Auszug - §§ 54 - 59 - Einwohnerfragen
Der Sitzungsleiter sollte am Anfang der Einwohneranfragen den § 59 noch einmal vorlesen und auf die Zeitbegrenzung verweisen. Um einen schnelleren Ablauf zu gewährleisten, sollte darauf hingewiesen werden, dass der Gegenstand der Frage einen Bezug zu Lichtenberg haben sollte. Die Erfahrungswerte der Sitzungsleitung der BVV sollten genutzt werden, um recht vielen Einwohnern und Einwoherinnen von Lichtenberg die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 8 / Nein: 0 / Enthaltung: 0 |
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