGG grundsätzlich alle 5 – 10 Jahre erfolgen. Daneben dient die Rotation der Aufhebung von Verkrustungen bei zu langer Verweildauer auf einem Arbeitsplatz.

Für Führungskräfte sind derartige Erfahrungen unverzichtbar. Von Ihnen wird erwartet, dass sie auch die übergreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Dimensionen ihres Handelns beurteilen können. Die Besetzung von Führungspositionen setzt den Nachweis bestimmter Schlüsselkompetenzen, die in unterschiedlichen Positionen bzw. Funktionen entwickelt, aktualisiert und vertieft werden müssen, voraus. Für die Übertragung von Führungsaufgaben ist ein Arbeitsplatzwechsel regelmäßig Voraussetzung.

Umsetzung

Rotation ist unter dem vorrangigen Aspekt der Qualifizierung für Führungsaufgaben zunächst innerhalb der Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes und in vergleichbaren Vergütungsgruppen der Angestellten zu planen und umzusetzen. Rotation soll dabei grundsätzlich in unterschiedlichen Aufgabengebieten derselben Fachrichtung stattfinden.

Hierzu wird in der Bezirksverwaltung eine Rotationsbörse im Bereich Personalentwicklung eingerichtet.

Interessierten Mitarbeiter/innen der Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes und den Angestellten in vergleichbaren Vergütungsgruppen wird das Instrument der Rotation vorgestellt, erläutert und auf seine grundsätzlichen Voraussetzungen (Rotationsplanung, Befristung der Maßnahmen, erforderliche vergleichbare Rotationspartner/innen) hingewiesen.

Die in die Rotationsbörse eingehenden Interessenbekundungen werden auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten in beiden betroffenen Rotationsbereichen geprüft, umgesetzt und während der Rotationsphase vom Bereich Personalentwicklung begleitet.

Um der Bedeutung von Rotation bei der Übertragung von Führungsaufgaben zu entsprechen, wird in neuen Stellenausschreibungen und in folgenden Auswahlverfahren die Bedingung einer mindestens einmaligen vorherigen Rotation als Voraussetzung vorgeschrieben.

Voraussetzungen für einen Erfolg der Rotation sind u.a.:

·          Bereitschaft, sich in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten,

·          Eigeninitiative,

·          Nutzung der gegebenen Fortbildungsangebote,

·          Aufgreifen des Rotationswunsches im Rahmen des Mitarbeiter- Vorgesetzten-Gespräches,

·          Gespräche mit dem Personalservice,

·          Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen.

 

Weitere Aspekte der Personalentwicklung

Frauenförderung

Ziel

Der Anteil der weiblichen Führungskräfte in den Positionen der ersten Leitungsebene soll 50 %, in den Führungspositionen der zweiten Leitungsebene 60 % nicht unterschreiten. 

An allen Maßnahmen der Personalentwicklung sind weibliche Dienstkräfte unter Berücksichtigung der Grundsätze der allgemeinen Gleichbehandlung mindestens entsprechend ihrer Quote an der jeweiligen Beschäftigtengruppe zu beteiligen.

Teilzeitarbeit und Einrichtung von Telearbeitsplätzen aus familiären Gründen werden für Frauen und Männer gefördert.

Umsetzung

Von den 2128 Beschäftigten des BA Lichtenberg sind 1585 weiblichen Geschlechts. Das entspricht einer Quote von 74,5 %.

Von den 18 Positionen der ersten Leitungsebene (Führungskräfte mit Ergebnis- und Personalverantwortung) sind 9 mit Frauen besetzt.

Von den 131 Führungspositionen der zweiten Leitungsebene (Führungskräfte mit Personalverantwortung) einschl. der nachgeordneten Einrichtungen sind 82 mit Frauen und 49 mit Männern besetzt.

Weitere wesentliche Festlegungen im Frauenförderplan betreffen die Zusammenarbeit der Personalentwicklungsberatung und der Frauenvertretung bei Frauenförderung und beruflicher Qualifikation, sowie die gemeinsame Mitgliedschaft in einer AG Frauenförderplan zur Anpassung / Fortschreibung des Frauenförderplanes.

Der Frauenförderplan wird alle zwei Jahre aktualisiert. 

Ausbildung  im Bezirksamt Lichtenberg

Ziel

Das Bezirksamt Lichtenberg bietet dauerhaft überbetriebliche  duale Ausbildungsgänge für mindestens 70 Auszubildende in folgenden Ausbildungszweigen an:

·         Kauffrau/-mann für Bürokommunikation

·         Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste

·         Landschaftsgärtner/in

·         Vermessungstechniker/in

Es handelt sich dabei um Ausbildungsberufe, die sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft nachgefragt werden. Ausgebildet wird somit nicht für den Eigenbedarf, sondern als Beitrag zum Abbau der Ausbildungsplatzprobleme allgemein. 15 % der Ausbildungsplätze sollen für junge Menschen mit Migrationshintergrund besetzt werden.

Geeignete Arbeitsplätze für die praktische Anleitung stehen in ausreichender Zahl und angemessener Ausstattung in allen Ämtern zur Verfügung. Praxisanleiter/innen verfügen über eine ausgeprägte Sozial- und Vermittlungskompetenz.

Anschlussbeschäftigungen von erfolgreich Ausgebildeten sind, wenn überhaupt, nur befristet möglich.

Umsetzung

Ausbildungskoordination und Akquisition  von Ausbildungsplätzen sowie Durchführung der Auswahlverfahren unter Beachtung der Grundsätze der allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) erfolgt durch den Personal- und Finanzservice. 

