Drucksache - DS/1185/V
Die
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg hat in ihrer Sitzung am 17.11.2004
mit DS/1132/V beschlossen: Absicherung der Jugendarbeit im Prozess der Übertragung der
kommunalen Einrichtungen in freie Trägerschaft. Die Mittel des
Budgetierungsergebnisses 2004 für das Produkt „Allgemeine Kinder- und
Jugendförderung/Angebotsstunden Jugendarbeit“ sollen im Rahmen der
Haushaltsplanung 2006 auch für Angebote in freier Trägerschaft durch
Leistungsverträge einbezogen werden. Ab dem Haushaltsjahr 2006 nachfolgend sind
ggf. entsprechende Verpflichtungsermächtigungen vorzusehen, um
Leistungsverträge mehrjährig abschließen zu können. Die Umstellung von
bisherigen Zuwendungen auf Leistungsverträge im Bereich Jugendarbeit soll
schrittweise vorgenommen werden. Die Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg hat in ihrer Sitzung am 16.02.2005 die DS/01185/V beschlossen. Erhalt öffentlicher
Jugendfreizeiteinrichtungen Die Jugendarbeit in öffentlicher und freier
Trägerschaft im Bezirk Lichtenberg wird umstrukturiert. Die zukünftige
Gestaltung der Gewährleistungsverantwortung des Jugendamtes im Bereich der Jugendarbeit
geschieht unter folgenden Rahmenbedingungen: - Sicherung der bestehenden Angebote, die sich
zurzeit in öffentlicher und freier Trägerschaft befinden, für die Adressaten
der Jugendarbeit. - Organisation der Arbeit zu großen Teilen auf
vertraglicher Grundlage gemäß § 77 SGB VIII. - Durchführung der Angebote auf Grundlage
einer verbindlichen Leistungsbeschreibung (verbindlich für Angebote in
öffentlicher Trägerschaft und verbindlich für Angebote auf Grundlage § 77 SGB
VIII). - Auskömmliche und verlässliche Ausstattung
und Finanzierung der Angebote. Gewährleistung von Personalkontinuität,
Innovation und eine weit reichende Beteiligung von Adressaten; mindestens 1
Mitarbeiter, der in der
Einrichtung vor Ort erfahren ist, sollte mit in freie Trägerschaft
wechseln. Nicht wechselwillige
Mitarbeiter werden innerhalb des Landes Berlin versetzt, das Umsetzen von ggf.
anderen wechselwilligen Mitarbeiten aus anderen Einrichtungen in die zu
übernehmende Einrichtung wird angestrebt, erfolgt jedoch nur, wenn dies 2 gemäß der Konzeption und der geplanten Entwicklung der
Einrichtung nach Übertragung im konkreten Einzelfall inhaltlich und strukturell
passfähig ist und der übernehmende Träger der konkreten Übernahme zustimmt. - Für Angebote in öffentlicher und freier
Trägerschaft gelten die gleichen Bedingungen gemäß der Leistungsbeschreibung. - Der Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich
mit dem Umstrukturierungsprozess sowie der laufenden Steuerung der Angebote der
Jugendarbeit und fasst die entsprechenden Beschlüsse hierzu. Bis Ende 2005 erfolgt die Übertragung von mindestens 5
öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft. Das Bezirksamt
wird ersucht beim Übertragungsprozess von öffentlichen
Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) in freie Trägerschaft in jeder der 5 Regionen
des Bezirkes mindestens zwei JFE in öffentlicher Trägerschaft zu erhalten
(soweit von der Anzahl möglich) und auf eine Trägervielfalt zu achten. Ende
2005 fasst der Jugendhilfeausschuss erneut einen Beschluss darüber, wie der
Übertragungsprozess fortgesetzt wird. Folgende Bedingungen werden beschlossen: - Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass
das Bezirksamt bisher zuwendungsfinanzierten Freien Trägern zukünftig
Leistungsverträge anbieten wird. - Die Auswahl von übernehmenden Trägern
erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Die Entscheidung trifft
der Jugendhilfeausschuss. - Bezugsgröße für die Leistungen und Kosten
