Drucksache - DS/1880/V
Das Bezirksamt wurde ersucht, die Eiche Neuwiederstraße /
Ecke Rheinpfalzallee in 10318 Berlin – Karlshorst entsprechend der
„Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in Berlin“ unter Schutz
zu stellen. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Naturdenkmale werden auf der Grundlage des § 21 -
Naturdenkmale - des Berliner Naturschutzgesetzes durch Rechtsverordnungen
ausgewiesen. Entsprechend § 18 - Allgemeine Vorschriften – kann das für Naturschutz
und Landschaftspflege zuständige Mitglied des Senats Teile von Natur und
Landschaft durch Rechtsverordnung zum Naturdenkmal erklären. Das Bezirksamt ist demzufolge nicht ermächtigt, die Eiche
Neuwiederstraße/Ecke Rheinpfalzallee zum Naturdenkmal zu erklären. Entsprechend
dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben Nr. 18 – Umweltschutz –
Absatz 12 wurde diese Aufgabe nicht den unteren Naturschutzbehörden übertragen,
da sie als gesamtstädtisch anzusehen ist. Das Ersuchen der BVV wurde daher an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung – Oberste Naturschutzbehörde - mit der Bitte um Prüfung
und Bearbeitung weitergeleitet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat
gegenüber dem Bezirksamt eine Prüfung und Bearbeitung zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zugesagt. 10360
Berlin, den Emmrich Geisel Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Umwelt und
Gesundheit |
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