Für den Verwaltungsdienst wird aufgrund von Entscheidungen des Landes Berlin in der Regel nicht mehr ausgebildet. Die Ausbildungsgänge für den mittleren nichttechnischen Dienst wurden vollständig eingestellt, das Studium für die Laufbahn des gehobenen Dienstes wurde externalisiert. Die ersten Absolventen dieses neuen Studienganges werden im Herbst 2006 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Senat hat beschlossen, für die gesamte Berliner Verwaltung jährlich 30 Absolventinnen zu Lasten des Einstellungskorridors zu übernehmen, jedem Bezirk soll eine Dienstkraft zur Verfügung gestellt  werden. Lichtenberg will mindestens eine/n Absolventin / Absolventen übernehmen.

Die Bezirksverwaltung wird damit dauerhaft ihren Bedarf an Nachwuchskräften nicht decken können.

Laufbahnbefähigung „Gehobener Dienst“

Ziel

Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes.

Umsetzung

Durchschnittlich sollen jährlich zwei Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes, die die laufbahnrechtlichen, stellenwirtschaftlichen, persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die Gelegenheit erhalten, an der dreijährigen Aufstiegsfortbildung teilzunehmen. Durch Eigeninitiative und gelegentliche Übernahme höherwertiger Aufgaben können sich Beamtinnen und Beamte für weiterführende Laufbahnen vorbereiten und empfehlen. Dies kann auch - nach Absprache mit dem/der Vorgesetzten im Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch – durch den Besuch geeigneter Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden.

 

Projektarbeit / Sonderaufträge

Ziel

Der systematische Einsatz in Projekten - sei es in Projektleitungsfunktionen oder in der Mitarbeit in Projektgruppen - zielt unter Personalentwicklungsgesichtspunkten darauf ab, nicht nur vorhandene fachliche und methodische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, sondern auch darauf, soziale Kompetenzen wie Flexibilität, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zu erweitern.

In gleicher Weise ist die systematische Übertragung von Sonderaufgaben darauf abgestellt, durch eine zeitlich befristete Problemlösung von Einzelaufgaben an konkreten Arbeitsplätzen vorhandene Qualifikationen zu fördern und zu erweitern.

Umsetzung

Diverse Projektgruppen waren bzw. sind im Bezirksamt tätig. So wird Projektarbeit eingesetzt und gefördert, sie ist allerdings unter Personalentwicklungsgesichtspunkten noch weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für Sonderaufträge, bei denen das Instrument der Projektgruppenarbeit bislang noch nicht systematisch eingesetzt wird.

 

Anerkennung herausragender  Leistungen

Ziel

Dauerhaft herausragende Leistungen und herausragende besondere Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch finanzielle Zuwendungen anerkannt.

Umsetzung

Die „Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Leistungsstufenverordnung)“ ermöglicht  für jährlich bis zu 10 % der vorhandenen Beamtinnen / Beamten bei dauerhaft herausragenden Leistungen das vorzeitige Aufsteigen in die nächsthöhere Stufe des Grundgehalts.

Die „Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen“ ermöglicht ebenfalls für jährlich bis zu 10 % der vorhandenen Beamtinnen / Beamten die Zahlung einer Prämie oder Zulage. Die Leistungsprämie dient dabei der Anerkennung einer herausragenden besonderen Leistung. Sie soll zeitnah zur erbrachten Leistung gewährt werden. Die Leistungszulage dient der Anerkennung einer bereits über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbrachten und auch für die Zukunft zu erwartenden herausragenden besonderen Leistung.

Die finanzielle Anerkennung herausragender Leistungen soll in Lichtenberg ab 2007 ermöglicht werden. Das Verfahren ist vom Bezirksamt  durch eine vom Personal- und Finanzservice zu erarbeitende Vorlage zu klären.  Die Vorlage soll auch Ausführungen enthalten, ob und ggf. wie Angestellte und Arbeiter/innen in ein Verfahren zur Gewährung von Leistungszulagen einbezogen werden können.

Termin: November 2006


 

Gesundheitsmanagement

Gesundheitsmanagement bedeutet:

§     Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit aller Mitarbeiter/innen zu planen, umzusetzen und bezüglich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Hierbei sind wirtschaftliche und soziale Aspekte in Einklang zu bringen.

§      Die Ganzheitlichkeit des Begriffes Gesundheitsmanagement aufzuzeigen und Führungskräfte und Mitarbeiter/innen für den Zusammenhang zwischen Gesundheit, Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Produktivität zu sensibilisieren.

§     Die bezirkliche Gesamtverantwortung wahrzunehmen und die Eigenverantwortung jedes Mitarbeiters / jeder Mitarbeiterin zu fördern.

§     Der Gesundheitsgedanke ist in den Verwaltungsprozess integriert  und spiegelt sich in den Werten, Einstellungen und in dem Verhalten von Führungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wider (Gesundheitskultur).

§     Gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen und die Gewährleistung der erforderlichen  Arbeitssicherheit sind wesentliche Zielsetzungen der Arbeitsgestaltung und Ergonomie.

Leitsätze           

1.      Das Gesundheitsmanagement ist integrativer Bestandteil des Personalmanagements und der Personalentwicklung.

2.      Der ganzheitliche, integrierte Arbeits- und Gesundheitsschutz ist  wesentlicher Bestandteil der bezirklichen Gesamtverantwortung. Dieses Grundverständnis richtet sich an den Zielen des Bezirksamtes aus und ist verbindlicher Maßstab  des Handelns.

