Drucksache - DS/0025/VI
Das
Bezirksamt bittet die BVV, das als Anlage beigefügte „Integrierte Personal- und
Organisationsentwicklungskonzept der Bezirksverwaltung Lichtenberg“ zur
Kenntnis zu nehmen. Begründung: Mit dem Personal- und
Organisationsentwicklungskonzept werden mehrere Ziele zugleich verfolgt · Bezirksamt und BVV haben im Jahre
2005 Leitziele für den Bezirk definiert. Die gesamte Arbeit der
Bezirksverwaltung muss auf die Erreichung dieser Ziele ausgerichtet werden. · Die Arbeitsfähigkeit der
Bezirksverwaltung muss trotz Haushaltskonsolidierung und begrenztem
Einstellungskorridor in quantitativer und qualitativer Hinsicht sichergestellt
werden. · E-Government kann ohne Änderung der
Aufbau- und Ablauforganisation nicht funktionieren. · Die betriebliche
Gesundheitsförderung wird insbesondere vor dem Hintergrund der
Alterstrukturentwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Schwerpunkte des Konzeptes sind zunächst die Personalentwicklung und das
Gesundheitsmanagement sowie in Ansätzen die Organisationsentwicklung. Personal- und
Organisationsentwicklung sind nach dem mit dem Konzept verfolgten Ansatz zwei
Seiten derselben Medaille. Zur Organisationsentwicklung werden in den kommenden
Jahren insbesondere vor dem Hintergrund der Nutzung IT-technischer Verfahren
(Stichwort: e-Government) und der Entwicklung des Bezirks zur Bürgerkommune
noch weitergehende Grundsätze zu entwickeln sein. Emmrich Bezirksbürgermeisterin
Personal-
und Organisationsentwicklungskonzept der 2. Was
ist Personalentwicklung? 3.1. Leitziele
des Bezirksamtes Lichtenberg 3.2. Ziele
der Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg 4. Allgemeine
Grundlagen für Personal- und Organisationsentwicklung 5. Allgemeine
Grundsätze der Führung und Zusammenarbeit 5.2. Mitarbeiter
– Vorgesetzten- Gespräche ( MAVG) 5.3. Einführung
neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 6.1. Fortbildungsbedarfsplanung 6.2. Fortbildung
- Sonderseminare 7. Entwicklung
und Qualifizierung der Führungskräfte. 7.1. Führungskräfte-Fortbildung 7.3. Führungskräfte
– Feedback 8.1. Führungskräftenachwuchsplanung 9. Weitere
Aspekte der Personalentwicklung 9.2. Ausbildung im Bezirksamt Lichtenberg 9.3. Laufbahnbefähigung
„Gehobener Dienst“ 9.4. Projektarbeit
/ Sonderaufträge 9.5. Anerkennung
herausragender Leistungen 10.1. Förderung
der Schwerbehinderten 10.2. Gefährdungsanalysen
und Altersstruktur 10.5. Schutz
der Nichtraucher/innen 11. Handlungsfelder
einer quantitativen Personalentwicklung 11.3. Grünflächenpflege
/ Landschaftsbau 12.1. Ausgangsdaten
für die Bezirksverwaltung Lichtenberg. 12.2. Stelleneinsparungen
in den Jahren 2003 bis einschl. 2006 13. Anlage
2 - Ausgewählte strukturelle und
personalentwicklerische Maßnahmen VorbemerkungenDie Berliner Verwaltung befindet sich seit 1994 in einem permanenten Erneuerungs- und Umstrukturierungsprozess. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lichtenberger Bezirksverwaltung mussten betriebswirtschaftliche Instrumente erlernen, sich veränderten Anforderungen in neu gebildeten Organisationseinheiten stellen oder aber den Bezirk wegen der hohen Zahl von Stelleneinsparungen verlassen. Führungskräfte mussten lernen, sich in der Anwendung der betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumente zu üben, die Organisation und die Arbeit ihres Verantwortungsbereiches auf Kunden- und Ergebnisorientierung bei gleichzeitiger Reduzierung der Produktkosten auszurichten, Verantwortung für die Arbeitsergebnisse und den wirksamen und wirtschaftlichen Einsatz der Ressourcen zu übernehmen, Ziele zu definieren und diese zu verfolgen, Ansprechpartner/in und Entwickler/in ihrer Mitarbeiter/innen zu sein. Die Neuausrichtung der Verwaltung erfolgte parallel zu drastischen Personalabbaumaßnahmen. Die Zahl der Beschäftigten im Bezirksamt Lichtenberg (einschl. des früheren Bezirks Hohenschönhausen) ist innerhalb von 12 Jahren von 7200 auf nunmehr 2130 zurückgegangen. Die Einsparungen waren nicht nur verbunden mit einem Aufgabenwegfall, sondern gingen auch einher mit Produktivitätssteigerungen. Der Veränderungsprozess setzt sich mit anderen Schwerpunktsetzungen auch in den kommenden Jahren fort. Die Einführung von e-Government stellt neue Anforderungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf IT-Arbeitsplätzen und dies vor allem im Bereich der Medienkompetenz – eine der Schlüsselqualifikationen der Zukunft. E-Government führt zu neuen Formen der Zusammenarbeit, der Arbeitsorganisation und der Kommunikation. Telearbeitsplätze werden vor diesem Hintergrund auch in der Verwaltung eine zunehmend größere Bedeutung einnehmen. Im Rahmen der Einführung einer partizipativen Haushaltsplanung und –durchführung kommt den Mitarbeiter/innen bei der Umsetzung der Bürgerbeteiligung eine Schlüsselfunktion zu, soziale Kompetenz und Bürgerfreundlichkeit müssen weiter entwickelt werden. Eine in die Zukunft gerichtete quantitative und qualitative Personalentwicklung kann sich nicht darauf beschränken, den künftigen Personalbedarf ausschließlich am externen Arbeitsmarkt decken zu können, schon gar nicht vor dem Hintergrund der noch über mehrere Jahre anhaltenden Konsolidierung des Berliner Haushalts. Die Bezirksverwaltung Lichtenberg wird sich vielmehr um eine gezielte und systematische Personalentwicklung bemühen, die, bei richtigem Einsatz des verfügbaren Instrumentariums, eine bedarfsgerechte Förderung und Qualifizierung der Beschäftigten sicherstellt und ihnen gleichzeitig die erwarteten Möglichkeiten für eine berufliche Anpassung und ein berufliches Weiterkommen eröffnet. Mit dem Dritten Gesetz zur Reform der Berliner Verwaltung (Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz - VGG) ist die Bezirksverwaltung Lichtenberg konkret gefordert, durch eine Personalplanung die bedarfs-, anforderungs- und eignungsgerechte Beschäftigung des Personals sicherzustellen und eine gezielte Personalentwicklung zu unterstützen. Personalentwicklung richtet sich somit grundsätzlich an alle planmäßigen Beschäftigten. Durch zielgerichtete, planmäßige Förderungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden den Beschäftigten die zu einer erfolgreichen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Qualifikationen vermittelt. Nach der Zwecksetzung der erworbenen Qualifikationen kann zwischen berufsbegleitender und berufsverändernder Personalentwicklung unterschieden werden. Was ist Personalentwicklung?Nach gebräuchlichen Definitionen in der Berliner Verwaltung ist Personalentwicklung ein systematisch gestalteter Prozess mit dem Ziel, das Lern- und Leistungspotenzial der Mitarbeiter/innen zu erhalten und in Abstimmung mit dem Bedarf der Verwaltung und unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse ziel- und zukunftsorientiert zu fördern. Diese Definition enthält bereits drei wesentliche Elemente der Personalentwicklung: § Bedarf der Verwaltung in quantitativer und qualitativer Sicht ausgerichtet an Zielen und Aufgaben. § Individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten an Weiterentwicklung und Förderung, die ermittelt bzw. von den Mitarbeiter/innen eingefordert werden müssen. § Kombination der Interessen von Dienststelle und Beschäftigten. Planlose und ungesteuerte Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Fortbildungsseminaren lässt keine Erfolgskontrolle zu. Die Förderung von Beschäftigten, die gar keine Weiterentwicklungsbedürfnisse haben, ist für die Verwaltung nutzlos. Zentrale Fragen der Personalentwicklung sind also: § Was müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, um künftige Aufgaben optimal bewältigen zu können? § Was müssen sie lernen, um die Ziele des Bezirksamtes noch besser zu verfolgen? § Welche Bildungs- und Entwicklungsperspektiven haben die Mitarbeiter/innen? Personalentwicklung im Bezirksamt Lichtenberg bezieht deshalb noch weitere Aspekte mit ein: § Organisationsentwicklung Die gezielte Fort- und Weiterbildung der Führungskräfte und der Mitarbeiter/innen erfolgt immer auch im Kontext mit dem Aufgabenportfolio, d.h. auch die Organisation wird in ihrer Gesamtheit entwickelt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Beschäftigten in einer Organisation muss und wird einhergehen mit der Entwicklung der Organisation. Die Organisation wird so zur lernenden und damit erfolgreichen Organisation. Der Thematik der Organisationsentwicklung ist auf absehbare Zeit vor dem Hintergrund knapp bemessener Budgets einerseits, Ausrichtung des gesamten Verwaltungshandelns auf Bürgerorientierung und e-Government andererseits eine besondere Bedeutung beizumessen: o Arbeitsvorgänge sind auch zur Entlastung der Mitarbeiter/innen auf Notwendigkeit zu beschränken o Schnittstellen sind zu reduzieren o Eigenverantwortung der Mitarbeiter/innen ist durch ziel- und bürgerorientierte Aufbau- und Ablauforganisation zu stärken o Arbeitsabläufe sind auf Effizienz und Effektivität zu überprüfen o Die Arbeitsprozesse sind unter e-Government-Bedingungen so zu gestalten, dass operative Aufgaben von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar wahrgenommen werden können. § Gesundheitsmanagement Das Bezirksamt Lichtenberg ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen, diese umfassen die Verhütung von Unfällen sowie die arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschl. Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat für die Umsetzung des Arbeitsschutzes weitergehende Ziele definiert: „Gesundheit ist der Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht das Freisein von Krankheiten und Gebrechen“ Personalentwicklung kann an diese Beschreibung von Gesundheit nahtlos anknüpfen, da ihr Handlungsfeld darin besteht, das persönliche Qualifikations- und Leistungsprofil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten, zu verbessern und auszubauen. Die organisatorischen Voraussetzungen für eine ganzheitliche Betrachtung von Personalentwicklung, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung liegen im Bezirksamt Lichtenberg vor, so dass Dienstleistung und Beratung aus einer Hand angeboten werden können. ZielorientierungPersonalentwicklung kann nur erfolgreich betrieben werden, wenn bei allen Beteiligten Klarheit über die zu erreichenden Ziele, die durch die Verantwortlichen der jeweiligen Organisationseinheiten (Bezirksamt, Leitungen von Leistungs- und Verantwortungszentren und Serviceeinheiten) festgelegt werden, besteht. Leitziele des Bezirksamtes LichtenbergBezirksamt und Bezirksverordnetenversammlung haben folgende Leitziele für die Entwicklung des Bezirks beschlossen: Bürgerkommune:· Stärkung des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft im Bezirk · Umfassende Einbeziehung der Bürger/innen in kommunale Entscheidungsprozesse · Transparentes Handeln der Verwaltung · Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements · Bürgerhaushalt · Öffentliche Auseinandersetzung über Bedarfe, Ressourcen und zukünftige Entwicklungen · Transparenz in die Haushaltssituationen und -entscheidungen bringen · Verantwortung stärken · Motivation zur Mitwirkung fördern · Gestaltungsmöglichkeiten erhalten und erweitern Attraktiver Lebens- und Wohnort:· Generationsübergreifendes Wohlbefinden · Kinder – und familienfreundlicher Bezirk · Bildungsstandort · Wirtschaftsstandort Gleichstellung:· Geschlechtergerechtigkeit · Interkulturelle Öffnung · Integration von Menschen mit Behinderungen Effizienter Einsatz von Ressourcen:· Zielgenauigkeit · Synergieeffekte durch Ressourcenbündelung · Wirksamkeitsprüfung · Sozialraumorientierung und Budgetierung unter Berücksichtigung regionaler Aspekte Ziele der Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung LichtenbergEine wesentliche Aufgabe der Verantwortlichen besteht darin, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen herbeizuführen, indem sie versuchen, die persönlichen Entwicklungs- und Karriereziele des einzelnen in die allgemeinen Ziele des Bezirkes und der Organisationseinheit zu integrieren. Das ist idealer Weise bei der Laufbahnplanung der Fall, die von den