Drucksache - DS/1584/V
Das
Bezirksamt wurde ersucht: im Rat der Bürgermeister und gegenüber dem Senat deutlich zu machen, dass dem zur Beratung stehenden Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden kann. Folgende Prämissen sind zu beachten: 1. Für Maßnahmen im Straßenausbau, die bereits stattgefunden haben oder vor Inkrafttreten des Gesetzes geplant wurden, werden von den Anliegern keine Beiträge erhoben. 2. Bei Straßenausbaumaßnahmen, die beitragspflichtig sind, müssen die Anlieger beteiligt werden. Dies gilt besonders für den Umfang der Maßnahmen, in denen Straßen ausgebaut werden sollen, und für die Festlegung des Standards. 3. Die Ausbaumaßnahmen sind durch die zuständige BVV zu beschließen. 4. Der Straßenausbau ist kein Straßenneubau und auch kein Ersatz für unterlassene Instandhaltung. 5. Ein Straßenausbau, der vorrangig im Interesse der Allgemeinheit erfolgt, führt zu einer angemessenen Minderung der Anliegerbeiträge zu Lasten der Allgemeinheit. 6. Mit einer Härteausfallklausel sollen soziale Härten vermieden werden. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Der Rat der
Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2005 den Gesetzentwurf der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für ein Straßenausbaubeitragsgesetz
(RdB-Vorlage 5/837/05) auch mit der Stimme Lichtenbergs abgelehnt. Ungeachtet
dessen hat der Senat von Berlin den Gesetzentwurf in das Abgeordnetenhaus
eingebracht. Die erste Lesung des Gesetzes fand am 10. November 2005 statt. Berlin, den 2005
Emmrich Lompscher Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadträtin
für Stadtentwicklung |
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