  1. Das Bezirksamt  fördert mit betrieblichen Maßnahmen die Erhaltung der Gesundheit,  Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind wesentlicher Bestandteil wertorientierter Führung. Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch ergonomische Arbeitsgestaltung gefördert. Das Bezirksamt praktiziert Arbeits- und Gesundheitsschutz mit dem Ziel der Arbeitserleichterung und Verbesserung der Arbeitsergebnisse. 
  2. Das Bezirksamt verpflichtet und unterstützt die Führungskräfte im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich und vorbildlich zu handeln.  Die Führungskräfte sind durch ihr Verhalten Vorbild. Sie fordern von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten sowie durch eigenverantwortliches Handeln einen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  3. Das Bezirksamt informiert und qualifiziert seine Führungskräfte über relevante Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, damit sie ihrer Verantwortung gerecht werden können.
  4. Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind Bausteine des Zielvereinbarungsprozesses. 
  5. Das Bezirksamt beteiligt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Gestaltung ihrer Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung.
  6. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Prinzipien des Gender Mainstreaming werden bei der Gestaltung der betrieblichen Gesundheitsförderung berücksichtigt.

9.      Wesentliches  Ziel ist die Prävention sowie Planung, Organisation und Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen im Rahmen einer sich verändernden Altersstruktur der Mitarbeiter/innen.

10.  Die Gesundheitsquote soll mittelfristig durchschnittlich 95 % nicht unterschreiten.

 

Förderung der Schwerbehinderten

Ziel

Die Bezirksverwaltung legt ihren Schwerpunkt von arbeitsplatzbezogenen Entwicklungsmaßnahmen auf die in der Bezirksverwaltung beschäftigten schwerbehinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen.

Die durch das SGB IX vorgegebene Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Dienstkräften wird nicht unterschritten.

Grundsätzlich ist jeder Arbeitsplatz im Bezirksamt Lichtenberg für schwerbehinderte Menschen geeignet. Das schließt Barrierefreiheit ein.

Menschen mit Behinderungen werden bei der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder bei arbeits-/ dienstrechtlichen Maßnahmen nicht benachteiligt.

Die Bemühungen schwerbehinderter Menschen zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben wird durch Führungskräfte nachdrücklich unterstützt.

Umsetzung

Derzeit sind in der Bezirksverwaltung Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 8,9 % der Dienstkräfte schwerbehindert.

Nach dem SGB IX hat der Arbeitgeber gegenüber seinen schwerbehinderten Dienstkräften eine erhöhte Führsorgepflicht. Daraus ergibt sich für ihn die besondere Verpflichtung, für die in ihrer Gesundheit und in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigten schwerbehinderten Dienstkräfte zu sorgen. Es ist Pflicht aller beteiligten Stellen der Bezirksverwaltung, den schwerbehinderten Dienstkräften im Rahmen der gesetzlichen und der verwaltungsmäßigen Möglichkeiten verständnisvoll und aufgeschlossen zu begegnen.

Dabei wird von allen Führungskräften erwartet, dass sie sensibilisiert werden hinsichtlich der Belange der schwerbehinderten Dienstkräfte, bereit sind, sie zu unterstützen und präventiv tätig werden, d.h. das alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortzusetzen. Dabei steht im Vordergrund, Menschen mit Behinderungen an ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zu messen, nicht an ihren Defiziten.

Die betriebliche Prävention muss ausgebaut werden, damit Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erst gar nicht entstehen oder möglichst frühzeitig behoben werden. Bei erkennbaren personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten, ist der Arbeitgeber verpflichtet mit der Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig gemeinsam individuelle Lösungen zu suchen. Anschaffungen von Hilfsmitteln wie Evakuierungsstühle für gehbehinderte Mitarbeiter/innen und Besucher/innen werden fortgesetzt und ggf. erweitert.

Innerbetriebliche Hilfen werden durch die Schwerbehindertenvertretung, durch den Personalrat und durch die/den Arbeitgeberbeauftragte/n geleistet und individuelle Problemlösungen erarbeitet.

Zur Erleichterung der Arbeit und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit wird seitens des Integrationsamtes Unterstützung geboten, die eine begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben darstellt. Außerdem werden bei speziellen Problemen externe Fachdienste eingeschaltet, wie der Technische Beratungsdienst und Berufsbegleitende Dienst. Der Arbeitgeber wird so eher den Bedürfnissen der schwerbehinderten Dienstkräfte mit unterschiedlichen Arbeitsplatzbedingungen gerecht.

 

Gefährdungsanalysen und Altersstruktur

Ziel

Die Arbeits- und Funktionsfähigkeit vom Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die körperlichen Belastungen ausgesetzt sind, ist auch unter Berücksichtigung der Altersstruktur zu sichern.

Umsetzung

In Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienst werden die Bereiche der Schulhausmeister/innen und der Arbeiter/innen im Bereich Umwelt und Natur in arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und generellen Gefährdungsanalysen betrachtet.

Die Vorsorgeuntersuchungen der letzten Zeit zeigen, dass bei den genannten Mitarbeiter/innen für ihre Tätigkeiten zunehmend Tauglichkeitseinschränkungen entstehen, die die Funktionsfähigkeit ihrer Arbeitsbereiche beeinträchtigen könnten.

Die Alterstruktur, die körperlichen Belastungen und die durch landesweite Vorgaben sehr eingeschränkte Personalersatzplanung für diese Mitarbeiter/innen machen es erforderlich, dass in Analysen gezielte arbeitsmedizinische Vorsorge und ggf. Arbeitsunfähigkeitsanalysen als Präventionsmaßnahmen im  Bereich des Arbeitsschutzes getroffen werden müssen.

Die beratende Arbeitssicherheitsfirma und der Betriebsarzt werden dazu Belastungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Finanzservice erstellen.

Auf der Grundlage der Gefährdungsanalysen werden Bewertungen und mögliche Maßnahmen erarbeitet.