individuellen Aufstiegswünschen der Beschäftigten ausgeht und versucht, diese mit den verwaltungsinternen Vorstellungen bei der Besetzung vorhandener oder zu schaffender Positionen in Übereinstimmung zu bringen. Aus Sicht der Bezirksverwaltung geht es darum, durch Vermittlung entsprechender Qualifikationen den personellen Bedarf zu decken und den bestmöglichen Einsatz der Mitarbeiter/innen innerhalb der einzelnen Organisationseinheiten sicherzustellen. Dies ist die allgemeine Zielsetzung der Personalentwicklung. Nachstehende Einzelziele der Personalentwicklung sind - in unterschiedlicher Ausprägung - zu setzen: · Stärkung der Eigenverantwortung · Sicherung des notwendigen Bestands an Fach- und Führungskräften · Erhaltung, Weiterentwicklung und Anpassung der Qualifikationen der Beschäftigten an veränderte Aufgabenstellungen · Vermittlung von Zusatzqualifikationen als Grundlage einer größeren Flexibilität und Anpassungsfähigkeit beim Personaleinsatz · Förderung von Projekt- und Teamarbeit · Gewinnung von Nachwuchskräften aus den eigenen Reihen · Förderung des beruflichen Fortkommens der Beschäftigten durch Erschließen erkennbarer Aufstiegsmöglichkeiten · Verbesserung des Sozialverhaltens und der Bürger-/Kundenorientierung · Entwicklung von Medienkompetenz · Erhöhung der Bereitschaft, Änderungen zu verstehen oder herbeizuführen · Erhöhung von Arbeitszufriedenheit · Verbesserung des Leistungsverhaltens der Beschäftigten · Aufdecken von Fehlbesetzungen · Vermeidung von Absentismus Adressaten der PersonalentwicklungPersonalentwicklung bezieht in ihrer Zielsetzung alle Mitarbeiter/innen ein. Damit sich das individuelle Leistungspotenzial voll entfalten kann, müssen notwendige Qualifizierungsmaßnahmen definiert und zielgruppenspezifisch umgesetzt werden. Differenziertes Vorgehen ist deshalb Grundlage einer erfolgreichen Personalentwicklung. Beteiligte und Verantwortliche der PersonalentwicklungFür die Gestaltung und Realisierung einer erfolgreichen Personalentwicklung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg von Berlin sind das Bezirksamt als Kollegialorgan, Beschäftigte, Führungskräfte in den Organisationseinheiten, der Personal- und Finanzservice und die Beschäftigtenvertretungen gleichermaßen beteiligt. Um Kompetenzüberschneidungen zu vermeiden und eine sinnvolle Koordination sicherzustellen, ist zu klären, wer für welche Aufgaben und Entscheidungen zuständig und verantwortlich ist. Grundsätzlich kommen nachstehende Ebenen in Betracht: ·
Bezirksamt · Festlegung der Rahmenbedingungen · Regelung der Zuständigkeiten · Festlegung des Budgetrahmens ·
Mitglieder des Bezirksamtes als Leiter/in
einer Abteilung · Verteilung der Aufgaben auf die Organisationseinheiten · Ziele definieren · Ziele Vereinbaren · Zielerreichung kontrollieren · Erarbeitung von Leitbildern initiieren, steuern und begleiten ·
Führungskräfte mit Ergebnis- und
Personalverantwortung · Arbeitsmotivation der Mitarbeiter/innen erhalten und verbessern · Potentiale der Mitarbeiter/innen erkennen und fördern · Fähigkeiten / Potenziale der Beschäftigten erkennen und entwickeln · Team- und Projektarbeit fördern · Ziele vereinbaren · Sicherstellen, dass Mitarbeiter/innen befähigt sind, übertragene Aufgaben wahrnehmen zu können · Eigenverantwortung der Mitarbeiter/innen stärken · Gleichbehandlung gewährleisten · Mitarbeiter- und Rückkehrgespräche führen ·
Personal- und Finanzservice · Beratung des Bezirksamtes · Beratung der Führungskräfte und Beschäftigten · Ermittlung/Analyse des Personalentwicklungsbedarfs · Führen der Fortbildungsdatenbank · Planung und Durchführung verwaltungsinterner Bildungsmaßnahmen · Auswahl und Organisation externer Bildungsmaßnahmen · Erfolgskontrolle, Fortbildungscontrolling · Budgeterstellung und Kostenkontrolle · Mitarbeiterbefragungen durchführen und auswerten · Bereitstellung des gesamten organisatorischen Instrumentariums Personal- und Organisationsentwicklung als FührungsaufgabeGrundsatz: Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung erfüllen Managementaufgaben, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Fachkräfte Personalentwicklung ist eine nicht delegierbare Aufgabe der Führungskräfte. Sie sind für die Aufgabenzuteilung und die Organisation der Zusammenarbeit in ihrer Organisationseinheit verantwortlich. Damit können sie ihre Mitarbeiter/innen hinsichtlich deren Stärken und Schwächen, Motivation, Leistungsbereitschaft und Fähigkeiten am besten einschätzen. Aus diesem Wissen können sie konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der aktuellen Aufgabenerfüllung, zur individuellen Fortentwicklung sowie zur Vorbereitung auf künftige Verwendungen ableiten und umsetzen helfen. Bei der Beratung der Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Planung ihres Werdeganges kommt den Vorgesetzten deshalb eine Schlüsselrolle zu. Sie sind die eigentlichen "Entwickler/innen" ihrer Mitarbeiter/innen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitschaft, Fachwissen zu teilen, die eigenen Mitarbeiter/innen zu fachkompetenten Ansprechpartnerinnen/-partnern weiterzuentwickeln und deren Fachkompetenz auch zu nutzen. Rolle des Personal- und FinanzserviceDer Personal- und Finanzservice hat eine besondere Verantwortung für alle Fragen des Personalmanagements. Diesem Anspruch wird durch Offenheit, Transparenz und Dialogbereitschaft Rechnung getragen. Bei der Personalentwicklung unterstützt der Personal- und Finanzservice durch seine Personalentwicklungsberater/innen die Führungskräfte in den Organisationseinheiten, stellt die Instrumente der Personalentwicklung zur Verfügung und begleitet die Führungskräfte bei der Umsetzung. Jeder kann sich in Personalfragen, insbesondere über künftige Verwendungs-, Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten beraten lassen. Die beim Personal- und Finanzservice tätigen Personalentwicklungsberater/innen sind die direkten Ansprechpartner/innen für die Führungskräfte in allen mit Personalentwicklung zusammenhängenden Fragen. Da sie in die laufenden Aufgaben der Personalwirtschaft und Personalverwaltung nicht eingebunden sind, nehmen sie als Berater/innen gegenüber Führungskräften eine gewisse selbstständige und unabhängige Beratungsposition wahr. Eigenverantwortung der BeschäftigtenGemeinsam mit den Führungskräften und dem Personal- und Finanzservice sind alle Mitarbeiter/innen aufgerufen, ihrerseits Chancen zur eigenen beruflichen Entwicklung zu erkennen und zu nutzen und ihren Werdegang im Dialog mit den Führungskräften und dem Personal- und Finanzservice zu gestalten. Personalentwicklung kann deshalb nicht nur als Dienstleistungsangebot verstanden werden, sondern erfordert von jedem Einzelnen Engagement und Offenheit für Veränderungen. Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Personalentwicklung dazu beitragen soll, die Erwartungen und Wünsche hinsichtlich der Möglichkeiten auf persönliche Entfaltung und berufliches Weiterkommen zu befriedigen. Unter Berücksichtigung der vorhandenen individuellen Anlagen und der Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung sollte im Gespräch ermittelt werden, welche speziellen Ziele im konkreten Fall angestrebt werden können. · Anpassung der persönlichen Qualifikationen an die Ansprüche des Arbeitsplatzes entsprechend des Anforderungsprofils · Grundlage für beruflichen Aufstieg · Erhöhung der individuellen Mobilität am Arbeitsmarkt (externer wie auch verwaltungsinterner) · größere Chance der Selbstverwirklichung am Arbeitsplatz durch Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben · Übernahme größerer Verantwortung Allgemeine Grundlagen für Personal- und OrganisationsentwicklungLeitbildZielDie vom Bezirksamt und der BVV beschlossenen Leitziele sind Grundlage der Personal- und Organisationsentwicklung. Jede Organisationseinheit (Leistungs- und Verantwortungszentrum, Serviceeinheit, Steuerungsdienst, Rechtsamt) arbeitet nach einem aus den Leitzielen und den wahrzunehmenden Aufgaben abgeleitetes und mit dem zuständigen Bezirksamtsmitglied abgestimmtes Leitbild, mit dem sich die Mitarbeiter/innen identifizieren, weil sie ihre Arbeit daran ausrichten können. Das Leitbild ist unabdingbare Grundlage für Zielvereinbarungen und eine systematische und zielgerichtete Personalentwicklung. UmsetzungDie Leitbildentwicklung erfolgt in der Regel zunächst im Top-down-Verfahren. Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes legt auf der Basis der Leitziele des Bezirksamtes Zielprioritäten für die Abteilung fest und klärt mit den jeweiligen OE-Leitungen, welche konkreten Sachziele erreicht werden sollen. Auf der Basis dieser Zielvorgaben und der wahrzunehmenden Aufgaben müssen OE-Leiter/innen gemeinsam mit den Mitarbeiter/innen ein Leitbild für ihre Organisationseinheit erarbeiten, an denen Strukturen, Arbeitsabläufe, Arbeitsverhalten und Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, ausgerichtet werden. Die gemeinsame Leitbildentwicklung ist ein wesentlicher Beitrag zur Personal- und Organisationsentwicklung. Das Leitbild wird in der Regel in moderierten Workshops erarbeitet (bottom-up). In größeren Organisationseinheiten bietet sich zunächst eine Erarbeitung auf Fachbereichsebene an. Evtl. Schulungsbedarf ist bei PE vorab anzumelden. Die Erarbeitung der Leitbilder ist für alle Organisationseinheiten am 31. Dezember 2007 abgeschlossen. AnforderungsprofileZielAnforderungsprofile sind am Leitbild ausgerichtet und unerlässliche Steuerungs- und Führungsinstrumente. Sie schaffen die Grundlage für anforderungsgerechte Stellenausschreibungen, Personalauswahl, dienstliche Beurteilung und eine systematische Personalentwicklung. Sie geben den Beschäftigten transparente Informationen über die von ihnen erwarteten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Anforderungsprofile liegen flächendeckend für alle Aufgabengebiete, die von Beamten oder Angestellten wahrgenommen werden, vor und werden stets fortgeschrieben. Für die Beschäftigten des Hauses besteht die Möglichkeit, sich über die bestehenden Anforderungen und die erwarteten Kompetenzen zu informieren. Mitarbeiter/innen können die aufgabenkonkreten Anforderungen mit den Vorgesetzten in Zielvereinbarungs-, Mitarbeiter- und Beurteilungsgesprächen ansprechen. UmsetzungAnforderungsprofile sind entsprechend den sich ständig ändernden Anforderungen und Strukturen in der Bezirksverwaltung fortzuschreiben und anzupassen. Dies ergibt sich auch durch Schwerpunktsetzungen und Leitziele des Bezirksamtes sowie aus der Umsetzung des Leitbildes. Der Kompetenzkatalog wurde bzw. wird deshalb um folgende Bereiche erweitert:
Anforderungsprofile werden im Personal- und Finanzservice zentral verwaltet und in Abstimmung mit den Ämtern fortgeschrieben. PersonalgewinnungZielZiel der Personalgewinnung ist es, den ermittelten
Personalbedarf und den vorhandenen Personalbestand möglichst in Deckung zu
bringen und freie bzw. frei werdende Stellen zeitnah zu besetzen. Die
Attraktivität der angebotenen Arbeitsplätze hängt unter anderem davon ab,
inwieweit es gelingt, Arbeitsplätze mit Entfaltungsmöglichkeiten anzubieten und
das „richtige“ Personal hierfür zu gewinnen. UmsetzungFreie und besetzbare Stellen sollen möglichst frühzeitig ausgeschrieben
werden. Der Personal- und Finanzservice unterstützt die Führungskräfte bei der
Fertigung der Stellenausschreibungstexte, organisiert das
Ausschreibungsverfahren, beobachtet den verwaltungs-internen Arbeitsmarkt, hält
ständigen Kontakt zum Zentralen Personalüberhangmanagement und stellt die notwendigen Anträge. Anforderungen
an das Aufgabengebiet sind konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die erfolgreich an Maßnahmen der
Nachwuchskräfte-Schulungen teilgenommen haben, werden gezielt angesprochen. PersonalauswahlZielDie Personalauswahl und die jeweils genutzten Verfahren
haben zum Ziel, die bestgeeignete Bewerberin/ den bestgeeigneten Bewerber für
die zu besetzende Stelle zu finden. Das Verfahren soll für die Bewerberinnen
und Bewerber fair, nachvollziehbar und ohne Benachteiligungen im Sinne des AGG sein.