ist die qualifiziert durchgeführte Angebotsstunde. - Finden Angebote der Jugendarbeit in
öffentlichen Gebäuden/Räumen statt, werden diese für die Nutzung
mietentgeltfrei überlassen. - Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der
zu übertragenden Einrichtungen werden gemäß BGB § 613Aa an den übernehmenden
Freien Träger übertragen. - Muster-Verträge für mehrjährige (regelhaft
dreijährig) Finanzierung (analog Kita-Rahmenvertrag), die verbindlich zur
Anwendung kommen, sind grundsätzliche Voraussetzungen für Leistungsverträge. - Sollte ein freier Träger eine ihm
übertragene JFE aufgrund der finanziellen Situation oder einer anderen Ursache
nicht mehr betreiben können, so ist diese einem anderen freien Träger zur
Übernahme anzubieten bzw. wieder in öffentliche Trägerschaft zurück zu nehmen. - Für die Begleitung des Prozesses wird eine
AG Übertragung eingesetzt. Der
Umstrukturierungsprozess wird sofort begonnen und am 30.09.2006 abgeschlossen. Das Bezirksamt bittet die BVV, Folgendes zur Kenntnis
zu nehmen: Da die
beiden Drucksachen 1132/V und 1185/V im Zusammenhang stehen werden sie vom
Bezirksamt gemeinsam beantwortet. Zur Vorbereitung der Übertragung der
öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen in freie Trägerschaft wurde im Jahr
2003 eine Arbeitsgemeinschaft gebildet, die aus Mitgliedern des
Jugendhilfeausschusses (Parteienvertreter), Vertreter/innen aus dem Forum
Freier Träger, Verwaltungsmitarbeiter/innen, dem Bezirksstadtrat für Jugend,
Bildung und Sport und einem Leiter einer öffentlichen Jugendfreizeiteinrichtung
besteht. Die Arbeitsgruppe hat von 2003 bis 2005 in insgesamt 15 Sitzungen
Materialien erarbeitet, die dem Jugendhilfeausschuss und den Fraktionen der
Bezirksverordnetenversammlung vorliegen. 3 Damit sind formale Grundlagen zur Umstellung von Zuwendungen auf
Leistungsverträge in einem gemeinsamen Arbeitsprozess zwischen
Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamtes im Bezirk geschaffen. Hierzu ist eine sichere Finanzierungsgrundlage notwendig. Der Bezirksstadtrat für Jugend, Bildung und Sport hat sich
mit Schreiben vom 20. Juni 2006 an den Leiter der Senatsjugendverwaltung
gewandt und darum gebeten, mit ihm und der Liga für Wohlfahrtsverbände
Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, ein für die Übertragung öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen
anwendbares Finanzierungsmodell zu erarbeiten. Nunmehr ist im Koalitionsvertrag
vereinbart: „Bei der Übertragung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
aus öffentlicher in freie Trägerschaft ist durch die Entwicklung eines neuen Finanzierungsmodells
und seine modellhafte Erprobung zur gewährleisten, dass die bezirklichen
Haushalte dadurch nicht schlechter gestellt werden und freie Träger für eine
vergleichbare Leistung auch eine vergleichbare Finanzierung erhalten.“ Der Bezirk Lichtenberg hat gegenüber
der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung seine Mitwirkung
als Modellbezirk angeboten (s. Anlage). Die BVV hat in der Drucksache
0101/VI vom 25.01.2007 einen Beschlussentwurf zur Neuordnung der Jugendarbeit
im Lichtenberg zur Beratung in den Jugendhilfeausschuss übergeben. In diesem sind die Übertragung
öffentlicher Jugendfreizeiteinrichtungen, der Erhalt kommunaler
Jugendfreizeiteinrichtungen, die Erarbeitung von Leistungsbeschreibungen sowie
der Abschluss von Leistungsverträgen vorgesehen. Berlin,
den
___________________ _____________________________ Emmrich Räßler
-Wolff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat |
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