 

Sucht - Prävention

Ziel

Das Problembewusstsein für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Suchtproblemen soll gestärkt werden. Durch Information über Symptome und Wirkung von Suchtmittelmissbrauch und eine breite Sensibilisierung für den Umgang mit suchtgefährdeten Kolleginnen und Kollegen werden die hier geforderten sozialen Kompetenzen der Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gestärkt.

Umsetzung

Probleme im Zusammenhang mit Missbrauch und seelisch-körperlicher Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten beeinträchtigen nicht nur die Gesundheit der Betroffenen, sie haben darüber hinaus oft Auswirkungen auf das soziale Umfeld und die Arbeit. Die Betroffenen sind ab einem gewissen Grad als (sucht-) krank zu betrachten und brauchen professionelle Hilfe. Vermeintlich wohlmeinend versuchen jedoch immer wieder Kolleginnen und Kollegen Ausfälle auszugleichen und die Betroffenen zu decken (= Ko-Abhängigkeit). Dies gelingt jedoch nur bis zu einem gewissen Punkt. Wollen Vorgesetzte ihrer Führungsaufgabe gerecht werden, müssen sie unmittelbar handeln. Viele scheuen diesen Weg, weil sie sich unvorbereitet und nicht genügend informiert fühlen, aber auch weil sie einen „problemfreien“ Arbeitsbereich präsentieren wollen.

Mit der Dienstvereinbarung zur Regelung des Verfahrens von Dienststelle und Personalrat gegenüber Suchtmittelerkrankten insbesondere alkoholauffälligen und -kranken Beschäftigten sind die Verfahrensregelungen festgelegt. Um die Führungskräfte in der Behandlung dieses sehr sensiblen Themas zu unterstützen, hat die Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement in 2003 bei allen Beschäftigten um die Mitarbeit als freiwillige Suchtkrankenhelfer geworben. Insgesamt bekundeten 15 Beschäftigte ihr Interesse, davon sind zwischenzeitlich 9 Beschäftigte durch externe Schulung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer ausgebildet worden.

 

Rückenschule

Ziel

Die Rückenschule bietet zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten einfache Übungen an mit dem Ziel, eine Stärkung und Entspannung der Schulter- und Rückenmuskulatur zu erlernen und die Anregungen für die Ausübung im Arbeitsalltag umzusetzen.

Menschen mit sitzender Tätigkeit haben häufig eine statische Körperhaltung. Als Folge dieser einseitigen Belastung - vielleicht noch verbunden mit Bewegungsmangel – kann es zu Muskelverspannungen sowie einer generellen Schwäche von Bindegewebe, Muskulatur und Bändern kommen. Rückenschmerzen haben hier häufig ihre Ursache.

Bei Arbeitsunfähigkeit spielen Muskel- und Skeletterkrankungen eine vorherrschende Rolle und Rückenerkrankungen stehen hierbei an erster Stelle.

Umsetzung

Um hier vorzubeugen werden seit 2006 Kurse  durchgeführt.

Die Angebote der externen Anbieter zu Rückenschule, Massagen, Gymnastik und ähnlichen Maßnahmen werden den Mitarbeiter/innen vorgestellt und nach Maßgabe der Nachfrage umgesetzt.  Jede/jeder Beschäftigte entscheidet selbst über ihre/seine Teilnahme und klärt bei bestehenden Rückenschäden oder/und –schmerzen die Teilnahme vorher ärztlich ab. Regelmäßige Teilnahme und regelmäßiges Üben unterstützen den Erfolg.

 

Schutz der Nichtraucher/innen

Ziel

Sämtliche Lichtenberger Dienstgebäude (Büro- und Fachdienstgebäude) sowie Dienstfahrzeuge sind frei von Immissionen durch Tabakrauch.

Umsetzung

Grundsätzlich ist das Rauchen in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Lichtenberg aufgrund einer Dienstanweisung aus dem Jahre 2004 untersagt. Noch bestehende Ausnahmeregelungen /sog. Raucherzonen) sollen sukzessive abgebaut werden. Die erfolgte Mitarbeiterbefragung zum Stand des Gesundheitsmanagements in der Bezirksverwaltung erbrachte erste Ansätze zum weiteren Vorgehen im Bereich Nichtraucher/innenschutz.

Raucherinnen und Rauchern werden während der Arbeitszeit Entwöhnungskurse angeboten.

 

Handlungsfelder einer quantitativen Personalentwicklung

Ärztlicher Dienst

Von den derzeit insgesamt 25 Beschäftigten in den ärztlichen Diensten sind werden in den kommenden fünf Jahren mindestens 11 altersbedingt ausscheiden. Weitere 6 werden am 1.1.2011 das 60 Lebensjahr vollendet haben.

Im Rahmen der Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes wurden die Kernbereiche des Gesundheitsdienstes, die unmittelbar durch die Gesundheitsämter erbracht werden müssen,  festgelegt. Für das Gesundheitsamt Lichtenberg entsteht aus der altersbedingten Fluktuation einerseits, aus der ÖGD-Reform andererseits die zwingende Notwendigkeit, die vakant werdenden Stellen wieder zu besetzen. Da dieses strukturelle Problem in allen Bezirken besteht, wird eine Wiederbesetzung nur im Rahmen von Neueinstellungen möglich sein.

Ohne zwingend erforderliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen zur Neueinstellung außerhalb des Personalkörpers des Landes Berlin kann dauerhaft keine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes erfolgen.