UmsetzungDer Abgleich, der in dem Anforderungsprofil und der
Stellenausschreibung beschriebenen Anforderungen mit dem Befähigungsprofil der
Bewerberinnen und Bewerber erfolgt mittels unterschiedlich strukturierter
Auswahlverfahren. Grundsätzlich findet ein strukturiertes Interview statt, das
je nach Stellenanforderung in Einzelfällen durch andere Methoden ergänzt wird. Bei Beschäftigten des Landes
Berlin sind darüber hinaus grundsätzlich die in den dienstlichen Beurteilungen
bestätigten Leistungen und Befähigungen heranzuziehen. Im Rahmen des gesamten Auswahlverfahrens, d.h. von der Sichtung der Bewerbungsunterlagen bis zur
Mitteilung über Zu- bzw. Absagen wird
von allen Beteiligten strikt auf die Einhaltung der Grundsätze der
allgemeinen Gleichbehandlung (AGG)
geachtet. Einzelheiten zu den Auswahlverfahren und den jeweils
einzusetzenden Methoden sind in besonderen Leitfäden geregelt. Allgemeine Grundsätze der Führung und ZusammenarbeitFührung und Zusammenarbeit sollen zielorientiert,
mitarbeiterbezogen und situationsbestimmt praktiziert werden.
Zielvereinbarungen, Delegation, vertrauensvolle Zusammenarbeit, Teamarbeit,
Information und Kommunikation, Motivation, Anerkennung und Kritik, Förderung
und Fortbildung, gemeinsame Konfliktbewältigung sowie Ergebniskontrolle sind
wichtige Grundlagen und Instrumente einer erfolgreichen Führung. Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sollen sich gegenseitig beraten und unterstützen und vertrauensvoll und
partnerschaftlich zusammenarbeiten. Beide Seiten sind gehalten, auf ein gutes
Arbeitsklima hinzuwirken, das durch den Respekt vor dem anderen, eine offene und
freundliche Begegnung sowie eine positive, konstruktive Grundstimmung geprägt
ist. Die Beschäftigen zeigen Eigeninitiative und nutzen die
gegebenen Fortbildungsangebote. ZielvereinbarungenZielZielvereinbarungen sind gem. § 2 a VGG in allen Behörden zwischen der Leitung der Abteilung und den Leistungs- und Verantwortungszentren abzuschließen. Sie legen qualitative und quantitative Leistungsziele verbindlich fest. Zielvereinbarungen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu Sachzielen und persönlichen Zielen unterstützen die Beschäftigten in der Ausrichtung ihrer Arbeit an den Zielen des Bezirksamtes, im ergebnisorientierten Arbeiten und geben Orientierung durch die Setzung von Prioritäten. Dies führt zu mehr Freiraum und größerer Eigenverantwortung der Beschäftigten sowie Transparenz. Die Vorgesetzten erhalten die Möglichkeit, sich auf Steuerungs- und Führungsaufgaben zu konzentrieren. UmsetzungFührungskräfte sind verpflichtet, mit den Mitarbeiter/innen in der Regel im Rahmen von Mitarbeiter-/Vorgesetzten-Gesprächen auf der Grundlage des Leitbildes und der konkreten Anforderungsprofile Ziele zu definieren und zu vereinbaren. Alle Beschäftigten können im Rahmen des gesamten Zielvereinbarungsprozesses von den einzelnen Beschäftigten bis zur Amts-/Abteilungsleitung und zurück (bottom-up/top-down-Verfahren) eigene Ideen und Ziele einbringen. Sie sind für die Umsetzung der vereinbarten Ziele/ Maßnahmen verantwortlich. Bei Gefährdung der Zielerreichung haben sie ihre Vorgesetzten zu informieren. Führungskräfte haben die Verantwortung, sich über den jeweiligen Zielerreichungsstand zu informieren, diesen zu unterstützen und ggf. eine Abänderung oder Aktualisierung zu vereinbaren. Zielvereinbarungen mindestens mit den Mitarbeiter/innen, insbesondere soweit sie auch Leitungsfunktionen wahrnehmen, sind nach Festlegung des Leitbildes für die Organisationseinheit spätestens bis 31.12.2008 abzuschließen. Mitarbeiter – Vorgesetzten- Gespräche ( MAVG)ZielDas Mitarbeiter–Vorgesetzten-Gespräch hat als ein „Vier-Augen-Gespräch“ zum Ziel, im Rahmen eines standardisierten Verfahrens Klarheit und Sicherheit in der jeweiligen Arbeitssituation zu schaffen, die Motivation und Arbeitszufriedenheit zu verbessern und somit zu besseren Arbeitsergebnissen zu führen. UmsetzungDas Mitarbeiter–Vorgesetzten-Gespräch ist in der Regel einmal im Jahr, mindestens jedoch gem. § 6 Abs. 6 VGG alle drei Jahre zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiter/ Mitarbeiterin zu führen. Alle Führungskräfte haben einmal jährlich ihren unmittelbaren Mitarbeiter/innen die Führung von MAVG anzubieten, den Mitarbeiter/innen steht es frei, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Folgende Bestandteile sollen mindestens besprochen werden: § Arbeitsumfeld und Rahmenbedingungen, § Zusammenarbeit und Führung, § Rückmeldung des Leistungsverhaltens, § berufliche Förderung und Entwicklung, § Vereinbarungen über persönliche und Arbeitsziele. Die Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Für die Vorbereitung der Beschäftigten standen und stehen Schulungsangebote zur Verfügung. Einführung neuer Mitarbeiterinnen und MitarbeiterZielDie Einarbeitung - die fachliche Integration - dient den neuen Mitarbeiter/innen dazu, sich in ihrem neuen Arbeitsbereich schnell zurechtzufinden. Ein größtmöglicher fachlicher Informationstransfer und praktisches Heranführen an das neue Aufgabengebiet/ den neuen Arbeitsplatz dient einer hohen Identifikation mit dem Arbeitsplatz sowie den Zielen des Bezirksamtes. Die Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist sowohl für ihre Motivation und Leistungsbereitschaft als auch für eine möglichst frühzeitige sachgerechte Erledigung der ihnen übertragenen Aufgaben wichtig. Dies gilt auch für die Beschäftigten, die einen neuen Arbeitsbereich übertragen bekommen. Ziel der Einführung ist dabei das Kennenlernen des persönlichen Arbeitsumfeldes. UmsetzungIntegration in sozialer - (Einführung) und fachlicher (Einarbeitung) Hinsicht sowie die Sicherstellung des Wissenstransfers ist unmittelbare Führungsaufgabe. Ebenso wichtig sind Eigeninitiative und die individuelle Bereitschaft der vorhandenen Wissensträger, neue Mitarbeiter/innen einzuarbeiten. KonfliktmanagementZielDas
Ziel eines generellen Konfliktmanagements ist die Konfliktberatung in allen
Fällen von auftretenden Konflikten, eine isolierte Betrachtung z.B. nur des
Problems Mobbing soll vermieden werden. Unter Mobbing ( englisch: to mob =
pöbeln; mob = Meute) werden feindselige Handlungen von und gegen Kolleginnen/
Kollegen oder Vorgesetzte verstanden, die systematisch und regelmäßig
stattfinden. Häufig haben sie ihren Ursprung in einer unbewältigten oder
unzureichenden Konfliktbearbeitung. Betriebliche Gesundheitsförderung hat zum
Ziel, das körperliche und seelische Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten
und zu stärken. Mobbing
hat - in Form andauernder Intrigen oder Schikanen - massive negative
Auswirkungen. Informations-, Sensibilisierungs- und Beratungsangebote können
die Betroffenen unterstützen, gleichzeitig lernen die Beschäftigten
eigenverantwortlich Probleme frühzeitig anzusprechen und nach gemeinsamen
Lösungen zu suchen. Gerade
im Anfangsstadium von Konflikten gibt es für die Beteiligten eine Reihe von Möglichkeiten,
die Konflikte sinnvoll anzupacken. UmsetzungFür die
Bewältigung von Konflikten in der Bezirksverwaltung wird ein einheitliches
Konfliktmanagement aufgebaut, das Konflikten in ihrer Gesamtheit begegnet und
eine Klärung versucht. Hierbei
bleiben die originären Verantwortlichkeiten der Führungskräfte und auch die
Zuständigkeiten der Beschäftigtenvertretungen gewahrt. Die beabsichtigte
Konfliktberatung soll erst dann eingreifen, wenn erste Konfliktmaßnahmen durch
Führungskräfte und/oder die Beschäftigtenvertretung nicht ausreichen und weiter
geführt werden müssen. Dazu
ist die Gewinnung und spezielle Aus- und Fortbildung von geeigneten eigenen
Mitarbeiter/innen als Konfliktberater/innen Voraussetzung. Im
Ergebnis der Mitarbeiterbefragung zum Gesundheitsmanagement haben sich bereits
mehrere Mitarbeiter/innen mit ersten Vorkenntnissen freiwillig bereit erklärt,
bei der Planung und späteren Durchführung von Konfliktberatung mitwirken zu
wollen. Die
Gewinnung weiterer Mitarbeiter/innen, deren Fortbildungen und das
Zusammenwirken mit Führungskräften und Beschäftigtenvertretung soll in einer
Vereinbarung zum Konfliktmanagement unter breiter Beteiligung der
Führungskräfte und der Beschäftigtenvertretungen verbindlich festgelegt werden. Ein einvernehmliches
und von allen Beteiligten mitgetragenes Verfahren soll in einer Dienstvereinbarung
unter Beteiligung der Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung und der
