Auszug - Bericht des Bezirksamtes
Das Bezirksamt informiert zu den aktuellen Bau- und Planungsvorhaben. Das Vorhaben Anton-Saefkow-Platz wurde vom Einreicher zurückgenommen und wird daher heute nicht vorgestellt.
Das Vorhaben zum Neubau einer Einzelhandelseinrichtung wurde bereits in der letzten Ausschusssitzung behandelt. Der Bezirk hat das anhängige Verwaltungsstreitverfahren verloren. Das Bezirksamt habe den Standort im Hinblick auf das Zentren- und Einzelhandelskonzept gem. § 34(3) nicht als zulässig angesehen, da es eine Gefährdung für das Mauritiuskirchcenter sieht. Das OVG habe diese Sichtweise allerdings nicht geteilt. Man habe nun die Möglichkeit, entweder den 2010 versagten Bauantrag oder ein aktualisiertes Vorhaben zu genehmigen. Inzwischen sei der Investor an einer Genehmigung des alten Bauantrags nicht mehr interessiert. Derzeit laufen Gespräche zu einem möglichen Vorhaben für einen SB-Markt mit integriertem Bäcker. Dieser sei mit 1.018 qm VK (1500 qm BGF) größer als das alte Vorhaben. Herr Petermann weist darauf hin, dass die Verkaufsfläche um 200 qm über der im ZEK vorgesehenen Grenze von 800 qm liegt und fragt, welche Handlungsmöglichkeiten das Bezirksamt habe. Herr Dr. Költzsch erkundigt sich nach der Größe der Verkaufsfläche des damals beantragten Vorhabens im Vergleich zur derzeit diskutierten Variante. Frau Feige fragt, ob das Vorhaben überhaupt in das ZEK passen würde. Frau Kuhnert beantwortet die Fragen. Der Investor vertritt die Ansicht, dass 800 qm nicht ausreichen. Das ursprünglich beantragte Vorhaben hatte 1.598 qm Verkaufsfläche vorgesehen, davon 798 für den SB-Markt incl. Bäcker, 2 Fachmärkte je 400 qm und einen Lottoladen. Es passe nicht in das ZEK, aber das Gericht habe in zweiter Instanz entschieden, dass § 34 Absatz 3 BauGB hinsichtlich der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche nicht einschlägig sei, da das Mauritiuskirchcenter nicht schützenswert sei. Frau van der Wall erkundigt sich nach der Anzahl der Stellplätze und fragt nach dem Zugang sowie nach den Fahrradabstellmöglichkeiten. Frau Kuhnert zeigt die geplanten Zugänge und berichtet, es seien 82 Stellplätze vorgesehen. Diese Zahl würde sich aber reduzieren, weil das Bezirksamt dem Investor die Ausprägung einer Vorgartenzone auf der Nordseite vorgeben würde. BzStR Nünthel erinnert daran, dass es sich noch nicht um einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Bauantrag handelt. Es sei offen, wie die Planung dann konkret ausfällt. Herr Pustola erinnert daran, dass sich die Zahl der Stellplätze nach dem Bedarf in Stoßzeiten richten müsse. Herr Fahrenberg fragt, welche Möglichkeiten das Bezirksamt sieht, auf den Vorhabenträger einzuwirken, die Stellplätze auch außerhalb der Öffnungszeiten nutzbar zu machen. Frau Kuhnert erwidert, manche Investoren würden dies ermöglichen. Oftmals sei allerdings die Verkehrssicherungspflicht außerhalb der Öffnungszeiten ein Problem. Da es sich noch nicht um einen Bauantrag handelt, ist nicht ersichtlich, wie der Vorhabenträger diese Frage beurteilt. Sie erinnert daran, dass in der nahegelegenen Kernhofer Straße Einzelhandel aufgegeben wird (siehe TOP 6.5) und die neue Einrichtung in der Coppistraße ggf. einen Teil des Bedarfs abdecken könnte.
Errichtung von 2-geschossigen Neubauten mit 9 WE
Es handelt sich um ein Vorhaben auf dem Gelände des denkmalgeschützten Portland-Cement-Hauses, für das ein Antrag auf Vorbescheid vorliegt. Der Bauherr möchte die Bebauung auf der Liegenschaft durch zwei Riegel ergänzen und verdichten. Davon ist ein Riegel direkt an der Bahntrasse und einer nach Westen gelegen. Nach Ansicht des Bezirksamtes ist die Bebauung relativ zurückhaltend. Außerdem ist der Einbau eines Aufzuges für das Portland-Haus geplant. Frau van der Wall fragt nach dem Lärmschutz in Richtung S-Bahn. Das Bezirksamt antwortet, die Planung sähe nach hinten keine Fenster vor. Diese würden sich ausschließlich zum Hof ausrichten. Selbstverständlich müsse im Zuge des Bauantrages ein Lärmschutzgutachten erfolgen, sonst würde keine Baugenehmigung erteilt.
Herr Nünthel berichtet
Fr. Müller fragt nach dem Stand des Vorhabens Hauptstraße 51-57. Dieses sollte dem Ausschuss erneut vorgestellt werden, sobald ein Bauantrag vorliegt. BzStR Nünthel informiert, es habe seitdem keinen weiteren Kontakt zum Investor gegeben. Im Nachgang ist vom FB BWA / UD mitzuteilen: Der mit Datum vom 27.02.14 erteilte Vorbescheid bestätigte die Zulässigkeit gem § 34 Bau GB nur mit starken Einschränkungen, da der vorgelegte Entwurf sowohl den Nachweis der Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse als auch die Verträglichkeit des beabsichtigten Nutzungsmaßes nicht erbrachte.
Prof. Hofmann berichtet, das Bezirksamt sei im Rahmen des Bündnisses für Wohnen ausdrücklich für seine konstruktive Arbeit gelobt worden.
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