Sozialdienst

In den Sozialdiensten des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes und des Sozialamtes sind derzeit 184 Sozialarbeiter/innen beschäftigt, davon werden mindestens 15 bis Ende 2010 altersbedingt ausscheiden. Als Problem wird jedoch eher fehlendes Wissenstransfermanagement eingeschätzt: Ein/e Sozialarbeiter/in verfügt regelmäßig über sehr detaillierte, teils intime Kenntnisse der komplexen Problemlagen der betreuten Klienten, Familien  und des Umfeldes. Dieses Wissen darf aus  datenschutzrechtlichen Gründen nicht beliebig an Dritte weitergegeben werden, es ist aber im Falle eines Arbeitsplatzwechsels für eine nahtlose professionelle Fortsetzung der Betreuung  häufig unersetzlich. Aus diesem Grunde ist unerlässlich, für einen rechtskonformen Wissenstransfer zu sorgen. Vorstellbar wäre eine intensivere Zusammenarbeit der Sozialdienste der drei Ämter, zumal häufig unterschiedliche Familienmitglieder von den verschiedenen Diensten betreut werden oder aber dieselben Klienten bei komplexen Problemlagen mehrfach betreut werden. Zu prüfen wäre die Einrichtung von fachlichem Austausch mit Regionalbezug („Kiezkonferenzen“), um gemeinsame Problemlagen und Themen zu erörtern. Damit wäre ein soziales Wissensmanagement im Kiez möglich. Ebenso sollten gemeinsame Fortbildungen aller 3 Ämter angestrebt werden. Außerdem sind die Gesprächsergebnisse zu Kooperationsvereinbarungen auf der Ebene der jeweils zuständigen Senatsverwaltungen  zu berücksichtigen. Bei stärkerem Austausch auf der regionalen Ebene wäre grundsätzlich die Beteiligung des Stadtteilmanagements zu überprüfen.

Darüber hinaus können Rotationen den Wissenstransfer ermöglichen.

Grünflächenpflege / Landschaftsbau

Im Rahmen der Neuordnung der planenden und bauenden Ämter wurde festgestellt, dass dem drastischen Personalrückgang im Grünflächenneubau und Pflegebereich bei gleichzeitiger Zunahme der zu pflegenden Flächen nicht allein durch Sachmittelzuführung und Effizienzsteigerung begegnet werden kann.

Daher wurde das Modell des „optimierten Regiebetriebes“ entwickelt, das als rechnerisch wirtschaftlichste Form der Leistungserbringung eine 100 %ige Vergabe aller internen Produktleistungen und eine ca. 20 %ige Vergabe aller externen Produkte anstrebt.

Die Erbringung von Eigenleistungen im Grünflächenpflegebereich ist auch dabei künftig nicht nur unter fachlichen, sondern auch unter wirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten unverzichtbar. Unter Berücksichtigung der durch die Gutachten erarbeiteten Kennzahlen ist für den Bezirk Lichtenberg bereits jetzt deutlich geworden, dass der zur Umsetzung des Leitmodells „optimierter Regiebetrieb“ erforderlichen Personalbedarfs für die Pflegevergabe durch Qualifizierung des vorhandenen Personals allein nicht zu entwickeln ist. Hier sind alle Möglichkeiten der überbezirklichen Kooperation auszuloten, aber auch der vorhandene Einstellungskorridor für den Grünflächenbereich perspektivisch zu nutzen.


 

Anlage 1 – Personaldaten

Ausgangsdaten für die Bezirksverwaltung Lichtenberg

 

Mit Stand vom 01.06.2006 ergeben sich für die Bezirksverwaltung folgende Grunddaten auf der Basis der besetzten Stellen:

Gesamtzahl der Beschäftigten (ohne Azubis,  Praktikanten, ATZ/Freistellungsphase, Personalüberhangkräfte, befristete EU-Renten und Sonderurlaub Beamte):

 

Beschäftigte BA Lichtenberg nach Geschlecht (2004, 2006)

 


 

Anteil der Schwerbehinderten

 

 


Teilzeitquote

 


 

 

Von den 335 Teilzeitkräften befinden sich 157 in Altersteilzeit (Stand: Juni 2006).

 

Altersstruktur der Beschäftigten

 

Das Durchschnittsalter der Beschäftigten wird am 1.1.2011 bei 52,3 Jahren liegen. 37 % der Beschäftigten werden zur Altersgruppe 55plus gehören. Lediglich 6 Dienstkräfte werden jünger als 30 sein. Altersbedingt werden innerhalb der nächsten 5 Jahre mindestens 146 Mitarbeiter/innen ausscheiden. Darüber hinaus befinden sich 123 Dienstkräfte z.Z. noch in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Diese wechseln spätestens ab 2011 in die Freizeitphase,  so dass  als untere Grenze von einer altersbedingten Fluktuation von 270 Beschäftigten bzw. 13 % auszugehen ist. Die tatsächliche Fluktuation wird erfahrungsgemäß deutlich höher liegen.

 

 

 

 

Prognostizierte Alterstruktur am 1.1.2011 nach Fachrichtungen

Fachrichtung

16 - 29

30 - 34

35 - 39

40 - 44

45 - 49

50 - 54

55 - 59

60 - 64

65

über 65

Gesamt-ergebnis

Ärztlicher Dienst

 

 

1

 

1

2

4

6

1

10

25

Bautechnischer Verwaltungsdienst

 

 

 

12

23

19

35

28

3

3

123

Bibliotheksdienst

1

2

5

8

15

12

14

2

1

2

62

Dienst als Gesundheitsaufseher

 

 

2

 

4

2

3

 

 

 

11

Erziehungsdienst

 

 

1

12

13

10

9

11

1

11

68

Fuhrpark

 

 

 

1

4

4

7

2

 

2

20

Garten- und Landschaftsbau

2

3

14

32

51

34

29

17

1

5

188

Gartenbautechnischer Dienst

 

 

2

3

8

9

8

5

1

3

39

Gebäudeservice

 