Beschäftigtenvertretungen geregelt werden. MitarbeiterbefragungenZielDurch selbst gesteuerte Befragungen der Mitarbeiter/innen können die Leitung der Dienstbehörde und die einzelnen Führungskräfte vor Ort je nach Ziel der Befragungen den aktuellen Ist-Zustand der Verwaltung oder auch einzelner Bereiche ermitteln, sowie Entscheidungen mitarbeiterorientiert umsetzen. Mit Hilfe der Daten aus den Mitarbeiterbefragungen können Veränderungen und Entwicklungen im Interesse der Beschäftigten und der Leitung der Dienstbehörde und der dezentralen Führungskräfte erkannt und gesteuert werden. UmsetzungFlächendeckende Mitarbeiterbefragungen werden all drei Jahre durchgeführt. Die nächste Befragung erfolgt im Mai 2007. Bei der Planung, Durchführung und ggf. auch bei der Auswertung von Mitarbeiterbefragungen ist der Personal- und Finanzservice bei Bedarf für die Führungskräfte beratend tätig. FortbildungFortbildungsbedarfsplanungZielMit veränderten Anforderungen an Organisationen und Beschäftigte ändert sich auch der Bedarf an Fortbildung. Die Fortbildung hat im Modernisierungs- und Personalentwicklungsprozess eine zentrale Funktion und unterliegt ihrerseits einem Wandel sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der Wege. Fortbildung entwickelt sich von einer Angebots- zur Bedarfsorientierung. Dabei muss sie im Kontext stehen mit Organisations- und Personalentwicklung. Fortbildungsbedarf wird in der Regel mitarbeiterbezogen auf der Grundlage eines Abgleichs von Anforderungs- und Befähigungsprofils oder fachbezogen ermittelt[1]. Soweit der Bedarf durch Standardprogramme der Verwaltungsakademie bzw. weiterer Fortbildungsinstitutionen des Landes Berlin nicht gedeckt wird, werden Schulungsseminare bei externen Anbietern eingekauft, Inhouse-Schulungen organisiert oder andere Konzepte wie z.B. eLearning erprobt. So wird künftig ggf. auch eine umfassende Organisationsberatung anzubieten sein, die einganzes Maßnahmenbündel nach sich ziehen kann, und auch Prozesse der Bildungsbedarfsanalyse und des Controllings umfasst. UmsetzungBei der Feststellung der Fortbildungsbedarfe wird es sich
zunehmend mehr um die Bedarfe der Organisationseinheiten des Bezirksamtes
handeln, als um weitere individuelle Anmeldungen der Beschäftigten. Grundlage sind die in Anforderungsprofilen
festgelegten Kompetenzen, die in Zielvereinbarungen bzw. im Rahmen von MAVG
festgelegten Maßnahmen zur persönlichen Entwicklung sowie der ggf. im Rahmen
der Nachwuchskräfteplanung notwendigen Fortbildungen. Die Organisationseinheiten
werden künftig durch eine jährliche Fortbildungsbedarfsplanung unter
Beteiligung der Führungskräfte und ihrer Mitarbeiter/innen und der
Personalentwicklungsberatung ihre zutreffenden Fortbildungsbedarfe ermitteln. Unter
Einbeziehung der zentralen Fortbildungsdaten als Ausgangspunkt, der
individuellen Fortbildungswünsche der Mitarbeiter/innen in Mitarbeiter –
Vorgesetzten - Gesprächen und unter Einbeziehung der
Personalentwicklungsberatung zu Art, Form und Inhalt der Maßnahmen sind
Fortbildungen mit Verbindlichkeit festzustellen, zu planen und für alle
Beteiligten realistisch umzusetzen. Dies muss folgerichtig zum einen bedeuten, dass spezielle
Fortbildungsinhalte und – formen neu entstehen können und realisiert werden
müssen, zum anderen würde eine Fortbildungsbedarfsplanung auch eine
Verbindlichkeit für die angemeldeten Teilnehmer/innen beinhalten, ggf. müssen
auch intern Ersatzteilnehmer bei Ausfall des angemeldeten Teilnehmers
eingeplant werden. Als Grundlage für die bei den Führungskräften und
Mitarbeiter/innen bereits vorhandenen Fortbildungen und ihren einzelnen
Ausprägungen dient die zentrale Fortbildungsdatei aller Beschäftigten der
Bezirksverwaltung beim Personal- und Finanzservice. Grundlage für die Bedarfsermittlung sind insbesondere
folgende Erkenntnisquellen: §
Vorerfahrungen (bewährte Seminartypen) §
Abteilungsumfragen und Meinungsaustausch
mit den Leitungskräften der Ämter §
Erfordernisse aus dem Prozess der
Verwaltungsmodernisierung §
Ergebnisse von Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen §
Bedarfserhebungen bei Gruppen von
Beschäftigten §
Individuelle Bedarfswünsche §
Organisationsentwicklungsprozesse Der Besuch einer Fortbildung muss im dienstlichen Interesse
liegen und die vom Veranstalter geforderten Voraussetzungen müssen gegeben
sein. Fortbildung - SonderseminareZielDie verwaltungsinternen Fortbildungen sind dynamisch und
passen sich den geänderten Anforderungen an. Dem individuellen und gruppenspezifischen
Bedarf wird auch durch Sonderseminare und Inhouse-Schulungen Rechnung getragen.
Diese Fortbildungen finden in verschiedenen Formen und mit
unterschiedlichen Inhalten statt. Fachliche Sonderseminare sollen die
Beschäftigten auf dem neuesten Stand des jeweiligen Gebietes halten.
Fachübergreifende Sonderseminare dienen vor allem der Vermittlung von
Informationen über Themen, die alle betreffen, sowie Kompetenzen, die etwa zum
Einsatz im Team oder in Projekten befähigen. Teil der fachübergreifenden Fortbildung
ist auch der Erwerb und die Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen. UmsetzungSchwerpunkte für Sonder-Seminare und Inhouse-Schulungen
sind u.a. §
Medienkompetenz E-Government
stellt grundsätzlich neue und erweiterte Anforderungen an alle
Mitarbeiter/innen, dies vor allem im Bereich der Medienkompetenz. Medienkompetenz
bedeutet in diesem Zusammenhang die Fähigkeit zur selbstverständlichen
Bedienung und Koordination unterschiedlichster Instrumente in der IT-
Kommunikation. Das BA
hat am 21.11.03 die Einführung von e-Government-Elementen beschlossen. Ein
wesentlicher Baustein ist hierbei die Entwicklung von Medienkompetenz aller in
einem vernetzten IT-System arbeitenden Mitarbeiter/innen. Im Vorgriff auf die geplante umfassende Umsetzung von
e-Government in der Bezirksverwaltung Lichtenberg und auf Wunsch zunächst
einzelner Führungskräfte wurde nach Vorplanung mit dem IVM und dem Dozenten ein
erstes Inhouse-Seminar nur für Führungskräfte der ersten Leitungsebene zu Workflowmanagement sowie Einbeziehung von
Intranet und Internet in die Leitungsarbeit. Als ein Ergebnis dieses positiv bewerteten
Inhouse-Seminares wurde darauf aufbauend ein Gesamtkonzept zur Qualifizierung
aller Führungskräfte der Bezirksverwaltung entworfen, in welchem zunächst die
Möglichkeiten vermittelt und über den effektiven Einsatz der derzeit zur
Verfügung stehenden. vernetzten Technik informiert wird. Der
Personal- und Finanzservice setzt derzeit das entwickelte Konzept zur IT-Schulung
aller Mitarbeiter/innen um mit den Anwenderschulungen zu Outlook, darauf
folgend zu Word. Eine daran anschließende IT-Schulung zu Excel wird für einen
speziellen Mitarbeiter/innen-Kreis vorgesehen. Darüber
hinaus werden von allen Mitarbeiter/innen auf IT-Arbeitsplätzen weitere breite
IT-Kenntnisse verlangt. Führungskräfte müssen außerdem Fähigkeiten entwickeln,
die sich aus den Anforderungsprofilen unter "Medienkompetenz"
ergeben. In der
Schulungskonzeption vom April 2004 sind neben den Schulungen zu Outlook, Word
und Excel auch Schulungsnotwendigkeiten zur Internettechnologie, zu einem zu
entwickelnden Workflow (strukturierte, mehrschichtige digitale Vorgangsbearbeitung)
und die Nutzung neuer Lernformen in e-Learning (elektronisches Lernen auch am
Arbeitsplatz) beschlossen worden. §
Gender-Kompetenz Die Bezirksverwaltung Lichtenberg ist in Berlin
federführend auf dem Gebiet Gender
Mainstreaming und Gender Budgeting. Alle Führungskräfte, aber auch Mitarbeiter/innen sollen in
die Lage versetzt werden, die Auswirkungen ihres Handelns auf die Geschlechter
beurteilen und antizipieren zu können. Lichtenberg hat maßgeblich daran
mitgewirkt, dass Gender-Kompetenz in die fachbezogenen Fortbildungsangebote und
in die Führungskräftequalifizierung der Verwaltungsakademie integriert wird.
Darüber hinaus ist festgelegt, dass Gender-Kriterien in die
Produktbeschreibungen aufgenommen werden. Die weiterführenden Fortbildungen sollen insbesondere
Führungskräfte befähigen und motivieren, gleichstellungspolitische Handlungsbedarfe
zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu nutzen bzw. zu erweitern, um eine
umfassende Anwendung des Gender Mainstreaming in ihren jeweiligen Bereichen zu
gewährleisten. §
Interkulturelle Kompetenz Die besondere und herausgehobene Bedeutung von
interkultureller Kompetenz für den Bereich der Bezirksverwaltung Lichtenberg
wurde bereits in mehreren Beschlüssen des Bezirksamtes festgestellt und mit
konkreten Maßnahmen / Fortbildungen unterlegt. So floss die besondere Bedeutung interkultureller Kompetenz
bereits frühzeitig in die bezirklichen Anforderungsprofile, sowohl bei den
Mitarbeiter/innen als auch bei den Führungskräften, als neues Kriterium ein. Weiterhin beschloss das Bezirksamt zuletzt am 25.03.2003,
dass zur Umsetzung der Festlegungen zur interkulturellen Öffnung konkrete
Projekte entwickelt werden. Mit ausgewählten Führungskräften wurde im August 2003 eine zweitägige
Fortbildungsveranstaltung – Interkulturelle Kompetenz, eine
Schlüsselqualifikation für Führungskräfte – durchgeführt. Fortbildungsinhalte:
Kultur und kulturelle Prägung, Auswirkungen kultureller Einflüsse auf soziale
Wahrnehmungen, Kommunikation und Verhalten, Erkennen und Wissen um kulturelle
Unterschiede, Umgang mit Mehrdeutigkeiten, Anforderungen interkultureller
Gesprächsführung, sollen auch nach Abschluss des Pilot-Seminares weiteren
Führungskräften und Mitarbeiter/innen von mit der Thematik besonders
betroffenen Bereichen vermittelt werden. §
Allgemeine Gleichbehandlung Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.
