Drucksache - DS/1312/V  

 
 
Betreff: Erhalt der Turnhalle "Rosenfelder Ring" für Sport- und Freizeitnutzung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die Linke.PDSBezirksamt
  BzStR JugBilSport,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.03.2005 
39. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2005 
48. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.08.2006 
56. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2006 
3. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS PDF-Dokument
Dringl. Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) PDF-Dokument
Vorlage z. Ktn. BA (Zwb.) (DS erledigt ÄR 29.08.07) PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

 

BzStR BüdSoz:

BzStR WiImm:

BzStR’in Stadt:

BzBm’in: Zustimmung am 10.10.2006 per mail erfolgt

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat in der Sitzung am 16.03.2005 beschlossen:

 

1.      Die BVV unterstützt das Engagement des Bezirksamtes, der AnwohnerInnen sowie der involvierten Vereine LiBiZem und gangway zum Erhalt der Turnhalle „Rosenfelder Ring“.

2.      Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen,

-          wie die Medienerschließung der Turnhalle nach Abriss des Schulgebäudes „Rosenfelder Ring“ preisgünstig gewährleistet wird,

-          ob und wie weit der Weiterbetrieb langfristig unter Einbeziehung der damit befassten Ämter, gemeinnützigen Vereine, der AnwohnerInnen als auch der ansässigen Wohnungsunternehmen gesichert werden kann,

-          ob Mittel zur Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements zwecks Herrichtung der Räumlichkeiten zu oben genannter Nutzung bereitgestellt werden können.

 

Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

-          das Grundstück (ohne Schulgrundstück) und die Immobilie dem Fachvermögen des Jugendamtes zuzuordnen,

 

-          zwischen dem beschäftigungswerk - arbeit für berlin e.V. und dem Bezirksamt einen Mietvertrag abzuschließen. Der Immobilienservice wird hierzu beauftragt, einen entsprechenden Vertrag zu fertigen, der die Zahlung der Betriebskosten beinhaltet,

 

-          das Bezirksamt veranlasst die notwendigen baulichen Maßnahmen für die erforderliche Genehmigung der Nutzungsänderung entsprechend Nutzungskonzept (insbes. Fluchttreppe). Die Medientrennung (Schule/Sporthalle) soll aus Mitteln „Stadtumbau Ost“ finanziert werden.

 

Die Liegenschaft Rosenfelder Ring 39 befindet sich zurzeit im allgemeinen Finanzvermögen.

Dem beschäftigungswerk - arbeit für berlin e.V. (Libezem) wurde die Sporthalle zur Nutzung (sportliche Zwecke und Veranstaltungen) für den Zeitraum bis zum 31.12.2006 überlassen.

Durch den Vertragspartner wurde ein Nutzungs- und Finanzierungskonzept vorgelegt, dass die Zahlung von Betriebskosten und Miete beinhaltet. Voraussetzung ist die Finanzierung notwendiger baulicher Maßnahmen für eine Nutzungsänderung sowie Medientrennung durch den Vermieter.

 

 

 

Kostenschätzung:

Ausgaben einmalig:

Medientrennung         max. 90.000,00 € (Erfahrungswert)

Nutzungsänderung             25.000,00 €

 

 

Die zu zahlende, ortsübliche Miete kann mit vom Mieter erbrachten und mit dem Vermieter abgestimmten Leistungen zur Sanierung der Sporthalle verrechnet werden. Eine Kostenschätzung des SPI hierfür liegt vor (150.000 €).

 

Die Umnutzung der Turnhalle ist jedoch auch ohne grundhafte Sanierung möglich und wird nach Prüfung und Benennung der erforderlichen Auflagen durch das BWA genehmigt.

 

Die Kosten zur Realisierung der Mindestforderungen an eine Umnutzungsgenehmigung sind durch den Vermieter zu erbringen.

 

Das Grundstück mit dem Gebäude wird vom Schulgrundstück getrennt. Die Kosten der Medientrennung sind durch den Vermieter zu erbringen.

 

Das Bezirksamt bekräftigt seinen Willen, die derzeitige und vorgesehene Nutzung als Ort für Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sowie sozio-kulturelle Stadtteilarbeit langfristig zu sichern.

 

Wir bitten darum, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

___________________                                  _____________________________

Emmrich                                                        Räßler-Wolff

Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat

 

 

 

 

 

 

 
 

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