 

1

7

19

29

28

21

3

11

119

Handwerker

 

 

 

3

10

3

4

 

 

2

22

IUK

 

 

 

2

4

5

7

2

 

2

22

Krankenpflegepersonal

 

 

 

 

1

3

 

 

 

1

5

Küche

 

 

 

1

1

 

 

 

 

1

3

Lebensmittelkontrolldienst

 

 

 

 

1

3

2

1

 

 

7

Logistik

 

 

2

1

4

5

3

1

 

 

16

Musikschuldienst

 

 

 

 

7

4

6

3

 

2

22

Nichttechnischer Verwaltungsdienst

3

23

59

104

233

232

217

154

17

32

1074

Platz- und Hallenpersonal

 

 

 

3

8

4

5

4

 

1

25

Psychosozialer Dienst

 

 

 

 

4

5

4

2

 

 

15

sonstiger medizinischer Dienst

 

2

1

8

16

8

3

2

 

2

42

Sozialdienst

 

1

1

15

35

42

40

35

5

10

184

Tierärztlicher Dienst

 

 

 

1

 

1

 

1

 

 

3

Vermessungstechnischer Dienst

 

 

 

6

11

8

12

4

1

2

44

Volkshochschuldienst

 

1

 

 

 

 

1

2

 

4

8

Zahnärztlicher Dienst

 

 

 

 

 

1

1

1

 

 

3

Gesamtergebnis

6

32

89

219

473

445

442

304

34

106

2150

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alterstruktur 2006 / 2011 nach Altersgruppen und Geschlecht

 

Juni 2006

Jan. 2011

Altersgruppe

männlich

weiblich

Männlich

weiblich

16 - 29

10

20

1

5

30 - 34

24

62

9

23

35 - 39

55

137

27

60

40 - 44

112

347

62

155

45 - 49

90

361

108

361

50 - 54

115

326

86

351

55 – 59

83

235

118

322

60 - 64

56

95

79

221

Gesamtergebnis

545

1583

489

1493

 


Stelleneinsparungen in den Jahren 2003 bis einschl. 2006

Aufgrund der Umsetzung  landesweiter Sparbeschlüsse, struktureller Veränderungen und aufgaben- sowie vollzugskritischer Maßnahmen wurde die Zahl der Stellen von 3.474 im Jahre 2002  um 1.377 auf nunmehr 2.097  reduziert. Das entspricht einem Rückgang von  ca. 40 %.

Dieser Stellenabbau in den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006  stellt sich nach Fachrichtungen im Wesentlichen wie folgt dar:

Fachrichtung

Zahl der Stellen 31.12.02

Einsparungen 2003-2006

Zahl der Stellen 1.6.2006

%- Anteil

ärztlicher Dienst

28,0

-3,6

24,4

12,9%

bautechn. Dienst

142,0

-20,3

121,8

14,3%

Bibliotheksdienst.

72,3

-15,8

56,5

21,9%

Erziehungsdienst

896,5

-829,5

67,0

92,5%

Fuhrpark

26,0

-1,0

25,0

3,8%

gartebautechn. Dienst

34,5

-6,5

28,0

18,8%

Garten u. Landschaftsbau

223,5

-35,5

188,0

15,9%

Gebäudeservice

296,8

-180,3

116,5

60,7%

Gesundheitsaufseher

11,0

0,0

11,0

0,0%

Handwerker

29,0

-7,5

21,5

25,9%

IuK

20,5

1,0

21,5

-4,9%

Krankenpflegepersonal

7,0

-2,0

5,0

28,6%

Küche

100,2

-97,7

2,5

97,5%

Lebensmittelkontroll. Dienst

7,4

-0,9

6,5

12,2%

Musikschuldienst

26,0

-7,7

18,3

29,6%

Nichttechnischer Verwaltungsdienst

1.148,0

-96,4

1.051,6

8,4%

Platz u. Hallenpersonal

27,0

-2,3

24,8

8,3%

Psychosozialer Dienst

16,8

-2,9

13,9

17,4%

Logistik

16,3

-1,1

15,3

6,4%

sonstiger med. Dienst

45,7

-6,7

39,0

14,7%

Sozialdienst

229,0

-47,0

182,0

20,5%

Tierärztlicher Dienst

4,0

-1,0

3,0

25,0%

vermessungstechn. Dienst

53,5

-9,7

43,8

18,1%

Volkshochschuldienst

8,0

-1,0

7,0

12,5%

zahnärztlicher Dienst

4,5

-1,5

3,0

33,3%

Bezirksamt gesamt

3.473,5

-1.376,8

2.096,7

39,6%

 


 

Die Darstellung der Entwicklung der Gesamtstellenzahl nach Abteilungen und Organisationseinheiten ergibt folgendes Bild:

Bereich

2002

2006

Differenz

%-Anteil

BauVerkehr[2]

50,0  

                        49,0  

-          1,0  

-2,0%

BWA

41,0  

                        34,0  

-          7,0  

-17,1%

StaplVerm

88,5  

                        74,2  

-        14,3  

-16,2%

GBStadt

  5,0  

                          3,0  

-          2,0  

-40,0%

Abt Stadt

184,5  

                      160,2  

-        24,3  

-13,2%

PersFin

110,5  

                        76,7  

-        33,8  

-30,6%

StD

  14,0  

                        14,0  

            -    

0,0%

RA

11,0  

                        11,0  

            -    

0,0%

BzBm

  13,3  

                        15,0  

           1,8  

13,2%

Bibl

  80,8  

                        63,0  

-        17,8  

-22,0%

Kult

55,3  

                        39,3  

-        16,0  

-28,9%

BVV

   4,0  

                          3,0  

-          1,0  

-25,0%

BeschV

11,0  

                          9,0  

-          2,0  

-18,2%

Abt. BzBm/PFK

   299,9  

                      231,0  

-        68,9  

-23,0%

Jug

1363,3  

                      300,3  

-    1.063,0  

-78,0%

BilSp

285,4  

                      214,7  

-        70,7  

-24,8%

GBJugBil

3,0  

                          3,0  

-          0,0  

0,0%

Abt. JugBil

  1651,7  

                      518,0  

-    1.133,7  

-68,6%

BüdWohn

147,6  

                      129,6  

-        18,0  

-12,2%

Soz

291,1  

                      187,8  

-      103,3  

-35,5%

JobCenter

 