Aug. 2006 in Kraft getreten. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen nicht erst
abzuwarten, sondern bereits im Vorfeld zu vermeiden. Das Bezirksamt Lichtenberg
hat bereits in den vergangenen Jahren vielfältige Regelungen zur Vorbeugung
gegen Diskriminierung, zur grundsätzlichen Gleichbehandlung und zum Kampf gegen
Rechtsradikalismus, Rassismus und Antisemitismus getroffen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist insoweit nicht
als isoliertes Gesetz zu betrachten, sondern sollte Teil der
Organisationskultur werden. Leitgedanken bei der Umsetzung des AGG sollen sein: o
Antidiskriminierung als Führungsaufgabe o
Gleichbehandlung als Organisationskultur Wegen der Multiplikatorfunktion und des erhöhten Haftungsrisikos
sollen Führungskräfte und Personalverantwortliche zu Fragen des AGG geschult
und für potenzielle Diskriminierungssachverhalte sensibilisiert werden. Zur
Abwehr von Entschädigungszahlungen müssen Führungskräfte und
Personalverantwortliche wissen, wie sie auf eventuelle Verstöße regieren
müssen. Entwicklung und Qualifizierung der FührungskräfteFührungskräfte-FortbildungZielDie Führungskräfte mit Ergebnisverantwortung haben eine
besondere Verantwortung und nehmen in der Personalentwicklung eine
Schlüsselstellung ein. Sie gestalten und verantworten die Personalentwicklung im
Bezirksamt. Sie managen und führen professionell mit Persönlichkeit
(Leadership-Kompetenz). Führung ist im Kern Einflussnahme auf Menschen zur
Erreichung der Ziele. Der Personal- und Finanzservice unterstützt die
Führungskräfte bei ihrer Aufgabe der dezentralen Personalentwicklung. UmsetzungNach § 6 Abs. 7 VGG sind Führungskräfte der ersten und
zweiten Leitungsebene verpflichtet, mindestens alle 2 Jahre an speziellen
Führungskräftequalifizierungen teilzunehmen. Die Führungskräftequalifizierung umfasst
neben den fachlichen Aspekten Fortbildungen zu Managementkompetenzen, sozialen
Kompetenzen und zum Führungsverhalten, Kompetenzen und Fähigkeiten, die bereits
als verbindliche und verpflichtende Merkmale in die Anforderungsprofile
aufzunehmen bzw. zu ergänzen sind. Die Personalentwicklung der Führungskräfte
erfolgt vorrangig am Arbeitsplatz unter Verantwortung der jeweiligen
Vorgesetzten und des Personal- und Finanzservice. Ergänzend werden die
Führungskräfte in mehreren, teilweise aufeinander aufbauenden
Fortbildungsmaßnahmen zur Erweiterung der Führungskompetenzen und der
Fähigkeiten zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit Einzelnen und in Gruppen
geschult. Hier findet auch eine Stärkung der fachlichen und sozialen
Kompetenzen im Prozess der Verwaltungsmodernisierung sowie eine Schulung in
Personal- und Organisationsentwicklung statt. Die Teilnahme von Führungskräften an geeigneten
Fortbildungsseminaren wird von PE gesteuert und kontrolliert. Soweit der
Bedarf, insbesondere auch der qualitative Bedarf, durch das IVM nicht gedeckt
werden kann, werden spezielle Führungskräfteschulungen und –trainings externer Fortbildungsinstitute geprüft. Dem
Bezirksamt wird jährlich ein Bericht über die Teilnahme an
Fortbildungsmaßnahmen vorgelegt. CoachingZielIn der Führungskräftefortbildung hat Coaching mit dem Ziel, die berufliche Handlungskompetenz zu erweitern und zu fördern einen besonderen Stellenwert. Coaching ist eine spezielle Form der berufsbezogenen Beratung mit unterstützendem und beratendem Charakter. Es dient der Verbesserung der Selbstwahrnehmung sowie der Analyse und Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen. Coaching ist ein Instrument zur Qualitätssicherung und ist im Rahmen der Führungskräftefortbildung eine notwendige Ergänzung zu den traditionellen Seminaren. UmsetzungDie Übernahme neuer Funktionen, Störungen in der Kommunikation oder Kooperation, Konflikte zwischen einzelnen, in Gruppen oder zwischen ganzen Arbeitsbereichen lassen für Führungskräfte häufig Fragen und Probleme entstehen, die nicht mit fachlichem Wissen/Know-how zu lösen sind. Coaching kann hier als eine Form der kontinuierlichen, fachlichen Beratung für diese Fragen und Probleme beruflichen Handelns, bei der die systematische Reflexion der eigenen beruflichen Interaktion im Mittelpunkt steht, unterstützen. Führungskräfte können mit Unterstützung des Personal- und Finanzservice einen Berater/ eine Beraterin zur Verbesserung ihrer beruflichen Kompetenz heranziehen. Coaching wird für einzelne Personen und Gruppen angeboten. Die Führungskräfte müssen jedoch Bereitschaft zur kritischen Selbstreflexion und Selbstwahrnehmung im Beruf, Bereitschaft zur Analyse beruflicher Beziehungen, Hierarchien, organisatorischer Abläufe, Entwicklungen und Strukturen mitbringen. Führungskräfte – FeedbackZielDer Maßgabe des § 6 Abs. Abs. 6 VGG entsprechend haben alle
Führungskräfte alle zwei Jahre ein Führungskräfte – Feedback gegenüber ihren
Mitarbeiter/innen anzubieten / durchzuführen. Beschäftigte erhalten die
Möglichkeit, sich zum Führungsverhalten der/des Vorgesetzten zu äußern. Die
Führungskraft erhält eine Rückmeldung von den Mitarbeiter/innen, wie diese ihr
Führungsverhalten subjektiv empfinden. Sie kann daraus Rückschlüsse auf
Führungs- und Sozialkompetenz ziehen und bei Bedarf entsprechende Kompetenzen
durch Besuch von Führungskräfteseminaren ausbauen. UmsetzungUm diese Feedbacks einheitlich durchzuführen und unter
Wahrung gegenseitiger Anonymität extern auswerten zu können, ist eine
Konzeption zur Einführung eines Führungskräfte-Feedbacks notwendig. Auswertung und Beratung der Führungskräfte und auf Wunsch
mit weiterer Begleitung als Moderator/in in Auswertungsgesprächen kann durch
die Personalentwicklungsberater/innen erfolgen. Das nächste flächendeckende Führungskräfte- Feedback ist
Anfang des Jahres 2007 geplant. Für die Durchführung des Feedbacks sind folgende
Rahmenbedingungen zu beachten: ·
Die Vorbereitung des von den
Führungskräften anzubietenden Feedbacks muss einheitlich in allen
Organisationseinheiten und mit gleichen Informationsgrundlagen erfolgen. Alle
Mitarbeiter/innen müssen über das Verfahren und den Feedback-Fragebogen vorab
in Dienstberatungen, unter Einbeziehung der Personalentwicklungsberater,
informiert werden. ·
Der Fragebogen ist unter Beteiligung der
Führungskräfte zu erarbeiten und soll sich auf ca. 15 – 20 einheitliche Fragen
für alle Führungskräfte und bis zu 5 weiteren bereichsspezifischen Fragen erstrecken.
Die bereichsspezifischen Fragen sind vorab unter Beteiligung der jeweiligen
Führungskräfte und ggf. ihrer Mitarbeiter/innen in Dienstberatungen festzulegen. ·
Durch diese gemeinsame intensive
Vorarbeit im Zusammenwirken mit den Personalentwicklungsberatern ist eine
weitere Zusammenarbeit auch bei der Auswertung und den moderierten
Feedback-Rückgabegesprächen umzusetzen. ·
Vor der internen Auswertung der
Feedbackergebnisse soll die Führungskraft vorab einen Fragebogen zur
Selbsteinschätzung ausfüllen. Diese Selbsteinschätzung ist Bestandteil der
internen Auswertung. FührungskräftenachwuchsFührungskräftenachwuchsplanungZielDas Bezirksamt plant ein Führungskräftenachwuchsprogramm „KompetenzPlus“. Ziele des Programms sind
Als Inhalte des Programms sind vorgesehen: Potenzialanalyse, Vermittlung theoretischer Grundlagen für Führung und Leitung, Austausch mit erfahrenen Führungskräften, Projektarbeit, Präsentation und Moderation in der Praxis. Als Ergebnis sollen Mitarbeiter/innen für den Führungsnachwuchs ausgewählt, geschult und generell einsetzbar sein. Eine direkte Zuordnung einer Person zu einer konkreten Stelle kann und soll dabei nicht vorrangiges Ziel sein. Ergebnis des Programms ist ein Führungskräftenachwuchspool für das gesamte Bezirksamt. Dem Teilbereich Führungskräftenachwuchsplanung wird angesichts der Personalsituation besondere Bedeutung zuteil. UmsetzungInteressierte Mitarbeiter/innen des – vergleichbar - gehobenen Dienstes können an einer Informationsveranstaltung teilnehmen. Daran schließen sich strukturierte Interviews und andere Potenzialbetrachtungen (z.B. Assessmentcenter) für die ausgewählten Mitarbeiter/innen an. Im Ergebnis werden alle am Programm beteiligten Mitarbeiter/innen ein individuelles Förderprogramm, z.B. durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen am IVM erhalten, um die methodischen und sozialen Kompetenzen zu fördern und Führungskompetenzen zu entwickeln. Vorgesehen ist auch eine Evaluierung des Programms. RotationZielArbeitsplatzwechsel auf horizontaler Ebene sind ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung. Die meisten Beschäftigten verfügen über eine Ausbildung und Berufserfahrung, die sie zu einem Einsatz in verschiedenen Verwaltungsbereichen befähigen. Diese Verwendungsbreite muss erhalten und weiterentwickelt werden. Ein Arbeitsplatz- und Aufgabenwechsel dient also auch der Erweiterung des Fachwissens, der sozialen Kompetenz und bereichert durch unterschiedliche berufliche und persönliche Erfahrungen. Er soll gem. § 6 Abs. 2 VGG grundsätzlich alle 5 – 10 Jahre erfolgen. Daneben dient die Rotation der Aufhebung von Verkrustungen bei zu langer Verweildauer auf einem Arbeitsplatz. Für Führungskräfte sind derartige Erfahrungen unverzichtbar. Von Ihnen wird erwartet, dass sie auch die übergreifenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Dimensionen ihres Handelns beurteilen können. Die Besetzung von Führungspositionen setzt den Nachweis bestimmter Schlüsselkompetenzen, die in unterschiedlichen Positionen bzw. Funktionen entwickelt, aktualisiert und vertieft werden müssen, voraus. Für die Übertragung von Führungsaufgaben ist ein Arbeitsplatzwechsel regelmäßig Voraussetzung. UmsetzungRotation ist unter dem vorrangigen Aspekt der Qualifizierung für Führungsaufgaben zunächst innerhalb der Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes und in vergleichbaren Vergütungsgruppen der Angestellten zu planen und umzusetzen. Rotation soll dabei grundsätzlich in unterschiedlichen Aufgabengebieten derselben Fachrichtung stattfinden. Hierzu wird in der Bezirksverwaltung eine Rotationsbörse im Bereich Personalentwicklung eingerichtet. Interessierten
