Auszug - Zur Situation Wohnungsloser im Bezirk Lichtenberg
Nach einer Einführung von Frau Gabelin zu den “Leitlinien
und Maßnahmen- bzw. Handlungsplan der Wohnungslosenhilfe und -politik in
Berlin” informierte das BA über die Situation von Menschen in Wohnungsnot in
Lichtenberg. Es werden 5 Gruppen unterschieden: 1. Menschen in eigener Wohnung mit akuter Drohung zur
Zwangsräumung wegen Mietschulden - Übernahmen von Mietschulden nach § 15 BSHG
möglich, gute Zusammenarbeit des BA mit den Wohnungsunternehmen. 2. Personen, deren Wohnung erhalten werden konnte, die aber
weitergehende Hilfe und sozialpädagogischer Unterstützung bedürfen. 3. Wohnungsbeschaffende Maßnahmen, “geschütztes
Marktsegment”. 4. Menschen ohne eigene Wohnung (Wohnungslose), mehr als 500
in Lichtenberg, ca. die Hälfte in betreuten Wohneinrichtungen, andere in
Pensionen, Wohnheimen, Beherbergungsstätten ohne weitere Betreuung. 5. Obdachlose, die niedrigschwellige Angebote in der ganzen
Stadt brauchen. Die Vertreter/innen der Träger und Projekte informierten über
die von ihnen auf dem Gebiet der Wohnungslosenhilfe geleisteten Arbeit.
Besonders wurde auf die Zielgruppe der jungen Volljährigen verwiesen, die an
der “Datumsgrenze” vom Jugendamt dem Sozialamt übergeben werden., was
Betreuungsmöglichkeiten rapide verschlechtert. Es wurde das Problem benannt,
dass der Senat - bei Eigenverantwortung der Bezirke - eine Steuerungsfunktion
wahrnehmen muss, damit alle Bezirke sich gleichermaßen den Problemen der
Wohnungs- und Obdachlosenhilfe stellen und entsprechende Projekte gerecht durch
alle Bezirke finanziert werden. Annahme folgender Beschlussempfehlung (Abstimmung: einstimmig 7/0/0) Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung: Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für die
Fortschreibung der “Leitlinien und des Maßnahme- und Handlungsplanes der
Wohnungshilfe und -politik in Berlin” einzusetzen. Dabei sollten die Aufgaben
der Wohnungslosenpolitik bestimmt, Maßnahmen zur Sicherung der Quantität und
Qualität der Hilfsangebote fortgeschrieben und bei den Zielgruppen insbesondere
Hilfsangebote für junge Volljährige und wohnungslose Frauen verstärkt werden. Des weiteren wird das Bezirksamt ersucht, gegenüber dem
Senat anzuregen, dass der Senat - bei Wahrung der eigenständigen Verantwortung
der Bezirke - stärker gesamtstädtische Steuerungs- und Planungsaufgaben in der
Wohnungslosenpolitik wahrnimmt. Insbesondere sollte der Senat in Wahrnehmung
seiner Verantwortung für das gesamtstädtische Problem Wohnungs- und
Obdachlosigkeit gegebenenfalls auf dem Weg des Abgleichs über eine
Basisstruktur die Bezirke unterstützen, die Zuwendungsmittel für die Kältehilfe
ausreichen und damit gesamtstädtische niedrigschwellige Angebote sichern. |
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