Auszug - Erhaltungsverordnung für die Dörfer Malchow, Falkenberg und Wartenberg - Teilaufhebung im Dorf Malchow
Der Vorlage zur Beschlussfassung des Bezirksamtes wurde ohne Aussprache zugestimmt. Beschluss:
a) Rechtsverordnung über die teilweise Aufhebung der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 BauGB.
b) Mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung wird der Fachbereich Stadtplanung beauftragt. |
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