Auszug - Bebauungsplan XVII-5c - Einstellung Arbeitstitel: Hauptstraße 80-91
Das Bezirksamt erklärt, dass das Planungserfordernis nicht mehr gegeben sei und der B-Plan mithin nicht mehr benötigt werde.
Herr Fahrenberg erklärt, dass er einen Bauzaun um das Grundstück gesehen habe und fragt das BA, ob es Planungsabsichten kenne. Das BA verneint und mutmaßt, dass der Eigentümer seiner Sicherungspflicht nachkäme.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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