                      142,6  

       142,6  

 

GBBüDSoz

3,0  

                          3,0  

-          0,0  

0,0%

Abt BüDSoz

441,7  

                      463,0  

         21,3  

4,8%

UmNat

328,5  

                      283,3  

-        45,2  

-13,8%

RegOrd

69,0  

                        57,0  

-        12,0  

-17,4%

Ges

224,2  

                      185,0  

-        39,2  

-17,5%

GBUmGes

  6,0  

                          5,0  

-          1,0  

-16,7%

Abt UmGes

  627,7  

                      530,3  

-        97,4  

-15,5%

WiOrd[3]

22,0  

                        50,0  

         28,0  

127,3%

LogIT

  62,5  

                        44,2  

-        18,3  

-29,3%

IS

  180,7  

                        97,0  

-        83,7  

-46,3%

GBWiImm

3,0  

                          3,0  

-          0,0  

0,0%

Abt. WiImm

  268,0  

                      194,2  

-        74,0  

-27,6%

BA Lichtenberg

   3473,5  

                   2.096,7  

-    1.377,0  

-39,6%

 

In den Jahren 2003 – einschließlich 2005 sind insbesondere durch den Haushaltsplan 2004 / 2005 aufgaben- und ausgabenkritische Maßnahmen erfolgt, der Kostenentwicklung wurde durch zielgerichtete und nachhaltige Entscheidungen gegengesteuert. Hierbei war erklärte Zielsetzung des Bezirksamtes, nicht die Einschränkung von Leistungen gegenüber den Bürgern, sondern die Reduzierung von Kosten auf das zwingend erforderliche und finanzierbare Personal und das betriebsnotwendige Fachvermögen.

Das im Jahre 2002 bestehende Budgetierungsdefizit in Höhe von 14,5 Mio € wurde vollständig abgebaut.


 

Anlage 2 - Ausgewählte  strukturelle und personalentwicklerische  Maßnahmen

Bibliotheken

Nachdem bereits zum Haushaltsjahr 2003 die Zahl der Bibliotheksstandorte auf 4 reduziert worden war, wurden mit dem Bibliotheksentwicklungsplan ab 2004 die  nächsten Schritte zur Neuausrichtung der Angebote eingeleitet:

Durch die Einsparungen  von 18 Stellen wurde der Personaletat um 900.000 € jährlich entlastet. Die Öffnungszeiten werden dennoch generell auf 52 Stunden/Woche, in der Hauptbibliothek auf 58 Stunden/Woche ausgeweitet, die Mitarbeiter/innen wurden von Verwaltungsaufgaben weitestgehend u.a. durch Fremdvergabe der Medienbeschaffung entlastet. Die Arbeitszeiten konnten infolgedessen  den Öffnungszeiten angepasst werden, so dass eine intensivere Beratung und Betreuung des Publikums möglich ist. Der Medienetat wurde mehr als verdoppelt. Ein Teil der Personalkosteneinsparungen wurde verwendet für eine Höherbewertung von einem Drittel der Stellen  im mittleren Dienst, so dass auch in diesem Bereich künftig Beförderungen möglich sind. In einem mehrtägigen moderierten Workshop haben die Mitarbeiter/innen ein Leitbild entwickelt, an dem sie ihre Arbeit ausrichten.

Gleichzeitig hat sich das Bibliotheksamt des Themas „Gender Mainstreaming/Gender Budgeting“ angenommen.

Zwischenergebnis

Die eingeleiteten Maßnahmen haben die gewünschten Effekte ausgelöst, Entleihungen und Besucherzahlen sind gestiegen:

Jahr

Entleihungen

Besuche

2003

1.416.670

515.697

2004

1.254.946[4]

617.373

2005

1.565.100

648.592

 

Die geschlechtssensitiven Analysen im Zusammenhang mit Gender Budgeting haben zusätzlich Erkenntnisse zu Ausleihverhalten und Interessenschwerpunkten bestimmter Altersgruppen (z.B. männliche Jugendliche der Altersgruppe 13 – 18) geliefert. Diesen Bedürfnissen wird Rechnung getragen. Darüber hinaus werden die Interessen der Leser/innen im Zuge der Beteiligung der Bürger/innen an der Aufstellung des Haushaltsplans (Bürgerhaushalt) berücksichtigt.

Entwicklung der Alterstruktur

Innerhalb der nächsten 5 Jahre werden mindestens 5 Beschäftigte aus Altersgründen ausscheiden. Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter/innen wird  von z.Z. 45,6 auf 50,2 Jahren steigen. Die Zahl der Beschäftigten in der Altersgruppe 55 – 59 wird von 3 auf 17 ansteigen.

Altersgruppe

Juni 2006

Jan. 2011

16 - 29

1

1

30 - 34

6

2

35 - 39

8

5

40 - 44

15

8

45 - 49

16

18

50 - 54

16

12

55 - 59

3

17

60 - 64

5

2

Gesamtergebnis

70

65

Spätestens im Jahre 2009 werden Entscheidungen über Neueinstellungen zu treffen sein.

