Auszug - Bebauungsplan 11-57a - Auswertung ÖB und Planreife; Arbeitstitel: "Wandlitzstraße I"
Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz verzichtete auf eine Begründung seiner Dringlichen Beschlussempfehlung.
Für das Bezirksamt nahm Frau Monteiro, Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit, Stellung.
Im Rahmen der Aussprache äußerten sich:
Die Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz, der Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes zuzustimmen, wurde mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion der AfD sowie gegen eine Stimme der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Beschluss:
Für die beantragten Bauvorhaben auf dem Grundstück Wandlitzstraße 18, 22 im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-57a sind die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB erfüllt. |
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