Mitarbeiter/innen der Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes und den
Angestellten in vergleichbaren Vergütungsgruppen wird das Instrument der
Rotation vorgestellt, erläutert und auf seine grundsätzlichen Voraussetzungen (Rotationsplanung,
Befristung der Maßnahmen, erforderliche vergleichbare Rotationspartner/innen) hingewiesen. Die in
die Rotationsbörse eingehenden Interessenbekundungen werden auf ihre
Umsetzungsmöglichkeiten in beiden betroffenen Rotationsbereichen geprüft,
umgesetzt und während der Rotationsphase vom Bereich Personalentwicklung
begleitet. Um der
Bedeutung von Rotation bei der Übertragung von Führungsaufgaben zu entsprechen,
wird in neuen Stellenausschreibungen und in folgenden Auswahlverfahren die
Bedingung einer mindestens einmaligen vorherigen Rotation als Voraussetzung
vorgeschrieben. Voraussetzungen
für einen Erfolg der Rotation sind u.a.: ·
Bereitschaft, sich in neue Aufgabenfelder einzuarbeiten, ·
Eigeninitiative, ·
Nutzung der gegebenen Fortbildungsangebote, ·
Aufgreifen des Rotationswunsches im Rahmen
des Mitarbeiter- Vorgesetzten-Gespräches, ·
Gespräche mit dem Personalservice, ·
Bewerbung auf ausgeschriebene Stellen. Weitere Aspekte der PersonalentwicklungFrauenförderungZielDer Anteil der weiblichen Führungskräfte in den Positionen der ersten Leitungsebene soll 50 %, in den Führungspositionen der zweiten Leitungsebene 60 % nicht unterschreiten. An allen Maßnahmen der Personalentwicklung sind weibliche Dienstkräfte unter Berücksichtigung der Grundsätze der allgemeinen Gleichbehandlung mindestens entsprechend ihrer Quote an der jeweiligen Beschäftigtengruppe zu beteiligen. Teilzeitarbeit und Einrichtung von Telearbeitsplätzen aus familiären Gründen werden für Frauen und Männer gefördert. UmsetzungVon den
2128 Beschäftigten des BA Lichtenberg sind 1585 weiblichen Geschlechts. Das
entspricht einer Quote von 74,5 %. Von den 18 Positionen der ersten Leitungsebene (Führungskräfte mit Ergebnis- und Personalverantwortung) sind 9 mit Frauen besetzt. Von den 131 Führungspositionen der zweiten Leitungsebene (Führungskräfte mit Personalverantwortung) einschl. der nachgeordneten Einrichtungen sind 82 mit Frauen und 49 mit Männern besetzt. Weitere wesentliche Festlegungen im Frauenförderplan betreffen die Zusammenarbeit der Personalentwicklungsberatung und der Frauenvertretung bei Frauenförderung und beruflicher Qualifikation, sowie die gemeinsame Mitgliedschaft in einer AG Frauenförderplan zur Anpassung / Fortschreibung des Frauenförderplanes. Der Frauenförderplan wird alle zwei Jahre aktualisiert. Ausbildung im Bezirksamt LichtenbergZielDas
Bezirksamt Lichtenberg bietet dauerhaft überbetriebliche duale Ausbildungsgänge für mindestens 70
Auszubildende in folgenden Ausbildungszweigen an: ·
Kauffrau/-mann für Bürokommunikation ·
Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste ·
Landschaftsgärtner/in ·
Vermessungstechniker/in Es
handelt sich dabei um Ausbildungsberufe, die sowohl in der öffentlichen
Verwaltung als auch in der Privatwirtschaft nachgefragt werden. Ausgebildet
wird somit nicht für den Eigenbedarf, sondern als Beitrag zum Abbau der
Ausbildungsplatzprobleme allgemein. 15 % der Ausbildungsplätze sollen für junge
Menschen mit Migrationshintergrund besetzt werden. Geeignete
Arbeitsplätze für die praktische Anleitung stehen in ausreichender Zahl und
angemessener Ausstattung in allen Ämtern zur Verfügung. Praxisanleiter/innen
verfügen über eine ausgeprägte Sozial- und Vermittlungskompetenz. Anschlussbeschäftigungen
von erfolgreich Ausgebildeten sind, wenn überhaupt, nur befristet möglich. UmsetzungAusbildungskoordination
und Akquisition von Ausbildungsplätzen
sowie Durchführung der Auswahlverfahren unter Beachtung der Grundsätze der
allgemeinen Gleichbehandlung (AGG) erfolgt durch den Personal- und
Finanzservice. Für den
Verwaltungsdienst wird aufgrund von Entscheidungen des Landes Berlin in der
Regel nicht mehr ausgebildet. Die Ausbildungsgänge für den mittleren
nichttechnischen Dienst wurden vollständig eingestellt, das Studium für die
Laufbahn des gehobenen Dienstes wurde externalisiert. Die ersten Absolventen
dieses neuen Studienganges werden im Herbst 2006 dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen. Der Senat hat beschlossen, für die gesamte Berliner Verwaltung jährlich
30 Absolventinnen zu Lasten des Einstellungskorridors zu übernehmen, jedem
Bezirk soll eine Dienstkraft zur Verfügung gestellt werden. Lichtenberg will mindestens eine/n
Absolventin / Absolventen übernehmen. Die
Bezirksverwaltung wird damit dauerhaft ihren Bedarf an Nachwuchskräften nicht
decken können. Laufbahnbefähigung „Gehobener Dienst“ZielErwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst von Beamtinnen und Beamten des mittleren Dienstes. UmsetzungDurchschnittlich sollen jährlich zwei Beamte/Beamtinnen des mittleren Dienstes, die die laufbahnrechtlichen, stellenwirtschaftlichen, persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die Gelegenheit erhalten, an der dreijährigen Aufstiegsfortbildung teilzunehmen. Durch Eigeninitiative und gelegentliche Übernahme höherwertiger Aufgaben können sich Beamtinnen und Beamte für weiterführende Laufbahnen vorbereiten und empfehlen. Dies kann auch - nach Absprache mit dem/der Vorgesetzten im Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch – durch den Besuch geeigneter Fortbildungsmaßnahmen unterstützt werden. Projektarbeit / SonderaufträgeZielDer systematische Einsatz in Projekten - sei es in Projektleitungsfunktionen oder in der Mitarbeit in Projektgruppen - zielt unter Personalentwicklungsgesichtspunkten darauf ab, nicht nur vorhandene fachliche und methodische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu nutzen, sondern auch darauf, soziale Kompetenzen wie Flexibilität, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit zu erweitern. In gleicher Weise ist die systematische Übertragung von Sonderaufgaben darauf abgestellt, durch eine zeitlich befristete Problemlösung von Einzelaufgaben an konkreten Arbeitsplätzen vorhandene Qualifikationen zu fördern und zu erweitern. UmsetzungDiverse Projektgruppen waren bzw. sind im Bezirksamt tätig. So wird Projektarbeit eingesetzt und gefördert, sie ist allerdings unter Personalentwicklungsgesichtspunkten noch weiterzuentwickeln. Dies gilt auch für Sonderaufträge, bei denen das Instrument der Projektgruppenarbeit bislang noch nicht systematisch eingesetzt wird. Anerkennung herausragender LeistungenZielDauerhaft herausragende Leistungen und herausragende besondere Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch finanzielle Zuwendungen anerkannt. UmsetzungDie „Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Leistungsstufenverordnung)“ ermöglicht für jährlich bis zu 10 % der vorhandenen Beamtinnen / Beamten bei dauerhaft herausragenden Leistungen das vorzeitige Aufsteigen in die nächsthöhere Stufe des Grundgehalts. Die „Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen“ ermöglicht ebenfalls für jährlich bis zu 10 % der vorhandenen Beamtinnen / Beamten die Zahlung einer Prämie oder Zulage. Die Leistungsprämie dient dabei der Anerkennung einer herausragenden besonderen Leistung. Sie soll zeitnah zur erbrachten Leistung gewährt werden. Die Leistungszulage dient der Anerkennung einer bereits über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbrachten und auch für die Zukunft zu erwartenden herausragenden besonderen Leistung. Die finanzielle Anerkennung herausragender Leistungen soll in Lichtenberg ab 2007 ermöglicht werden. Das Verfahren ist vom Bezirksamt durch eine vom Personal- und Finanzservice zu erarbeitende Vorlage zu klären. Die Vorlage soll auch Ausführungen enthalten, ob und ggf. wie Angestellte und Arbeiter/innen in ein Verfahren zur Gewährung von Leistungszulagen einbezogen werden können. Termin: November 2006 GesundheitsmanagementGesundheitsmanagement bedeutet: § Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit aller Mitarbeiter/innen zu planen, umzusetzen und bezüglich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen. Hierbei sind wirtschaftliche und soziale Aspekte in Einklang zu bringen. § Die Ganzheitlichkeit des Begriffes Gesundheitsmanagement aufzuzeigen und Führungskräfte und Mitarbeiter/innen für den Zusammenhang zwischen Gesundheit, Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Produktivität zu sensibilisieren. § Die bezirkliche Gesamtverantwortung wahrzunehmen und die Eigenverantwortung jedes Mitarbeiters / jeder Mitarbeiterin zu fördern. § Der Gesundheitsgedanke ist in den Verwaltungsprozess integriert und spiegelt sich in den Werten, Einstellungen und in dem Verhalten von Führungskräften sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wider (Gesundheitskultur). § Gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter/innen und die Gewährleistung der erforderlichen Arbeitssicherheit sind wesentliche Zielsetzungen der Arbeitsgestaltung und Ergonomie. Leitsätze 1.
Das Gesundheitsmanagement ist integrativer Bestandteil des
Personalmanagements und der Personalentwicklung. 2.
Der ganzheitliche, integrierte Arbeits- und
Gesundheitsschutz ist wesentlicher
Bestandteil der bezirklichen Gesamtverantwortung. Dieses Grundverständnis
richtet sich an den Zielen des Bezirksamtes aus und ist verbindlicher
Maßstab des Handelns.
9.
Wesentliches Ziel ist
die Prävention sowie Planung, Organisation und Durchführung gesundheitsfördernder
Maßnahmen im Rahmen einer sich verändernden Altersstruktur der
Mitarbeiter/innen. 10.
