Drucksache - DS/1312/V
Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat in der Sitzung am 16.03.2005 beschlossen: 1.
Die BVV unterstützt das Engagement des Bezirksamtes, der AnwohnerInnen
sowie der involvierten Vereine LiBiZem und gangway zum Erhalt der Turnhalle
„Rosenfelder Ring“. 2.
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, -
wie die Medienerschließung der Turnhalle nach Abriss des Schulgebäudes
„Rosenfelder Ring“ preisgünstig gewährleistet wird, -
ob und wie weit der Weiterbetrieb langfristig unter Einbeziehung der
damit befassten Ämter, gemeinnützigen Vereine, der AnwohnerInnen als auch der
ansässigen Wohnungsunternehmen gesichert werden kann, -
ob Mittel zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements zwecks
Herrichtung der Räumlichkeiten zu oben genannter Nutzung bereitgestellt werden
können. Das
Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat beschlossen, -
das Grundstück (ohne Schulgrundstück) und die Immobilie dem
Fachvermögen des Jugendamtes zuzuordnen, -
zwischen dem beschäftigungswerk - arbeit für berlin e.V. und dem
Bezirksamt einen Mietvertrag abzuschließen. Der Immobilienservice wird hierzu
beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu fertigen, der die Zahlung der
Betriebskosten beinhaltet, -
das Bezirksamt veranlasst die notwendigen baulichen Maßnahmen für
die erforderliche Genehmigung der Nutzungsänderung entsprechend Nutzungskonzept
(insbes. Fluchttreppe). Die Medientrennung (Schule/Sporthalle) soll aus Mitteln
„Stadtumbau Ost“ finanziert werden. Die Liegenschaft Rosenfelder Ring 39 befindet
sich zurzeit im allgemeinen Finanzvermögen. Dem beschäftigungswerk - arbeit für berlin e.V.
(Libezem) wurde die Sporthalle zur Nutzung (sportliche Zwecke und
Veranstaltungen) für den Zeitraum bis zum 31.12.2006 überlassen. Durch den Vertragspartner wurde ein Nutzungs-
und Finanzierungskonzept vorgelegt, dass die Zahlung von Betriebskosten und
Miete beinhaltet. Voraussetzung ist die Finanzierung notwendiger baulicher
Maßnahmen für eine Nutzungsänderung sowie Medientrennung durch den Vermieter. Kostenschätzung: Ausgaben einmalig: Medientrennung max. 90.000,00 €
(Erfahrungswert) Nutzungsänderung 25.000,00 € Die zu zahlende, ortsübliche Miete kann mit vom
Mieter erbrachten und mit dem Vermieter abgestimmten Leistungen zur Sanierung
der Sporthalle verrechnet werden. Eine Kostenschätzung des SPI hierfür liegt
vor (150.000 €). Die Umnutzung der Turnhalle ist jedoch auch ohne
grundhafte Sanierung möglich und wird nach Prüfung und Benennung der
erforderlichen Auflagen durch das BWA genehmigt. Die Kosten zur Realisierung der
Mindestforderungen an eine Umnutzungsgenehmigung sind durch den Vermieter zu
erbringen. Das
Grundstück mit dem Gebäude wird vom Schulgrundstück getrennt. Die Kosten der
Medientrennung sind durch den Vermieter zu erbringen. Das Bezirksamt bekräftigt seinen Willen, die
derzeitige und vorgesehene Nutzung als Ort für Jugendarbeit und
Jugendsozialarbeit sowie sozio-kulturelle Stadtteilarbeit langfristig zu
sichern. Wir bitten darum, den Beschluss als erledigt anzusehen. Berlin, den
___________________ _____________________________ Emmrich Räßler-Wolff
Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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