Musikschule

 

Als weitere Maßnahme haben Bezirksamt und Kulturausschuss ein “Konzept zur Förderung der Musikerziehung in Lichtenberg und zur Weiterentwicklung der Schostakowitsch-Musikschule Berlin-Lichtenberg“ beschlossen. Als wesentliches Ziel soll die Musikschule dazu beitragen, dass alle im Bezirk lebenden Kinder spätestens vom 3. Lebensjahr an unabhängig vom Einkommen und sozialen Status der Eltern, von Herkunft oder Behinderung mindestens eine Stunde/Woche altersgerecht mit den Grundlagen der Musik vertraut werden. Jugendliche sollen durch zusätzliche Angebote auf dem Gebiet populärer und elektronischer Musik für musikalische Erziehung interessiert werden.

Mit diesem Ziel verbinden sich in den kommenden Jahren ein erheblicher Anstieg  an  Unterrichtsstunden und neue Managementaufgaben. Die Personal- und Organisationsstruktur wird diesen Entwicklungen angepasst, auf die Leitungskräfte der Musikschule kommen neue Anforderungen zu.

Sozialamt

Das Sozialamt hat sich nach der Einführung des SGB II und SGB XII strukturell neu organisiert, um den neuen Anforderungen und Aufgaben gerecht zu werden. Der ehemalige Fachbereich III, der den Personenkreis der Hilfebedürftigen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen betreut hatte, wurde aufgelöst. Der überwiegende Teil des Personenkreises wird seit 01.01.2005 durch das Jobcenter betreut und erhält Leistungen nach dem SGB II.

Der Fachbereich I wurde strukturell erweitert. Er ist jetzt verantwortlich für die Kosteneinziehung und Einziehung von Unterhalt, sowie die Bewilligung von sozialen Sonderleistungen nach BaföG, AFBG, USG und dem SED – Unrechtsbereinigungsgesetz.

Das Amt für Ausbildungsförderung soll im Jahr 2006 eine lange zugesagte Software zur Bearbeitung der Anträge erhalten. Da die Mitarbeiter bisher nur Grundkenntnisse der PC – Arbeit besitzen, werden weitere Fortbildungen für die spezifische Software notwendig werden. Die Arbeit der Beschäftigten wird durch den weiteren Einsatz der IT – Technik jedoch effektiver, da bisherige Doppelungen von Arbeitsabläufen entfallen.

Der Fachbereich II blieb in seinen Strukturen weitestgehend erhalten. Innerhalb des Fachbereiches erfolgten jedoch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage mehrere innerstrukturelle Veränderungen, v.a. in der Fachstelle für Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung und im Allgemeinen Sozialdienst. Zukünftig besteht dabei eine Hauptaufgabe im weiteren Ausbau und Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, um die psychosoziale Betreuung aller hilfebedürftigen Bürger des Bezirks, einschließlich der großen Zahl von Empfängern nach SGB II auch in der Zukunft zu gewährleisten und weiter zu intensivieren.

Einen immer größeren Umfang nehmen auch die Aufgaben in der Zusammenarbeit mit den Soziokulturellen Zentren, in der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit ein.

Der Fachbereich 4 beinhaltet neben den bisherigen Sachgebieten der Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe nun auch die Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem III. und IV. Kapitel des SGBXII und Leistungen nach dem AsylbLG.

2006 und 2007 wird ein Hauptziel des Sozialamtes darin bestehen, das am 01.07.2006 eingeführte Fallmanagement der Eingliederungshilfe zu realisieren und qualitativ weiterzuentwickeln. Dazu werden die intensiven Schulungen der neuen Fallmanager weiter fortgeführt. Auch die Beschäftigten im Fachbereich 4 sind mit den Nachbesserungen der Regelungen des SGB II und SGB XII und den damit veränderten Rechtsgrundlagen belastet.

Mit Abschluss einer Servicevereinbarung mit dem Finanzservice des Bezirksamtes wurden große Teile der Aufgaben der Haushalts- und Wirtschaftsstelle im Jahr 2005 in den Finanzservice ausgelagert.

 

 Entwicklung der gewichteten Fallzahlen für ausgewählte Produkte in Bezug auf den Übergang vom BSHG zum SGB II/SGB XII

Produkt

12/2004

12/2005

Empfänger Hilfe zum Lebensunterhalt

8445

309

Empfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz

578

479

Empfänger Grundsicherung in Berlin

1904

2250

Empfänger Eingliederungshilfe in Berlin

1168

1381

Empfänger Hilfe zur Pflege in Berlin

 

1076

1099

Empfänger Grundsicherung außerhalb Berlins

1904

2264

Empfänger Eingliederungshilfe außerhalb Berlins

2180

2209

Empfänger Hilfe zur Pflege außerhalb Berlins

926

918

 

Entwicklung der Fallzahlen in anderen Bereichen

Produkt

Jahressumme 2004

Jahressumme 2005

Besucherzahl Angebote für Senioren (78793)

142954

146748

Bescheide Bafög

 

6485

7995

Anträge Unterhaltssicherungsgesetz

 

900

883

Besucher in Seniorenbegegnungsstätten

119958

109840

 

 

 

 

 

 

 



[1] Fächerübergreifende Fortbildung und Führungskräftefortbildung s. 7.1

[2] 2006 incl. Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde (Abschichtung im Sept. 2004)

[3] 2002 ohne den Bereich Ordnungsamt, Abschichtung der Aufgaben erfolgte im Sept. 2004

[4] Die Anton-Saefkow-Bibliothek war wegen Baumaßnahmen im Jahre 2004 ca. 7 Monate geschlossen.

 
 

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