Die Gesundheitsquote soll mittelfristig durchschnittlich 95
% nicht unterschreiten. Förderung der SchwerbehindertenZielDie Bezirksverwaltung legt ihren Schwerpunkt von arbeitsplatzbezogenen Entwicklungsmaßnahmen auf die in der Bezirksverwaltung beschäftigten schwerbehinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen. Die durch das SGB IX vorgegebene Quote für die Beschäftigung von schwerbehinderten Dienstkräften wird nicht unterschritten. Grundsätzlich ist jeder Arbeitsplatz im Bezirksamt Lichtenberg für schwerbehinderte Menschen geeignet. Das schließt Barrierefreiheit ein. Menschen mit Behinderungen werden bei der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, beim beruflichen Aufstieg, bei einer Weisung oder bei arbeits-/ dienstrechtlichen Maßnahmen nicht benachteiligt. Die Bemühungen schwerbehinderter Menschen zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben wird durch Führungskräfte nachdrücklich unterstützt. UmsetzungDerzeit sind in der Bezirksverwaltung Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 8,9 % der Dienstkräfte schwerbehindert. Nach dem SGB IX hat der Arbeitgeber gegenüber seinen schwerbehinderten Dienstkräften eine erhöhte Führsorgepflicht. Daraus ergibt sich für ihn die besondere Verpflichtung, für die in ihrer Gesundheit und in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigten schwerbehinderten Dienstkräfte zu sorgen. Es ist Pflicht aller beteiligten Stellen der Bezirksverwaltung, den schwerbehinderten Dienstkräften im Rahmen der gesetzlichen und der verwaltungsmäßigen Möglichkeiten verständnisvoll und aufgeschlossen zu begegnen. Dabei wird von allen Führungskräften erwartet, dass sie sensibilisiert werden hinsichtlich der Belange der schwerbehinderten Dienstkräfte, bereit sind, sie zu unterstützen und präventiv tätig werden, d.h. das alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um das Arbeitsverhältnis dauerhaft fortzusetzen. Dabei steht im Vordergrund, Menschen mit Behinderungen an ihren Fähigkeiten und Kenntnissen zu messen, nicht an ihren Defiziten. Die betriebliche Prävention muss ausgebaut werden, damit Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erst gar nicht entstehen oder möglichst frühzeitig behoben werden. Bei erkennbaren personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten, die das Arbeitsverhältnis gefährden könnten, ist der Arbeitgeber verpflichtet mit der Schwerbehindertenvertretung rechtzeitig gemeinsam individuelle Lösungen zu suchen. Anschaffungen von Hilfsmitteln wie Evakuierungsstühle für gehbehinderte Mitarbeiter/innen und Besucher/innen werden fortgesetzt und ggf. erweitert. Innerbetriebliche Hilfen werden durch die Schwerbehindertenvertretung, durch den Personalrat und durch die/den Arbeitgeberbeauftragte/n geleistet und individuelle Problemlösungen erarbeitet. Zur Erleichterung der Arbeit und zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit wird seitens des Integrationsamtes Unterstützung geboten, die eine begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben darstellt. Außerdem werden bei speziellen Problemen externe Fachdienste eingeschaltet, wie der Technische Beratungsdienst und Berufsbegleitende Dienst. Der Arbeitgeber wird so eher den Bedürfnissen der schwerbehinderten Dienstkräfte mit unterschiedlichen Arbeitsplatzbedingungen gerecht. Gefährdungsanalysen und AltersstrukturZielDie Arbeits- und Funktionsfähigkeit vom Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern, die körperlichen Belastungen ausgesetzt sind, ist auch unter
Berücksichtigung der Altersstruktur zu sichern. UmsetzungIn Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienst
werden die Bereiche der Schulhausmeister/innen und der Arbeiter/innen im
Bereich Umwelt und Natur in arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und
generellen Gefährdungsanalysen betrachtet. Die Vorsorgeuntersuchungen der letzten Zeit zeigen, dass
bei den genannten Mitarbeiter/innen für ihre Tätigkeiten zunehmend
Tauglichkeitseinschränkungen entstehen, die die Funktionsfähigkeit ihrer
Arbeitsbereiche beeinträchtigen könnten. Die Alterstruktur, die körperlichen Belastungen und die
durch landesweite Vorgaben sehr eingeschränkte Personalersatzplanung für diese
Mitarbeiter/innen machen es erforderlich, dass in Analysen gezielte
arbeitsmedizinische Vorsorge und ggf. Arbeitsunfähigkeitsanalysen als
Präventionsmaßnahmen im Bereich des
Arbeitsschutzes getroffen werden müssen. Die beratende Arbeitssicherheitsfirma und der Betriebsarzt
werden dazu Belastungsanalysen und Gefährdungsbeurteilungen in Zusammenarbeit
mit dem Personal- und Finanzservice erstellen. Auf der Grundlage der Gefährdungsanalysen werden
Bewertungen und mögliche Maßnahmen erarbeitet. Sucht - PräventionZielDas
Problembewusstsein für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Suchtproblemen soll
gestärkt werden. Durch Information über Symptome und Wirkung von
Suchtmittelmissbrauch und eine breite Sensibilisierung für den Umgang mit
suchtgefährdeten Kolleginnen und Kollegen werden die hier geforderten sozialen
Kompetenzen der Vorgesetzten sowie Kolleginnen und Kollegen gestärkt. UmsetzungProbleme im Zusammenhang mit Missbrauch und
seelisch-körperlicher Abhängigkeit von Alkohol und Medikamenten beeinträchtigen
nicht nur die Gesundheit der Betroffenen, sie haben darüber hinaus oft
Auswirkungen auf das soziale Umfeld und die Arbeit. Die Betroffenen sind ab
einem gewissen Grad als (sucht-) krank zu betrachten und brauchen
professionelle Hilfe. Vermeintlich wohlmeinend versuchen jedoch immer wieder
Kolleginnen und Kollegen Ausfälle auszugleichen und die Betroffenen zu decken
(= Ko-Abhängigkeit). Dies gelingt jedoch nur bis zu einem gewissen Punkt.
Wollen Vorgesetzte ihrer Führungsaufgabe gerecht werden, müssen sie unmittelbar
handeln. Viele scheuen diesen Weg, weil sie sich unvorbereitet und nicht
genügend informiert fühlen, aber auch weil sie einen „problemfreien“
Arbeitsbereich präsentieren wollen. Mit der Dienstvereinbarung zur Regelung des Verfahrens von
Dienststelle und Personalrat gegenüber Suchtmittelerkrankten insbesondere
alkoholauffälligen und -kranken Beschäftigten sind die Verfahrensregelungen
festgelegt. Um die Führungskräfte in der Behandlung dieses sehr sensiblen
Themas zu unterstützen, hat die Arbeitsgruppe Gesundheitsmanagement in 2003 bei
allen Beschäftigten um die Mitarbeit als freiwillige Suchtkrankenhelfer
geworben. Insgesamt bekundeten 15 Beschäftigte ihr Interesse, davon sind zwischenzeitlich
9 Beschäftigte durch externe Schulung zum freiwilligen Suchtkrankenhelfer
ausgebildet worden. RückenschuleZielDie
Rückenschule bietet zum Erhalt und zur Förderung der Gesundheit der
Beschäftigten einfache Übungen an mit dem Ziel, eine Stärkung und Entspannung
der Schulter- und Rückenmuskulatur zu erlernen und die Anregungen für die
Ausübung im Arbeitsalltag umzusetzen. Menschen
mit sitzender Tätigkeit haben häufig eine statische Körperhaltung. Als Folge
dieser einseitigen Belastung - vielleicht noch verbunden mit Bewegungsmangel –
kann es zu Muskelverspannungen sowie einer generellen Schwäche von Bindegewebe,
Muskulatur und Bändern kommen. Rückenschmerzen haben hier häufig ihre Ursache. Bei
Arbeitsunfähigkeit spielen Muskel- und Skeletterkrankungen eine vorherrschende
Rolle und Rückenerkrankungen stehen hierbei an erster Stelle. UmsetzungUm hier
vorzubeugen werden seit 2006 Kurse
durchgeführt. Die
Angebote der externen Anbieter zu Rückenschule, Massagen, Gymnastik und
ähnlichen Maßnahmen werden den Mitarbeiter/innen vorgestellt und nach Maßgabe
der Nachfrage umgesetzt. Jede/jeder
Beschäftigte entscheidet selbst über ihre/seine Teilnahme und klärt bei
bestehenden Rückenschäden oder/und –schmerzen die Teilnahme vorher ärztlich ab.
Regelmäßige Teilnahme und regelmäßiges Üben unterstützen den Erfolg. Schutz der Nichtraucher/innenZielSämtliche Lichtenberger Dienstgebäude (Büro- und Fachdienstgebäude) sowie Dienstfahrzeuge sind frei von Immissionen durch Tabakrauch. UmsetzungGrundsätzlich
ist das Rauchen in den Dienstgebäuden des Bezirksamtes Lichtenberg aufgrund
einer Dienstanweisung aus dem Jahre 2004 untersagt. Noch bestehende
Ausnahmeregelungen /sog. Raucherzonen) sollen sukzessive abgebaut werden. Die
erfolgte Mitarbeiterbefragung zum Stand des Gesundheitsmanagements in der
Bezirksverwaltung erbrachte erste Ansätze zum weiteren Vorgehen im Bereich
Nichtraucher/innenschutz. Raucherinnen
und Rauchern werden während der Arbeitszeit Entwöhnungskurse angeboten. Handlungsfelder einer quantitativen PersonalentwicklungÄrztlicher DienstVon den
derzeit insgesamt 25 Beschäftigten in den ärztlichen Diensten sind werden in
den kommenden fünf Jahren mindestens 11 altersbedingt ausscheiden. Weitere 6
werden am 1.1.2011 das 60 Lebensjahr vollendet haben. Im
Rahmen der Novellierung des Gesundheitsdienstgesetzes wurden die Kernbereiche
des Gesundheitsdienstes, die unmittelbar durch die Gesundheitsämter erbracht
werden müssen, festgelegt. Für das
Gesundheitsamt Lichtenberg entsteht aus der altersbedingten Fluktuation
einerseits, aus der ÖGD-Reform andererseits die zwingende Notwendigkeit, die
vakant werdenden Stellen wieder zu besetzen. Da dieses strukturelle Problem in
allen Bezirken besteht, wird eine Wiederbesetzung nur im Rahmen von
Neueinstellungen möglich sein. Ohne
zwingend erforderliche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Senatsverwaltung für
Finanzen zur Neueinstellung außerhalb des Personalkörpers des Landes Berlin
kann dauerhaft keine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des öffentlichen
Gesundheitsdienstes erfolgen. SozialdienstIn den
Sozialdiensten des Gesundheitsamtes, des Jugendamtes und des Sozialamtes sind
derzeit 184 Sozialarbeiter/innen beschäftigt, davon werden mindestens 15 bis
Ende 2010 altersbedingt ausscheiden. Als Problem wird jedoch eher fehlendes
Wissenstransfermanagement eingeschätzt: Ein/e Sozialarbeiter/in verfügt
regelmäßig über sehr detaillierte, teils intime Kenntnisse der komplexen
Problemlagen der betreuten Klienten, Familien
und des Umfeldes. Dieses Wissen darf aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht beliebig an Dritte weitergegeben
werden, es ist aber im Falle eines Arbeitsplatzwechsels für eine nahtlose
professionelle Fortsetzung der Betreuung
häufig unersetzlich. Aus diesem Grunde ist unerlässlich, für einen
rechtskonformen Wissenstransfer zu sorgen. Vorstellbar wäre eine intensivere
Zusammenarbeit der Sozialdienste der drei Ämter, zumal häufig unterschiedliche
Familienmitglieder von den verschiedenen Diensten betreut werden oder aber
dieselben Klienten bei komplexen Problemlagen mehrfach betreut werden. Zu
prüfen wäre die Einrichtung von fachlichem Austausch mit Regionalbezug
(„Kiezkonferenzen“), um gemeinsame Problemlagen und Themen zu erörtern. Damit
