Auszug - Finanzierung der Jugendarbeit
Der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses wurde ohne Aussprache zugestimmt.
Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Vergabe und Umsetzung der Leistungsverträge für die Projekte freier Träger gem. die §§ 11, 13 und 16 SGB VIII die Konsequenzen der Landesregelungen zur Finanzierung der Jugendarbeit jugendhilfefachlich als auch haushalterisch zu berücksichtigen. Hierbei soll das Ziel verfolgt werden, sowohl die fachliche Arbeit abzusichern, als auch eine Refinanzierung über die KLR sicherzustellen. Über das Ergebnis ist bis zum Februar 2016 zu berichten.
Die Beschlüsse der DS/0396/VII bezüglich der Preise je Angebotsstunde und Anteile von durch Nichtfachkräften erbrachten Angebotsstunden werden insoweit aufgehoben. |
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