wäre ein soziales Wissensmanagement im Kiez möglich. Ebenso sollten gemeinsame
Fortbildungen aller 3 Ämter angestrebt werden. Außerdem sind die
Gesprächsergebnisse zu Kooperationsvereinbarungen auf der Ebene der jeweils
zuständigen Senatsverwaltungen zu
berücksichtigen. Bei stärkerem Austausch auf der regionalen Ebene wäre grundsätzlich
die Beteiligung des Stadtteilmanagements zu überprüfen. Darüber
hinaus können Rotationen den Wissenstransfer ermöglichen. Grünflächenpflege / LandschaftsbauIm
Rahmen der Neuordnung der planenden und bauenden Ämter wurde festgestellt, dass
dem drastischen Personalrückgang im Grünflächenneubau und Pflegebereich bei
gleichzeitiger Zunahme der zu pflegenden Flächen nicht allein durch
Sachmittelzuführung und Effizienzsteigerung begegnet werden kann. Daher
wurde das Modell des „optimierten Regiebetriebes“ entwickelt, das als
rechnerisch wirtschaftlichste Form der Leistungserbringung eine 100 %ige
Vergabe aller internen Produktleistungen und eine ca. 20 %ige Vergabe aller
externen Produkte anstrebt. Die
Erbringung von Eigenleistungen im Grünflächenpflegebereich ist auch dabei
künftig nicht nur unter fachlichen, sondern auch unter wirtschaftlichen und
finanziellen Gesichtspunkten unverzichtbar. Unter Berücksichtigung der durch
die Gutachten erarbeiteten Kennzahlen ist für den Bezirk Lichtenberg bereits
jetzt deutlich geworden, dass der zur Umsetzung des Leitmodells „optimierter
Regiebetrieb“ erforderlichen Personalbedarfs für die Pflegevergabe durch
Qualifizierung des vorhandenen Personals allein nicht zu entwickeln ist. Hier
sind alle Möglichkeiten der überbezirklichen Kooperation auszuloten, aber auch
der vorhandene Einstellungskorridor für den Grünflächenbereich perspektivisch
zu nutzen. Anlage 1 – PersonaldatenAusgangsdaten für die Bezirksverwaltung LichtenbergMit Stand vom 01.06.2006 ergeben sich für die Bezirksverwaltung folgende Grunddaten auf der Basis der besetzten Stellen: Gesamtzahl der Beschäftigten (ohne Azubis, Praktikanten, ATZ/Freistellungsphase, Personalüberhangkräfte, befristete EU-Renten und Sonderurlaub Beamte): Beschäftigte BA Lichtenberg nach Geschlecht (2004, 2006)
Anteil der Schwerbehinderten
Teilzeitquote
Von den 335 Teilzeitkräften befinden sich 157 in Altersteilzeit (Stand: Juni 2006). Altersstruktur der Beschäftigten
Das Durchschnittsalter der Beschäftigten wird am 1.1.2011 bei 52,3 Jahren liegen. 37 % der Beschäftigten werden zur Altersgruppe 55plus gehören. Lediglich 6 Dienstkräfte werden jünger als 30 sein. Altersbedingt werden innerhalb der nächsten 5 Jahre mindestens 146 Mitarbeiter/innen ausscheiden. Darüber hinaus befinden sich 123 Dienstkräfte z.Z. noch in der aktiven Phase der Altersteilzeit. Diese wechseln spätestens ab 2011 in die Freizeitphase, so dass als untere Grenze von einer altersbedingten Fluktuation von 270 Beschäftigten bzw. 13 % auszugehen ist. Die tatsächliche Fluktuation wird erfahrungsgemäß deutlich höher liegen. Prognostizierte Alterstruktur am 1.1.2011 nach Fachrichtungen
Alterstruktur 2006 / 2011 nach Altersgruppen und Geschlecht
Stelleneinsparungen in den Jahren 2003 bis einschl. 2006Aufgrund der Umsetzung
landesweiter Sparbeschlüsse, struktureller Veränderungen und aufgaben-
sowie vollzugskritischer Maßnahmen wurde die Zahl der Stellen von 3.474 im
Jahre 2002 um 1.377 auf nunmehr 2.097 reduziert. Das entspricht einem Rückgang
von ca. 40 %. Dieser Stellenabbau in den Jahren
2003, 2004, 2005 und 2006 stellt sich
nach Fachrichtungen im Wesentlichen wie folgt dar:
Die Darstellung der Entwicklung der
Gesamtstellenzahl nach Abteilungen und Organisationseinheiten ergibt folgendes
Bild:
In den Jahren 2003 – einschließlich 2005 sind insbesondere durch den Haushaltsplan 2004 / 2005 aufgaben- und ausgabenkritische Maßnahmen erfolgt, der Kostenentwicklung wurde durch zielgerichtete und nachhaltige Entscheidungen gegengesteuert. Hierbei war erklärte Zielsetzung des Bezirksamtes, nicht die Einschränkung von Leistungen gegenüber den Bürgern, sondern die Reduzierung von Kosten auf das zwingend erforderliche und finanzierbare Personal und das betriebsnotwendige Fachvermögen. Das im Jahre 2002 bestehende Budgetierungsdefizit in Höhe von 14,5 Mio € wurde vollständig abgebaut. Anlage 2 - Ausgewählte strukturelle und personalentwicklerische MaßnahmenBibliothekenNachdem
bereits zum Haushaltsjahr 2003 die Zahl der Bibliotheksstandorte auf 4
reduziert worden war, wurden mit dem Bibliotheksentwicklungsplan ab 2004
die nächsten Schritte zur Neuausrichtung
der Angebote eingeleitet: Durch
die Einsparungen von 18 Stellen wurde
der Personaletat um 900.000 € jährlich entlastet. Die Öffnungszeiten werden
dennoch generell auf 52 Stunden/Woche, in der Hauptbibliothek auf 58
Stunden/Woche ausgeweitet, die Mitarbeiter/innen wurden von Verwaltungsaufgaben
weitestgehend u.a. durch Fremdvergabe der Medienbeschaffung entlastet. Die
Arbeitszeiten konnten infolgedessen den
Öffnungszeiten angepasst werden, so dass eine intensivere Beratung und
Betreuung des Publikums möglich ist. Der Medienetat wurde mehr als verdoppelt.
Ein Teil der Personalkosteneinsparungen wurde verwendet für eine Höherbewertung
von einem Drittel der Stellen im
mittleren Dienst, so dass auch in diesem Bereich künftig Beförderungen möglich
sind. In einem mehrtägigen moderierten Workshop haben die Mitarbeiter/innen ein
Leitbild entwickelt, an dem sie ihre Arbeit ausrichten. Gleichzeitig
hat sich das Bibliotheksamt des Themas „Gender Mainstreaming/Gender Budgeting“
angenommen. Zwischenergebnis Die
eingeleiteten Maßnahmen haben die gewünschten Effekte ausgelöst, Entleihungen
und Besucherzahlen sind gestiegen:
Die
geschlechtssensitiven Analysen im Zusammenhang mit Gender Budgeting haben
zusätzlich Erkenntnisse zu Ausleihverhalten und Interessenschwerpunkten
bestimmter Altersgruppen (z.B. männliche Jugendliche der Altersgruppe 13 – 18)
geliefert. Diesen Bedürfnissen wird Rechnung getragen. Darüber hinaus werden
die Interessen der Leser/innen im Zuge der Beteiligung der Bürger/innen an der
Aufstellung des Haushaltsplans (Bürgerhaushalt) berücksichtigt. Entwicklung der
Alterstruktur Innerhalb
der nächsten 5 Jahre werden mindestens 5 Beschäftigte aus Altersgründen
ausscheiden. Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter/innen wird von z.Z. 45,6 auf 50,2 Jahren steigen. Die
Zahl der Beschäftigten in der Altersgruppe 55 – 59 wird von 3 auf 17 ansteigen.
Spätestens
im Jahre 2009 werden Entscheidungen über Neueinstellungen zu treffen sein. MusikschuleAls weitere Maßnahme haben Bezirksamt und Kulturausschuss ein “Konzept zur Förderung der Musikerziehung in Lichtenberg und zur Weiterentwicklung der Schostakowitsch-Musikschule Berlin-Lichtenberg“ beschlossen. Als wesentliches Ziel soll die Musikschule dazu beitragen, dass alle im Bezirk lebenden Kinder spätestens vom 3. Lebensjahr an unabhängig vom Einkommen und sozialen Status der Eltern, von Herkunft oder Behinderung mindestens eine Stunde/Woche altersgerecht mit den Grundlagen der Musik vertraut werden. Jugendliche sollen durch zusätzliche Angebote auf dem Gebiet populärer und elektronischer Musik für musikalische Erziehung interessiert werden. Mit diesem Ziel verbinden sich in den kommenden Jahren ein erheblicher Anstieg an Unterrichtsstunden und neue Managementaufgaben. Die Personal- und Organisationsstruktur wird diesen Entwicklungen angepasst, auf die Leitungskräfte der Musikschule kommen neue Anforderungen zu. SozialamtDas Sozialamt hat sich nach der Einführung des SGB II und SGB XII strukturell neu organisiert, um den neuen Anforderungen und Aufgaben gerecht zu werden. Der ehemalige Fachbereich III, der den Personenkreis der Hilfebedürftigen zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen betreut hatte, wurde aufgelöst. Der überwiegende Teil des Personenkreises wird seit 01.01.2005 durch das Jobcenter betreut und erhält Leistungen nach dem SGB II. Der Fachbereich I wurde strukturell erweitert. Er ist jetzt verantwortlich für die Kosteneinziehung und Einziehung von Unterhalt, sowie die Bewilligung von sozialen Sonderleistungen nach BaföG, AFBG, USG und dem SED – Unrechtsbereinigungsgesetz. Das Amt für Ausbildungsförderung soll im Jahr 2006 eine lange zugesagte Software zur Bearbeitung der Anträge erhalten. Da die Mitarbeiter bisher nur Grundkenntnisse der PC – Arbeit besitzen, werden weitere Fortbildungen für die spezifische Software notwendig werden. Die Arbeit der Beschäftigten wird durch den weiteren Einsatz der IT – Technik jedoch effektiver, da bisherige Doppelungen von Arbeitsabläufen entfallen. Der Fachbereich II blieb in seinen Strukturen weitestgehend erhalten. Innerhalb des Fachbereiches erfolgten jedoch unter Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage mehrere innerstrukturelle Veränderungen, v.a. in der Fachstelle für Wohnungssicherung und Wohnungsversorgung und im Allgemeinen Sozialdienst. Zukünftig besteht dabei eine Hauptaufgabe im weiteren Ausbau und Gestaltung der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter, um die psychosoziale Betreuung aller hilfebedürftigen Bürger des Bezirks, einschließlich der großen Zahl von Empfängern nach SGB II auch in der Zukunft zu gewährleisten und weiter zu intensivieren. Einen immer größeren Umfang nehmen auch die Aufgaben in der Zusammenarbeit mit den Soziokulturellen Zentren, in der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit ein. Der Fachbereich 4 beinhaltet neben den bisherigen Sachgebieten der Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe nun auch die Hilfeleistungen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung nach dem III. und IV. Kapitel des SGBXII und Leistungen nach dem AsylbLG. 2006 und 2007 wird ein Hauptziel des Sozialamtes darin bestehen, das am 01.07.2006 eingeführte Fallmanagement der Eingliederungshilfe zu realisieren und qualitativ weiterzuentwickeln. Dazu werden die intensiven Schulungen der neuen Fallmanager weiter fortgeführt. Auch die Beschäftigten im Fachbereich 4 sind mit den Nachbesserungen der Regelungen des SGB II und SGB XII und den damit veränderten Rechtsgrundlagen belastet. Mit Abschluss einer Servicevereinbarung mit dem Finanzservice des Bezirksamtes wurden große Teile der Aufgaben der Haushalts- und Wirtschaftsstelle im Jahr 2005 in den Finanzservice ausgelagert. Entwicklung der gewichteten Fallzahlen für
ausgewählte Produkte in Bezug auf den Übergang vom BSHG zum SGB II/SGB XII
Entwicklung
der Fallzahlen in anderen Bereichen
[1] Fächerübergreifende Fortbildung und Führungskräftefortbildung s. 7.1 [2] 2006 incl. Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde (Abschichtung im Sept. 2004) [3] 2002 ohne den Bereich Ordnungsamt, Abschichtung der Aufgaben erfolgte im Sept. 2004 [4] Die Anton-Saefkow-Bibliothek war wegen Baumaßnahmen im Jahre 2004 ca. 7 Monate geschlossen. |
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